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Ratgeber
In Hessen ist die Zahl der Wohnungseinbrüche 2025 deutlich gestiegen, und rund um den Frankfurter Flughafen wird der Lärmschutzbereich neu festgesetzt. Hier lesen Sie, wo die Polizei kostenlos berät, wer Anspruch auf Schallschutzfenster hat und wann der Fenstertausch eine Genehmigung braucht. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Fenster.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik registrierte die hessische Polizei 2025 insgesamt 6.777 Wohnungseinbrüche, 910 mehr als im Vorjahr – 108 Fälle je 100.000 Einwohner. In 2.893 Fällen (42,7 %) kamen die Täter nicht ans Ziel; aufgeklärt wurden 15,2 %. In Frankfurt verschafften sich Täter unter anderem Zutritt, indem sie auf Balkone oder Fensterbänke kletterten.
Die Landesregierung hat im März 2026 eine landesweite Präventionskampagne mit Aktionstagen und Infoständen angekündigt. Individuell beraten die polizeilichen Beratungsstellen der Polizeipräsidien. Das Polizeipräsidium Südhessen etwa bietet neben Beratungsgesprächen auch Begehungen vor Ort an – kostenfrei.
Wer im Lärmschutzbereich des Frankfurter Flughafens wohnt, hat nach dem Fluglärmschutzgesetz je nach Schutzzone Anspruch auf baulichen Schallschutz, etwa Schallschutzfenster und schallgedämmte Lüftungsanlagen. Der geltende Bereich wurde 2011 per Landesverordnung festgesetzt.
Der neue Bereich beruht auf einer Prognose für 2033, soll nach Angaben des Flughafenbetreibers Ende 2026 in Kraft treten und ist insgesamt kleiner als bisher. Ein im Mai 2026 vorgestelltes Lärmschutzpaket sieht erweiterte Erstattungsmöglichkeiten und kürzere Fristen vor, steht aber unter dem Vorbehalt der zuständigen Gremien. Das frühere Landesprogramm für passiven Schallschutz ist Ende 2021 ausgelaufen.
Fenster und Türen samt den dafür bestimmten Öffnungen in Außenwänden und Dachflächen bestehender Gebäude sind nach der Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung (HBO) baugenehmigungsfrei. Die Anlage knüpft das an die Bescheinigung einer nachweisberechtigten Person, dass das Vorhaben statisch-konstruktiv unbedenklich ist.
Bei Kulturdenkmälern brauchen Sie zusätzlich eine Genehmigung nach § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes – schon wenn Fenster erneuert oder repariert werden. Zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.
6.777, das sind 15,5 % mehr als 2024. 42,7 % davon blieben im Versuch stecken. Die polizeilichen Beratungsstellen beraten kostenlos zum Einbruchschutz.
Ansprüche bestehen für Wohnungen im Lärmschutzbereich nach dem Fluglärmschutzgesetz, abhängig von der Schutzzone. Der Bereich wird neu festgesetzt; nach Planungsstand soll das Ende 2026 geschehen.
Eine Baugenehmigung in der Regel nicht. Bei Kulturdenkmälern ist aber eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung nötig, auch für Erneuerung oder Reparatur von Fenstern.
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