Fenster austauschen: Kosten 2026, Förderung und Steuerbonus
Neue Fenster kosten im Altbau rund 1.050 bis 1.780 Euro netto pro Stück inklusive Einbau – je nach Material. Das BAFA gibt 15 % Zuschuss, seit der Reform vom 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für den Sanierungsfahrplan-Bonus. Alternativ können Sie 20 % der Kosten von der Steuer abziehen. Hier finden Sie Preise je Fenster und pro m², die Regeln für Förderung und Steuer und was beim Einbruchschutz gilt.
Stand: November 20268 Min. Lesezeit
Inhalt
- 01Was kosten neue Fenster?
- 02Kosten pro m² Fensterfläche
- 03Einbau, Ausbau und Nebenkosten
- 04BAFA-Zuschuss für den Fenstertausch
- 05KfW-Kredit zum Zuschuss
- 06Steuerbonus als Alternative: § 35c EStG
- 07Handwerkerbonus für die Arbeitskosten: § 35a EStG
- 08Was das Gesetz beim Fenstertausch verlangt
- 09Einbruchschutz: RC 2 und Förderung
- 10Förderung in Ihrem Bundesland
- 11Worauf Sie achten sollten
- 12Häufige Fragen
Was kosten neue Fenster?
Der Preis hängt vor allem von Rahmenmaterial, Größe, Verglasung und Sicherheitsausstattung ab. Das Baukosteninformationszentrum Deutscher Architektenkammern (BKI) nennt für den Altbau diese Mittelwerte – je Stück, einflügelig, mit Fensterbank und Einbau, netto (Stand 2. Quartal 2026):
- Kunststofffenster: rund 1.050 Euro
- Holzfenster: rund 1.395 Euro
- Holz-Alu-Fenster: rund 1.780 Euro
- Fenstertür aus Kunststoff: rund 1.595 bis 1.700 Euro
- Fenstertür aus Holz-Alu: rund 3.200 Euro
Im Neubau liegen die Werte etwas niedriger, etwa 940 Euro für ein Kunststofffenster. Reine Aluminiumfenster führt die BKI-Übersicht nicht auf. Ein Ratgeberportal nennt für ein Standardfenster von 1,2 × 1,4 m mit Dreifachverglasung inklusive Einbau 1.000 bis 1.600 Euro aus Aluminium, 700 bis 1.200 Euro aus Kunststoff, 900 bis 1.600 Euro aus Holz und 1.300 bis 2.200 Euro aus Holz-Alu.
Kosten pro m² Fensterfläche
Rechnet man die Preise für das Standardfenster (rund 1,7 m²) auf die Fläche um, ergeben sich grob diese Werte inklusive Einbau:
- Kunststoff: etwa 420 bis 710 Euro pro m²
- Holz: etwa 540 bis 950 Euro pro m²
- Aluminium: etwa 600 bis 950 Euro pro m²
- Holz-Alu: etwa 770 bis 1.310 Euro pro m²
Das ist eine Umrechnung, keine Marktstatistik. Sonderformen, Sprossen, Schallschutz oder Einbruchschutz kosten mehr. Was Ihre Fenster kosten, zeigt erst ein Angebot nach Aufmaß.
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Einbau, Ausbau und Nebenkosten
- Einbau: etwa 150 bis 300 Euro je Fenster, im Altbau bei hohem Aufwand bis 400 Euro
- Ausbau und Entsorgung: laut BKI-Werten rund 55 bis 90 Euro je altem Fenster
- Einbruchschutz RC 2: etwa 150 bis 300 Euro mehr als ein Standardfenster
- Oft zusätzlich: neue Fensterbänke, Putz- und Malerarbeiten an der Laibung, Dämmung alter Rollladenkästen, Sonnenschutz
Zur Verglasung: Zweifach-Wärmeschutzglas erreicht laut Verbraucherzentrale ein Uw um 1,2 W/(m²K). Das erfüllt das Gesetz, reicht aber nicht für Förderung und Steuerbonus. Dreifachverglasung mit Uw um 0,9 ist heute üblich und knapp 20 % besser.
