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Ratgeber
In Berlin stieg die Zahl der Wohnungseinbrüche 2025 stark. Hier lesen Sie, wo die Polizei kostenlos berät, wie das Land Schallschutzfenster fördert und wann der Fenstertausch eine Genehmigung braucht. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Fenster.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik erfasste die Polizei Berlin 2025 insgesamt 10.618 Wohnraumeinbrüche – 8.543 in Wohnungen und 2.075 in Einfamilienhäusern und Villen. 45,8 % der Taten endeten im Versuch, aufgeklärt wurden 7,9 %.
Die Beratungsstelle Einbruchschutz des Landeskriminalamts am Platz der Luftbrücke berät kostenlos und neutral – persönlich oder telefonisch. Bei Einfamilienhäusern und bei Wohnungen mit erhöhtem Risiko, etwa im Erdgeschoss oder ersten Obergeschoss, kommen die Beraterinnen und Berater auch vor Ort.
Wer an einer sehr lauten Hauptstraße oder einer oberirdischen BVG-Strecke wohnt, kann über das Berliner Schallschutzfensterprogramm einen Zuschuss bekommen. Die Senatsumweltverwaltung setzt das Programm 2026 fort. Nach der Programmseite gilt:
Fenster und Türen sind nach § 61 der Bauordnung für Berlin verfahrensfrei. An einem Baudenkmal brauchen Sie dagegen eine Genehmigung der Denkmalbehörde (§ 11 Denkmalschutzgesetz Berlin); bei der Entscheidung ist die energetische Sanierung ausdrücklich zu berücksichtigen.
In den 78 sozialen Erhaltungsgebieten prüft das Bezirksamt die Modernisierung von Fenstern am Maßstab der Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes; Panorama- und bodentiefe Fenster gelten dort als nicht genehmigungsfähig. Ein Landesprogramm für Wärmeschutzfenster nennen die Förderübersichten derzeit nicht; Effiziente GebäudePLUS galt nur für Anträge bis Ende 2024.
Bei der Beratungsstelle Einbruchschutz des Landeskriminalamts – neutral, persönlich oder telefonisch, bei Einfamilienhäusern und gefährdeten Wohnungen auch vor Ort.
Ja, an sehr lauten Straßen und oberirdischen BVG-Strecken mit bis zu 90 % der Kosten, höchstens 15.000 € je Wohnung. Den Antrag stellen Eigentümer, bevor sie den Auftrag vergeben.
Nach der Bauordnung in der Regel nicht. Am Baudenkmal brauchen Sie aber eine denkmalrechtliche Genehmigung, und in sozialen Erhaltungsgebieten prüft das Bezirksamt eine Modernisierung der Fenster.
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Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.