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Ratgeber
In Rheinland-Pfalz kommen auf 1.000 Einwohner 644 Pkw – der zweithöchste Wert aller Länder. Hier lesen Sie, was die Landesbauordnung zu Wallbox und Carport sagt, wie schnell das öffentliche Ladenetz wächst und was aus den kommunalen Zuschüssen wurde. Kosten, Anmeldung und Netzentgelt erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Wallbox.
Ladestationen für Elektrofahrzeuge einschließlich der nötigen Versorgungseinrichtungen sind nach § 62 Abs. 1 der Landesbauordnung (LBauO) verfahrensfrei, ebenso eine damit verbundene Nutzungsänderung. Verfahrensfrei sind auch Garagen und überdachte Stellplätze bis 50 m² Grundfläche – nicht aber im Außenbereich und in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern.
Bebauungsplan und örtliche Satzungen gelten trotzdem. Einen Carport im Außenbereich oder nahe einem Denkmal klären Sie vorab mit der Bauaufsicht.
Laut Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur gab es am 1. April 2026 in Rheinland-Pfalz 7.630 öffentliche Ladepunkte, davon 2.849 Schnellladepunkte. Nach Angaben des Landesverkehrsministeriums kamen seit Anfang 2025 rund 600 Normal- und über 750 Schnellladepunkte hinzu; Anfang 2023 waren es laut Energieatlas des Landes erst 2.833.
Laut Statistischem Landesamt waren im ersten Quartal 2026 knapp 27 % der neu zugelassenen Pkw reine E-Autos, zwei Jahre zuvor rund 13 %. Lücken im öffentlichen Netz sieht ein Sprecher des ADAC vor allem in kleinen Gemeinden und in Wohngebieten ohne private Stellplätze.
Ein eigenes Landesprogramm für private Wallboxen nennen die Förderübersichten derzeit nicht. Einzelne Kommunen haben Wallboxen aber mit Geld aus dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes bezuschusst. Von dem 250 Mio. Euro schweren Programm verteilte das Land 180 Mio. Euro als Pauschalen an alle 194 förderfähigen Kreise, Städte und Gemeinden; die Projekte mussten bis 30. Juni 2026 abgeschlossen sein.
Die Stadt Landau etwa zahlte daraus 600 Euro je Wallbox; Anträge waren bis 30. April 2026 möglich. Ob es bei Ihnen noch einen Zuschuss gibt, erfahren Sie bei Gemeinde oder Stadtwerk.
Nein, Ladestationen samt nötiger Versorgungseinrichtungen sind nach § 62 LBauO verfahrensfrei. Beim Netzbetreiber müssen Sie die Wallbox trotzdem anmelden.
Ein Landesprogramm für Privathaushalte nennen die Förderübersichten derzeit nicht. Kommunale Zuschüsse aus dem Landesprogramm KIPKI waren bis Mitte 2026 befristet; fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Garagen und überdachte Stellplätze bis 50 m² Grundfläche sind verfahrensfrei, außer im Außenbereich und in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern.
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Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.