BAFA-Zuschuss für den Fenstertausch
Neue Fenster fördert das BAFA als Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle (BEG EM). Seit der Reform gelten diese Regeln:
- Zuschuss: 15 % der förderfähigen Ausgaben
- Bonus für Sanierungsfahrplan (iSFP): 5 % mehr – aber erst ab 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben je Antrag und nur auf den Betrag darüber. Ausgaben aus mehreren Anträgen werden nicht zusammengezählt.
- Obergrenze: 30.000 Euro förderfähige Ausgaben für die erste Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 Euro. Das sind höchstens 4.500 Euro Zuschuss, mit iSFP höchstens 10.500 Euro.
- Voraussetzungen: Bauantrag des Hauses mindestens fünf Jahre alt, mindestens 300 Euro brutto Ausgaben, Antrag mit einem Energieeffizienz-Experten. Das Fenster braucht in der Regel ein Uw von höchstens 0,95 W/(m²K), Dachfenster höchstens 1,0.
- Vertrag und Antrag: Spätestens beim Antrag muss ein Vertrag mit dem Betrieb vorliegen, der nur bei Förderzusage gilt (aufschiebende oder auflösende Bedingung). Wer vor dem Bescheid anfängt, trägt das Risiko selbst.
Förderfähig sind nicht nur die Fenster selbst, sondern laut Infoblatt der Förderbanken auch neue Fensterbänke, die Dämmung vorhandener Rollladenkästen, außenliegender Sonnenschutz, einbruchhemmende Ausstattung ab RC 2, Fensterlüfter und notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich. Den ab 2027 geplanten Bonus für besonders schlecht gedämmte Häuser (WPB) soll es für Fenster nicht geben.
Beispiel: Bei 12.000 Euro förderfähigen Ausgaben beträgt der Zuschuss 1.800 Euro. Ein Sanierungsfahrplan bringt hier keinen Bonus, weil die Ausgaben unter 30.000 Euro liegen.
KfW-Kredit zum Zuschuss
Den Rest können Sie mit dem Ergänzungskredit der KfW finanzieren (358/359): bis 120.000 Euro je Wohneinheit, wenn ein BAFA-Bescheid für dieselbe Maßnahme vorliegt, der höchstens zwölf Monate alt und noch nicht ausgezahlt ist. Wer selbst im Haus wohnt und höchstens 90.000 Euro Haushaltseinkommen im Jahr hat, bekommt im Kredit 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank, nicht direkt bei der KfW.
Steuerbonus als Alternative: § 35c EStG
- Höhe: 20 % der Kosten, verteilt auf drei Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 Euro je Haus oder Wohnung
- Für wen: für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen; das Haus muss bei Beginn der Arbeiten älter als zehn Jahre sein
- Frist: Beginn nach dem 31.12.2019, Abschluss vor dem 01.01.2030
- Fenster-Werte: Uw höchstens 0,95 W/(m²K); einbruchhemmende oder barrierearme Fenster 1,1; Dachfenster 1,0; Baudenkmal 1,4
- Nachweise: Bescheinigung des Fachbetriebs nach amtlichem Muster, Rechnung auf Deutsch mit Adresse des Hauses, Zahlung auf das Konto des Betriebs
Zuschuss, zinsverbilligter Kredit und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Beispiel: Bei 12.000 Euro Kosten sinkt die Steuer um insgesamt 2.400 Euro (840, 840 und 720 Euro) – das sind 600 Euro mehr als der BAFA-Zuschuss. Der Bonus mindert aber Ihre Einkommensteuer. Er bringt also nur so viel, wie Sie in den drei Jahren an Steuer zahlen.
Handwerkerbonus für die Arbeitskosten: § 35a EStG
Erfüllen die Fenster die Werte für Förderung und § 35c nicht, oder ist das Haus jünger als zehn Jahre, bleibt der Handwerkerbonus: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro Steuerermäßigung im Jahr. Material zählt nicht. Sie brauchen eine Rechnung und müssen auf das Konto des Betriebs zahlen. Nicht möglich ist der Bonus, wenn Sie für die Maßnahme einen Zuschuss oder zinsverbilligten Kredit nutzen oder den Steuerbonus nach § 35c.
