Wallbox-Förderung 2026: Was Bund, Länder und Städte noch zahlen
Für die Wallbox am selbst genutzten Einfamilienhaus zahlt 2026 weder der Bund noch ein Bundesland einen Zuschuss. Geld gibt es für Ladepunkte in Mehrparteienhäusern, in einzelnen Städten und über die Steuer. Hier finden Sie alle Wege auf einen Blick – und für jedes Bundesland, was dort gilt.
Stand: Oktober 20264 Min. Lesezeit
Inhalt
Einfamilienhaus: kein Zuschuss, aber drei Wege zu sparen
Die früheren KfW-Zuschüsse für Ladestationen sind eingestellt, und ein neues Bundesprogramm für das Eigenheim gibt es nicht. Laut einer Förderübersicht mit Stand September 2026 hat auch kein Bundesland ein laufendes Programm für die Wallbox am selbst genutzten Haus. Sparen können Sie trotzdem:
- Netzentgelt: Wallboxen über 4,2 kW, die seit 2024 in Betrieb gehen, darf der Netzbetreiber drosseln. Dafür zahlen Sie weniger Netzentgelt: pauschal (Modul 1, je nach Netzgebiet etwa 110 bis 190 Euro im Jahr, Stand 2023) oder 60 % weniger Arbeitspreis mit eigenem Zähler (Modul 2).
- Steuer: Den Arbeitslohn für Montage und Anschluss können Sie als Handwerkerleistung absetzen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Laut Plänen der Bundesregierung soll dieser Bonus ab 2027 sinken.
- Stadt oder Stadtwerk: Einzelne Städte und Stadtwerke zahlen eigene Zuschüsse, laut einer Förderübersicht (Stand September 2026) etwa Heidelberg (50 %, höchstens 1.000 Euro) oder die Stadtwerke Frankfurt (Oder) (500 Euro beim eigenen Gerät). Bedingungen und Restmittel ändern sich oft – fragen Sie vor der Bestellung nach.
Mehrparteienhaus: das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“
Seit 15. April 2026 fördert der Bund Ladepunkte an Häusern mit mehreren Wohnungen. Selbst nutzende Eigentümer eines Einfamilienhauses sind ausgeschlossen.
- Höhebis 1.300 Euro je Stellplatz für die Vorverkabelung, 1.500 Euro mit Wallbox und 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden
- Werunter anderem Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter ab drei Wohnungen und kleine Unternehmen
- Bedingungenmindestens sechs Stellplätze elektrifiziert, höchstens 22 kW je Ladepunkt, Ökostrom, Einbau durch einen Fachbetrieb
- FristAnträge bis 10. November 2026, solange Mittel da sind – und immer vor dem Auftrag an den Fachbetrieb
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Förderung nach Bundesland
Was die Länder fördern, richtet sich fast überall an Unternehmen, Vermieter oder öffentliche Ladepunkte. Mehr zu Regeln, Genehmigung und Ladenetz steht auf den Länderseiten unten.
- Baden-Württemberg: Charge@BW zahlt bis 2.500 Euro je Ladepunkt, seit 15.07.2026 aber nur noch für öffentlich zugängliche Ladepunkte; Anträge bis 31.12.2026. Eigentümergemeinschaften bleibt das Bundesprogramm.
- Bayern: Die Landesrichtlinie 2026–2029 fördert über einzelne Aufrufe – bisher nur öffentliche Ladepunkte und Depot-Schnelllader von Unternehmen. Die Münchner Förderung endete am 2. Juli 2025.
- Berlin: WELMO fördert im Wohnbereich nur gemeinsam genutzte Ladepunkte von Wohnungsunternehmen an Mietshäusern: bis 50 %, höchstens 2.500 Euro je Ladepunkt, bis Ende 2027.
- Nordrhein-Westfalen: progres.nrw zahlt bis 1.500 Euro je Ladepunkt (bis 40 %) an Häusern mit mindestens zwei Wohnungen und höchstens fünf Stellplätzen – für Vermieter, Mieter und kleine Eigentümergemeinschaften. Seit 14.08.2026 mit neuen Mitteln, Richtlinie bis 30.06.2027.
- Rheinland-Pfalz: Kein Landesprogramm. Einzelne Kommunen zahlten Zuschüsse aus dem Klimaschutzprogramm KIPKI, etwa Landau 600 Euro je Wallbox; diese Mittel waren bis Mitte 2026 befristet.
