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Ratgeber

Fenster in Mecklenburg-Vorpommern: Einbruchschutz und Genehmigung

In Mecklenburg-Vorpommern wird regional sehr unterschiedlich oft eingebrochen. Hier lesen Sie, wo im Land 2025 die meisten Wohnungseinbrüche gezählt wurden, wo die Polizei berät und was die Landesbauordnung zum Fenstertausch sagt. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Fenster.

933
Wohnungseinbrüche 2025 in Mecklenburg-Vorpommern (Landeskriminalamt)
171
davon im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte – der höchste Wert im Land
verfahrensfrei
sind Fenster und Türen nach § 61 der Landesbauordnung M-V

Wohnungseinbrüche im Land

Nach Angaben des Landeskriminalamts gab es 2025 in Mecklenburg-Vorpommern 933 Wohnungseinbrüche, nahezu so viele wie im Jahr davor (939). Am häufigsten betroffen waren die Mecklenburgische Seenplatte (171 Fälle), die Hansestadt Rostock (155) und Vorpommern-Greifswald (140), danach Schwerin (115) und Vorpommern-Rügen (107). Am wenigsten Fälle zählte Ludwigslust-Parchim (69).

Aufgeklärt wird im Schnitt nur etwa jeder vierte Einbruch. Ob die Nähe zur Autobahn das Risiko erhöht, lässt sich laut Landeskriminalamt mit der Statistik nicht klar sagen. Wichtiger seien die Motivation der Täter, ein geeignetes Ziel und das Fehlen ausreichenden Schutzes.

Beratung durch die Polizei

Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern informiert zu technischem und nicht-technischem Einbruchschutz, etwa an Infoständen. In und um Neubrandenburg können Sie mit einem Präventionsbeamten auch einen Termin bei sich zu Hause vereinbaren. Fragen Sie bei Ihrer Polizeiinspektion nach dem Angebot in Ihrer Region.

Fenstertausch: Genehmigung und Denkmal

Fenster und Türen sowie die dafür bestimmten Öffnungen sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 11 c der Landesbauordnung (LBauO M-V) verfahrensfrei – eine Baugenehmigung brauchen Sie dafür nicht. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Bebauungsplan, Gestaltungsvorgaben und Brandschutz gelten weiter. Die Novelle der Landesbauordnung 2026 lässt diese Regel unverändert.

Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, stimmen Sie Material, Teilung und Farbe der neuen Fenster vorher mit der unteren Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt ab.

Worauf Sie in Mecklenburg-Vorpommern achten sollten

  • Lage einschätzenIn der Seenplatte, in Rostock und in Vorpommern-Greifswald wurde 2025 am häufigsten eingebrochen.
  • Polizei fragenPräventionsbeamte informieren zu Sicherungstechnik – in Neubrandenburg auch bei Ihnen zu Hause.
  • Ohne BauantragDer Fenstertausch ist verfahrensfrei; Bebauungsplan und Gestaltungsvorgaben gelten trotzdem.
  • Denkmal zuerstBei Baudenkmalen binden Sie die Denkmalschutzbehörde vor dem Auftrag ein.

Häufige Fragen

Wie oft wird in Mecklenburg-Vorpommern eingebrochen?

2025 zählte das Landeskriminalamt 933 Wohnungseinbrüche. Die meisten Fälle gab es in der Mecklenburgischen Seenplatte, in Rostock und in Vorpommern-Greifswald.

Brauche ich in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung für neue Fenster?

Nein, Fenster und Türen sind nach der Landesbauordnung verfahrensfrei. Bei Baudenkmalen beteiligen Sie aber vorher die Denkmalschutzbehörde.

Berät die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern zum Einbruchschutz?

Ja, Präventionsbeamte informieren zu technischen und verhaltensbezogenen Schutzmaßnahmen; in Neubrandenburg sind auch Termine vor Ort möglich.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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