leadwerkeFachbetriebe finden

In wenigen Minuten bis zu 3 Wallbox-Anbieter in Ihrer Region finden.

Frage 1 von 80 %

Wo soll die Wallbox installiert werden?

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Bis zu 3 Angebote aus Ihrer Region
  • In 2 Minuten angefragt
  • Daten DSGVO-konform

Ratgeber

Wallbox in Brandenburg: Förderung, Ladenetz und Stellplatzsatzungen

In Brandenburg gibt es derzeit kein Landesprogramm für private Wallboxen. Hier lesen Sie, wie dicht das öffentliche Ladenetz ist, warum das Land bei der Schnellladung besser dasteht als Berlin und was Gemeinden und Bauordnung bei Stellplätzen regeln. Kosten, Anmeldung und Netzentgelt-Rabatt erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Wallbox.

4.806
öffentliche Ladepunkte in Brandenburg (Bundesnetzagentur, 01.04.2026)
34 %
davon Schnellladepunkte – doppelt so viel wie in Berlin (17 %)
53 kW
mittlere Leistung je öffentlichem Ladepunkt – Berlin: 29 kW (01.04.2026)

Förderung: kein Landesprogramm

Ein eigenes Landesprogramm für Wallboxen am selbst genutzten Haus nennen die Förderübersichten für Brandenburg derzeit nicht; nach Stand September 2026 hat kein Bundesland ein solches Programm. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem örtlichen Energieversorger nach, ob es dort ein eigenes Angebot gibt. Was der Bund für Mehrparteienhäuser zahlt, steht auf der Themenseite Wallbox.

Ladenetz und E-Autos in Brandenburg

Im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur standen am 1. April 2026 für Brandenburg 4.806 öffentliche Ladepunkte: 3.189 Normal- und 1.617 Schnellladepunkte. Mit 186 Ladepunkten je 100.000 Einwohner liegt das Land gleichauf mit Berlin, die mittlere Leistung je Ladepunkt ist mit 53 kW aber fast doppelt so hoch.

Reine E-Autos machten Anfang 2026 laut den von electrive ausgewerteten KBA-Zahlen in Brandenburg wie in den anderen ostdeutschen Flächenländern nur 2,0 bis 2,3 % der Pkw aus, bundesweit 4,1 %.

Stellplätze und Bauordnung

Wie viele Stellplätze ein Bauvorhaben braucht, legen in Brandenburg die Gemeinden per Stellplatzsatzung fest (§§ 49 und 87 BbgBO). Die Stadt Strausberg etwa wendet seit 1. April 2026 eine neue Satzung an; sie weist darauf hin, dass die Vorgaben des Bundes zur Ladeinfrastruktur mit dem Bauantrag nachzuweisen sind. Nach diesem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz braucht ein neues Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen Leitungen für jeden Stellplatz.

Mit Gesetz vom 29. Juni 2026 hat das Land die Bauordnung geändert; die neuen Vorschriften zu Genehmigungsverfahren und verfahrensfreien Vorhaben gelten ab 1. Januar 2027. Ob für eine freistehende Ladesäule oder einen Carport ein Verfahren nötig ist, bestätigt Ihnen im Zweifel die untere Bauaufsicht.

Worauf Sie in Brandenburg achten sollten

  • Stellplatzsatzung prüfenBeim Neubau gilt die Satzung Ihrer Gemeinde – fragen Sie nach Vorgaben zur Ladeinfrastruktur.
  • Leitungen gleich mitplanenBei mehr als fünf Stellplätzen am neuen Wohnhaus sind Leitungen für jeden Stellplatz Pflicht.
  • Bauaufsicht bei Carport fragenAb 2027 gelten neue Verfahrensregeln – klären Sie Carport oder Ladesäule vorher.
  • Örtliche Angebote erfragenOhne Landesprogramm lohnt die Nachfrage bei Gemeinde und Energieversorger.

Häufige Fragen

Gibt es in Brandenburg eine Förderung für Wallboxen?

Ein Landesprogramm für die private Wallbox im Eigenheim gibt es derzeit nicht. Fragen Sie bei Gemeinde und Energieversorger nach örtlichen Angeboten.

Wie viele öffentliche Ladepunkte gibt es in Brandenburg?

Laut Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur 4.806 (Stand 1. April 2026), davon 1.617 Schnellladepunkte.

Muss ich beim Neubau Ladeinfrastruktur einplanen?

Bei einem neuen Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen ja, nach Bundesrecht für jeden Stellplatz. Wie viele Stellplätze nötig sind, regelt die Satzung Ihrer Gemeinde.

Bis zu 3 kostenlose Angebote vergleichen

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt Angebote anfordern
Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.