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Ratgeber
Schleswig-Holstein gehört beim Kauf reiner Elektroautos zur Spitzengruppe der Länder. Hier lesen Sie, ob Sie für die Wallbox eine Baugenehmigung brauchen, ob Land oder Kommunen Zuschüsse zahlen und wie dicht das öffentliche Ladenetz ist. Kosten, Anmeldung und Netzentgelt-Rabatt erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Wallbox.
Nein, in der Regel nicht: Nach § 61 Abs. 1 Nr. 15 Buchst. b der Landesbauordnung sind Ladestationen für Elektromobilität verfahrensfrei, einschließlich der damit verbundenen Nutzungsänderung. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei – Festsetzungen im Bebauungsplan und der Denkmalschutz gelten weiter.
Planen Sie zur Wallbox einen Carport? Notwendige Garagen einschließlich überdachter Stellplätze sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b LBO bis 3 m mittlerer Wandhöhe und 50 m² Brutto-Grundfläche verfahrensfrei. Bei größeren Bauten fragen Sie vorab bei der Bauaufsicht nach.
Ein eigenes Landesprogramm für private Wallboxen nennen die Förderübersichten derzeit nicht; laut einer Übersicht vom September 2026 hat keines der 16 Länder ein laufendes Programm. Auch die Landeshauptstadt Kiel hat laut derselben Übersicht kein eigenes städtisches Programm für private Wallboxen. Einzelne Gemeinden oder Stadtwerke im Land können eigene Zuschüsse haben – fragen Sie vor der Bestellung nach.
Im ersten Halbjahr 2026 waren in Schleswig-Holstein gut 29 % der neu zugelassenen Pkw reine Elektroautos – nach Rheinland-Pfalz der zweithöchste Wert der Länder. Öffentlich standen zum 1. Juni 2026 laut Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur 7.966 Ladepunkte bereit, davon 2.229 Schnellladepunkte; im Schnitt leisten sie 46 kW.
Wer nachts zu Hause lädt, ist auf diese Säulen seltener angewiesen. Für Pendler auf dem Land bleibt die eigene Wallbox meist die bequemste Lösung.
In der Regel nicht. Ladestationen für Elektromobilität sind nach § 61 der Landesbauordnung verfahrensfrei. Bebauungsplan und Denkmalschutz müssen Sie trotzdem beachten.
Ein eigenes Landesprogramm nennen die Förderübersichten derzeit nicht, auch für Kiel ist dort kein städtisches Programm genannt. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Stadtwerk nach.
Laut Bundesnetzagentur waren es am 1. Juni 2026 7.966, davon 2.229 Schnellladepunkte – rund 269 je 100.000 Einwohner.
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Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.