- Thüringen: E-Mobil Invest war nur für Unternehmen und Kommunen und lief bis Ende 2024. Für die private Wallbox gibt es kein Landesprogramm.
- Niedersachsen: Das Landesprogramm für nicht öffentliche Ladepunkte war für Unternehmen; Anträge sind nicht mehr möglich.
- Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein: Derzeit kein Landesprogramm für die private Wallbox. Kostenlose Förderberatung bieten unter anderem die LandesEnergieAgentur Hessen und die LEKA MV.
Worauf Sie achten sollten
- Erst Antrag, dann AuftragBei fast allen Programmen müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie den Fachbetrieb verbindlich beauftragen.
- Vor Ort nachfragenFragen Sie bei Stadt, Landkreis und Stadtwerk nach eigenen Zuschüssen – diese Programme stehen selten in den großen Übersichten.
- Modul nach § 14a wählenKlären Sie mit dem Fachbetrieb, ob sich ein eigener Zähler für Modul 2 lohnt oder die Pauschale reicht.
- Rechnung aufhebenFür den Steuerbonus muss der Arbeitslohn auf der Rechnung getrennt stehen, und Sie müssen per Überweisung zahlen.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 eine Förderung für die Wallbox am Einfamilienhaus?
Vom Bund und von den Ländern nicht. Sparen können Sie über das niedrigere Netzentgelt nach § 14a EnWG, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen und Zuschüsse einzelner Städte oder Stadtwerke.
Kann ich die Wallbox von der Steuer absetzen?
Den Arbeitslohn für Montage und Anschluss ja: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr nach § 35a EStG. Das Gerät selbst zählt nicht dazu.
Wer bekommt bis zu 2.000 Euro vom Bund?
Eigentümergemeinschaften, private Vermieter ab drei Wohnungen und kleine Unternehmen, wenn mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. 2.000 Euro gibt es für bidirektionale Ladepunkte; Anträge sind bis 10. November 2026 möglich, solange Mittel da sind.
Brauche ich für die Wallbox eine Genehmigung?
Anmelden müssen Sie jede Wallbox beim Netzbetreiber, das übernimmt meist der Fachbetrieb. Über 12 kVA braucht sie seine Genehmigung. Ob eine Baugenehmigung nötig ist, regelt die Bauordnung Ihres Landes – in vielen Ländern ist die Ladestation verfahrensfrei.
Mehr im Ratgeber
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- Wärmepumpe: Kosten 2026 für Anschaffung, Einbau und Betrieb
- Fenster austauschen: Kosten 2026, Förderung und Steuerbonus
- Energieberatung: Kosten 2026, BAFA-Zuschuss und Eigenanteil
- Wallbox: Kosten 2026 mit Installation, Anmeldung und Stromkosten
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Jetzt Angebote anfordernStand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen
- 42watt: Wallbox-Förderung 2026 – Überblick Bund, Länder und Kommunen (Stand September 2026)
- Bundesregierung: Förderung Ladestationen für Mehrparteienhäuser (15.04.2026)
- Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“
- Bundesnetzagentur: Steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG)
- Einkommensteuergesetz § 35a (Handwerkerleistungen)
- VDIV: Steuerbonus für Handwerkerleistungen soll ab 2027 sinken (15.09.2026)
- L-Bank: Ergänzende Zuwendungsvoraussetzungen Charge@BW (Ministerium für Verkehr BW, ab 15.07.2026)
- Umweltpakt Bayern, Förderfibel: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026–2029 (Stand 16.09.2026)
- Landeshauptstadt München: Förderung für Ladeinfrastruktur (Programm beendet)
- IBB Business Team: Förderrichtlinie Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO), Stand 09.12.2025
- Förderfinder NRW: Richtlinie progres.nrw – Emissionsarme Mobilität (gültig bis 30.06.2027)
- Land NRW: NRW baut Förderung für neue E-Ladeinfrastruktur aus (14.08.2026)
- Stadt Landau: Förderrichtlinie Wallboxen aus KIPKI-Mitteln
- Thüringer Aufbaubank: Richtlinie E-Mobil Invest vom 28.12.2023 (Geltung bis 31.12.2024)
- Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr: nicht öffentliche Ladeinfrastruktur (Antragstellung nicht mehr möglich)
- LandesEnergieAgentur Hessen: Fördermittel finden
- LEKA MV: Förderung
Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.