Die Bundesregierung will den Bonus ab 2027 auf 15 % und höchstens 900 Euro senken. Das Kabinett hat den Entwurf am 2. September 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Was das Gesetz beim Fenstertausch verlangt
Die Mindestwerte stehen im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, früher Gebäudeenergiegesetz), § 36 und Anlage 7. Sie gelten, wenn Sie mehr als 10 % der Fensterfläche des Hauses erneuern:
- Fenster und Fenstertüren: Uw höchstens 1,3 W/(m²K)
- Dachflächenfenster: Uw höchstens 1,4 W/(m²K)
- Nur neue Scheiben: Ug höchstens 1,1 W/(m²K)
- Hebe-Schiebe-, Falt- und Klapptüren: Uw höchstens 1,6 W/(m²K)
- Schallschutzglas ab 40 dB: als Sonderverglasung Uw höchstens 2,0 W/(m²K)
Für Zuschuss und Steuerbonus müssen die Fenster deutlich besser sein als dieses Minimum. Lassen Sie sich den Uw-Wert für das ganze Fenster im Angebot nennen.
Einbruchschutz: RC 2 und Förderung
- Neue Fenster: Die Polizei empfiehlt geprüfte einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren nach DIN EN 1627, mindestens Widerstandsklasse RC 2. RC 2 N ohne Sicherheitsglas nur, wenn kein Angriff auf die Scheibe zu erwarten ist.
- Alte Fenster nachrüsten: einbruchhemmende Beschläge nach DIN 18104 zusammen mit abschließbaren Griffen. Abschließbare Griffe allein reichen nicht, weil sie nicht vor dem Aufhebeln schützen.
- Einbau: Einbruchhemmende Fenster nach Herstelleranleitung einbauen lassen und auf einer Montagebescheinigung bestehen.
- Förderung: Neue RC-2-Fenster zählen beim BAFA-Zuschuss zu den förderfähigen Kosten. Für das Nachrüsten gibt es den KfW-Kredit 159 mit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit – einen Zuschuss nennt die KfW dafür nicht.
Die (kriminal-)polizeilichen Beratungsstellen beraten neutral und meist kostenlos, vielerorts auch bei Ihnen zu Hause. Wo es sie gibt, steht auf den Länderseiten unten.
Förderung in Ihrem Bundesland
Einige Länder und Städte helfen zusätzlich, etwa mit Zuschüssen, Landesdarlehen oder Schallschutzprogrammen an Flughäfen. Was in Ihrem Bundesland gilt und wann Sie eine Genehmigung brauchen, steht auf den Länderseiten unten. Klären Sie vor dem Auftrag, ob sich Landesgeld mit dem BAFA-Zuschuss verträgt.
Worauf Sie achten sollten
- Uw-Wert ins AngebotFür Zuschuss und Steuerbonus höchstens 0,95 W/(m²K) für das ganze Fenster – nicht nur für das Glas.
- Zuschuss oder Steuer?Unter 30.000 Euro bringt der Steuerbonus mit 20 % oft mehr als 15 % Zuschuss – wenn Sie genug Steuer zahlen. Rechnen Sie beides durch.
- Vertrag mit BedingungFür den Zuschuss den Vertrag nur mit Förder-Vorbehalt schließen und vor Beginn der Arbeiten beantragen.
- Fenster und WandBei ungedämmter Außenwand lohnt oft zuerst die Dämmung. Gemeinsam geplant sparen Sie Gerüst und vermeiden Schimmel an kalten Wänden.
- Lüftung klärenWerden ein Drittel oder mehr der Fenster getauscht, prüfen lassen, ob ein Lüftungskonzept nötig ist.
- Angebote vergleichenMehrere vergleichbare Angebote einholen und prüfen, ob Ausbau, Entsorgung, Fensterbänke und Putzarbeiten enthalten sind.
Häufige Fragen
Was kostet es, ein Fenster auszutauschen?
