Hausnotruf: Kosten 2026 und was die Pflegekasse zahlt
Ein Hausnotruf kostet Selbstzahler meist 27 bis 40 Euro im Monat. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse den Basis-Hausnotruf: Sie zahlt dem Anbieter seit April 2026 für den Basis-Hausnotruf 27 Euro im Monat zuzüglich Umsatzsteuer. Extras wie Schlüsselhinterlegung oder mobiler Notruf zahlen Sie selbst. Hier finden Sie Kosten, Voraussetzungen, Antrag und was bei Vertrag und Steuer gilt.
Stand: November 20265 Min. Lesezeit
Inhalt
- 01Was kostet ein Hausnotruf?
- 02Hausnotruf: Was die Pflegekasse zahlt
- 03Voraussetzungen für den Zuschuss
- 04Hausnotruf ohne Pflegegrad
- 05So stellen Sie den Antrag
- 06Zusatzleistungen: Schlüssel, Einsatzdienst, Sturzsensor
- 07Mobiler Notruf: Kosten und Funktionen
- 08Steuer: Hausnotruf meist nicht absetzbar
- 09Vertrag, Laufzeit und Kündigung
- 10Worauf Sie achten sollten
- 11Häufige Fragen
Was kostet ein Hausnotruf?
Zum Basis-Hausnotruf gehören eine Basisstation mit Freisprechfunktion, ein Notrufknopf als Armband oder Halskette und eine Notrufzentrale, die rund um die Uhr besetzt ist. Die Zentrale klärt die Lage. Sie verständigt Angehörige, Nachbarn oder einen Pflegedienst, im Ernstfall den Rettungsdienst.
- Basistarif als Selbstzahler: meist 27 bis 40 Euro im Monat, je nach Anbieter und Leistung
- Anschlussgebühr: bei manchen Anbietern einmalig etwa 10 bis 50 Euro
- Zusatzleistungen: rund 30 bis 80 Euro im Monat zusätzlich, je nach Umfang
- Telefon oder Internet: Den Anschluss und seine laufenden Kosten zahlen Sie selbst – auch wenn die Pflegekasse den Hausnotruf übernimmt.
Hausnotruf: Was die Pflegekasse zahlt
Der Hausnotruf ist ein technisches Pflegehilfsmittel nach § 40 SGB XI. Im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands steht er in der Produktgruppe 52. Seit dem 1. April 2026 zahlen die Pflegekassen dem Anbieter dafür 27 Euro im Monat zuzüglich Umsatzsteuer, vorher waren es 25,50 Euro. Die Kasse rechnet direkt mit dem Anbieter ab. Sie gehen nicht in Vorleistung.
- Was abgedeckt ist: Gerät, Einweisung, ein mit Ihnen abgestimmter Plan für den Notfall und die Notrufzentrale rund um die Uhr. Mängel muss der Anbieter kostenlos beheben. Anschlussgebühren oder andere Mehrkosten sind bei der Kassenleistung ausgeschlossen.
- Was nicht abgedeckt ist: Extras über das Notwendige hinaus, etwa Schlüsselhinterlegung, Bereitschaftsdienst vor Ort oder Kontrollanrufe der Zentrale. Die Mehrkosten muss der Anbieter vorher nennen.
- Leihgerät: Das Gerät bleibt Eigentum des Anbieters. Fällt der Bedarf weg, holt er es wieder ab.
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Voraussetzungen für den Zuschuss
- Pflegegrad: Ein Pflegegrad ist anerkannt. Pflegegrad 1 genügt.
- Häufig allein: Sie leben allein oder sind über weite Teile des Tages allein. Oder Sie leben mit jemandem zusammen, der im Notfall selbst keine Hilfe holen kann.
- Notfallrisiko: Wegen Ihres Gesundheits- oder Pflegezustands kann jederzeit eine Notsituation eintreten, in der Sie mit einem normalen Telefon keine Hilfe rufen können.
- Anbieter mit Kassenvertrag: Der Anbieter muss Vertragspartner Ihrer Pflegekasse sein.
Hausnotruf ohne Pflegegrad
Ohne Pflegegrad oder wenn die Voraussetzungen fehlen, zahlen Sie den Hausnotruf selbst – meist 27 bis 40 Euro im Monat. Die Krankenkasse beteiligt sich grundsätzlich nicht. Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt helfen.
So stellen Sie den Antrag
- Anbieter finden: Fragen Sie Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt nach Anbietern mit Kassenvertrag in Ihrer Nähe.
