In wenigen Minuten bis zu 3 Wallbox-Anbieter in Ihrer Region finden.
Wo soll die Wallbox installiert werden?
- Kostenlos & unverbindlich
- Bis zu 3 Angebote aus Ihrer Region
- In 2 Minuten angefragt
- Daten DSGVO-konform
In wenigen Minuten bis zu 3 Wallbox-Anbieter in Ihrer Region finden.
Ratgeber
Im Saarland kommen auf 1.000 Einwohner 649 Pkw – so viele wie in keinem anderen Bundesland. Hier lesen Sie, was die saarländische Landesbauordnung zur Wallbox sagt, wie dicht das öffentliche Ladenetz ist, welche Förderung es 2026 gibt und worauf Sie bei der Planung achten sollten. Kosten, Anmeldung und Netzentgelt erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Wallbox.
Nach § 61 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. h der Landesbauordnung (LBO) sind Ladestationen für Elektromobilität einschließlich technischer Nebenanlagen verfahrensfrei. Das gilt ausdrücklich auch für die damit verbundene Änderung der Nutzung. Einen Bauantrag brauchen Sie für die Wallbox also nicht.
Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei: Bebauungsplan, örtliche Bauvorschriften und Denkmalschutz gelten weiter. Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, stimmen Sie Montageort und Leitungsweg vorab mit der Denkmalbehörde ab.
Laut Statistischem Bundesamt hatte das Saarland Anfang 2026 mit 649 Pkw je 1.000 Einwohner die höchste Pkw-Dichte aller Länder, knapp vor Rheinland-Pfalz mit 644. In vielen Haushalten steht also mehr als ein Auto vor der Tür.
Öffentlich laden konnten E-Autos laut Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur am 1. Juni 2026 an 1.533 Ladepunkten im Land, davon 473 Schnellladepunkte – rund 152 je 100.000 Einwohner. Planen Sie bei der eigenen Wallbox gleich mit, ob später ein zweites E-Auto dazukommen könnte. Lassen Sie sich im Angebot ausweisen, ob Zuleitung und Absicherung für einen weiteren Ladepunkt reichen.
Ein eigenes Landesprogramm für private Wallboxen nennen die Förderübersichten für das Saarland derzeit nicht; laut einer Förderübersicht mit Stand September 2026 hat kein Bundesland ein laufendes Programm für Wallboxen am selbst genutzten Einfamilienhaus.
Wohnen Sie in einer Eigentümergemeinschaft oder vermieten Sie mehrere Stellplätze, kommt die Bundesförderung für Mehrparteienhäuser infrage; sie erklärt der Ratgeber auf der Themenseite. Ob Ihre Gemeinde oder Ihr Stadtwerk einen eigenen Zuschuss anbietet, erfahren Sie dort.
Nein. Ladestationen einschließlich technischer Nebenanlagen sind nach § 61 LBO verfahrensfrei. Beim Netzbetreiber müssen Sie die Wallbox trotzdem anmelden.
Ein Landesprogramm für Privathaushalte nennen die Förderübersichten derzeit nicht. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Stadtwerk nach eigenen Zuschüssen.
Ja, die LBO stellt neben der Ladestation auch die damit verbundene Nutzungsänderung verfahrensfrei. Für bauliche Änderungen etwa an einer Garage gelten die übrigen Regeln der LBO.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.