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Ratgeber
Ein Automat für Snacks, Getränke oder frische Speisen muss zum Aufstellort, zur Zahl der Nutzer und zu Ihrem Aufwand passen. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zur Auswahl, zu den Vertragsmodellen, zu Hygiene und Gewerberecht, zur Abschreibung sowie zur Prüfpflicht für elektrische Geräte.
Anbieter fragen vor allem nach diesen Dingen. Je genauer Ihre Angaben, desto besser lassen sich die Angebote vergleichen:
Wer den Automaten betreibt und befüllt, trägt diese Pflichten. Lassen Sie einen Betreiber aufstellen, liegen sie bei ihm. Kaufen oder mieten Sie den Automaten und verkaufen selbst, liegen sie bei Ihnen.
Kostet ein Automat netto höchstens 800 Euro, können Sie ihn als geringwertiges Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung voll abschreiben (Stand November 2026). Alternativ kommen Geräte über 250 Euro bis 1.000 Euro netto in einen Sammelposten, der über fünf Jahre abgeschrieben wird; teurere Geräte schreiben Sie über die Nutzungsdauer ab. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, die Grenze für Anschaffungen ab 2027 auf 1.200 Euro anzuheben – entschieden ist das noch nicht.
Elektrische Geräte im Betrieb müssen nach der DGUV Vorschrift 3 regelmäßig geprüft werden. Schwere Automaten, die sich kaum bewegen lassen, gelten als ortsfest: hier sind es 4 Jahre. Für kleinere Geräte mit Stecker ist der Richtwert 6 Monate, im Büro höchstens 2 Jahre, wenn die Fehlerquote unter 2 Prozent liegt.
Das regelt der Aufstellvertrag. Oft kümmert sich der Betreiber um Aufbau, Wartung und Befüllung und zahlt Ihnen eine feste Miete oder einen Anteil am Umsatz. Vergleichen Sie mehrere Angebote.
Nur wenn Sie den Automaten selbst betreiben. Wer einen Automaten mit Lebensmitteln betreibt, muss sich beim Amt für Lebensmittelüberwachung melden. Lassen Sie einen Betreiber aufstellen, ist das seine Aufgabe.
Nein. Wer Automaten als eigenes Gewerbe aufstellt, macht die Anzeige bei der Gewerbebehörde seiner Hauptniederlassung, nicht an jedem Aufstellort. Name und Anschrift müssen aber an jedem Automaten stehen.
In der Öffentlichkeit nicht. Erlaubt ist es nur an Orten, die für Kinder und Jugendliche unzugänglich sind, oder in gewerblich genutzten Räumen, in denen Technik oder ständige Aufsicht den Kauf durch Minderjährige verhindert.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.