Im Altbau laut BKI im Mittel rund 1.050 Euro für ein einflügeliges Kunststofffenster, 1.395 Euro aus Holz und 1.780 Euro aus Holz-Alu – jeweils mit Fensterbank und Einbau, netto. Für den Ausbau des alten Fensters kommen rund 55 bis 90 Euro dazu.
Was kosten neue Fenster pro m²?
Umgerechnet aus den Preisen für ein Standardfenster von 1,2 × 1,4 m grob 420 bis 710 Euro pro m² für Kunststoff, 540 bis 950 Euro für Holz und 770 bis 1.310 Euro für Holz-Alu, jeweils inklusive Einbau. Genau zeigt es erst ein Angebot nach Aufmaß.
Wie viel Förderung gibt es 2026 für neue Fenster?
Das BAFA zahlt 15 % Zuschuss auf bis zu 30.000 Euro Ausgaben, also höchstens 4.500 Euro. Mit Sanierungsfahrplan gibt es 5 % mehr auf den Teil über 30.000 Euro, insgesamt höchstens 10.500 Euro. Alternativ gibt es 20 % Steuerbonus nach § 35c EStG.
Was ist besser: BAFA-Zuschuss oder Steuerbonus?
Beides geht nicht zusammen. Der Steuerbonus bringt 20 % statt 15 %, verteilt auf drei Jahre, setzt aber voraus, dass Sie selbst im mehr als zehn Jahre alten Haus wohnen und genug Einkommensteuer zahlen. Der Zuschuss kommt nach der Prüfung des Nachweises auf einmal.
Brauche ich für den Fenstertausch einen Energieberater?
Für den BAFA-Zuschuss ja: Der Antrag läuft mit einem Energieeffizienz-Experten. Für den Steuerbonus reicht die Bescheinigung des Fachbetriebs. Beauftragen Sie dennoch einen Energieberater, sinkt die Steuer um 50 % seiner Kosten.
Mehr im Ratgeber
- Wallbox-Förderung 2026: Was Bund, Länder und Städte noch zahlen
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- Treppenlift: Kosten und Zuschuss 2026 – Pflegekasse, KfW und Bundesländer
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- Photovoltaik-Kosten 2026: Preise je kWp, Speicher und ob es sich lohnt
- Wärmepumpe: Kosten 2026 für Anschaffung, Einbau und Betrieb
- Energieberatung: Kosten 2026, BAFA-Zuschuss und Eigenanteil
- Wallbox: Kosten 2026 mit Installation, Anmeldung und Stromkosten
Regeln und Förderung in Ihrem Bundesland
Weitere Themen
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Jetzt Angebote anfordernStand: November 2026 · Quellen anzeigen
- BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Förderbedingungen ab 21.07.2026)
- BAFA: Informationen zur Antragstellung (BEG)
- KfW/BAFA: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (Version 11.1, 11/2026)
- Ökozentrum NRW: Zusammenfassung der BEG-Reform (Stand 18.08.2026)
- KfW: Ergänzungskredit Wohngebäude (358, 359)
- Einkommensteuergesetz § 35c (energetische Maßnahmen)
- Bayerisches Landesamt für Steuern: Energetische Gebäudesanierung (§ 35c EStG)
- Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV), Anlage 4: Fenster und Außentüren
- Einkommensteuergesetz § 35a (Handwerkerleistungen)
- Ebner Stolz: Bundeskabinett beschließt Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (07.09.2026)
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) § 36: Änderung bestehender Gebäude
- Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Anlage 7: Höchstwerte bei Änderung
- Schwäbisch Hall: Kosten für neue Fenster (Daten: BKI, Stand 2. Quartal 2026)
- 42watt: Was kostet ein Fenster mit Einbau? (Preisübersicht 2025/2026)
- 42watt: Fenster-Förderung nach der Reform vom 21.07.2026 (Stand 08.09.2026)
- Verbraucherzentrale: Fenster sanieren oder austauschen (Stand 12.02.2026)
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- co2online: Fenster tauschen – warum, wie und wann? (Stand 23.03.2026)
- Polizeiliche Kriminalprävention (K-Einbruch): Fenster und Fenstertüren sichern
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