- Antrag stellen: Der Antrag geht an Ihre Pflegekasse. Formlos reicht, viele Kassen haben ein Formular. Nennen Sie darin den Anbieter.
- Prüfung: Die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen, dabei hilft der Medizinische Dienst.
- Einrichtung: Ist alles geklärt, soll der Hausnotruf innerhalb einer Woche betriebsbereit sein.
Zusatzleistungen: Schlüssel, Einsatzdienst, Sturzsensor
- Schlüsselhinterlegung: Der Anbieter verwahrt Ihren Wohnungsschlüssel, damit Helfer im Notfall hineinkommen. Das zahlen Sie privat, auch wenn die Kasse den Basistarif übernimmt.
- Einsatz- oder Bereitschaftsdienst: Geschulte Helfer kommen nach einem Notruf zu Ihnen nach Hause. Fragen Sie, ob einzelne Einsätze extra berechnet werden.
- Tägliches Lebenszeichen: Mit einer „Alles in Ordnung“-Taste melden Sie sich täglich bei der Zentrale.
- Sturzsensor: Er löst bei einem Sturz automatisch Alarm aus. Das Hilfsmittelverzeichnis sieht Zubehör wie Sturzsensoren vor, wenn es pflegerisch notwendig ist. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, bevor Sie ihn privat buchen.
- Rauchmelder: Rauch- oder Wassermelder lassen sich an den Hausnotruf koppeln.
Mobiler Notruf: Kosten und Funktionen
Der klassische Hausnotruf wirkt nur zu Hause. Der Funkknopf reicht meist bis zu 50 Meter. Für unterwegs gibt es mobile Geräte, die über das Mobilfunknetz arbeiten, oft mit Ortung per GPS und Sturzerkennung. Auch Notruf-Apps für Smartphone oder Smartwatch sind möglich.
Ein mobiler Notruf ist eine Zusatzleistung. Die Kosten tragen Sie in der Regel selbst. Zusammen mit anderen Extras können laut Verbraucherzentrale 30 bis 80 Euro im Monat dazukommen. Ob sich Ihre Pflegekasse beteiligt, klären Sie vorher mit ihr.
Steuer: Hausnotruf meist nicht absetzbar
Der Bundesfinanzhof hat 2023 entschieden: Ein Hausnotruf, der im Notfall nur die Verbindung zu einer Notrufzentrale herstellt, ist keine haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. Denn die Zentrale arbeitet außerhalb Ihrer Wohnung. Anders hat das Gericht einen Fall im betreuten Wohnen gesehen, in dem eine Pflegekraft vor Ort sofort half. Ob ein gebuchter Einsatzdienst etwas ändert, klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.
Vertrag, Laufzeit und Kündigung
- Über die Pflegekasse: Sagen Sie dem Anbieter, dass Sie den Hausnotruf nicht mehr möchten. Dann endet die Versorgung und er holt das Gerät ab. Bei Tod oder Umzug ins Pflegeheim informiert er die Pflegekasse.
- Als Selbstzahler: Es gilt Ihr Vertrag mit dem Anbieter. Lesen Sie Laufzeit und Kündigungsfrist vor der Unterschrift. Läuft ein Vertrag nach der Mindestlaufzeit automatisch weiter, dürfen Sie ihn danach mit höchstens einem Monat Frist kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB).
- Zu Hause unterschrieben: Einen Vertrag, den Sie zu Hause abschließen, können Sie in der Regel 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen.
Worauf Sie achten sollten
- Erst die Kasse fragenHaben Sie einen Pflegegrad, stellen Sie den Antrag, bevor Sie einen Vertrag als Selbstzahler unterschreiben.
- Kosten schriftlichLassen Sie sich Anschluss-, Monats- und Zusatzkosten vor Vertragsschluss schriftlich nennen.
- Nur nötige ExtrasOft reicht der Basistarif. Buchen Sie nur, was Sie wirklich brauchen.
- Anbieter in der NäheKurze Wege zählen, wenn ein Helfer zu Ihnen kommen soll.
- Alle Räume testenPrüfen Sie nach dem Einbau, ob der Notruf aus jedem Raum, aus Keller und Garten funktioniert.
- Daten aktuell haltenMelden Sie der Zentrale neue Medikamente, Kontaktpersonen und Änderungen Ihrer Gesundheit.
- Bei DemenzEin einfacher Hausnotruf passt oft nicht, weil der Knopf nicht gezielt gedrückt wird. Lassen Sie sich zu Sturzerkennung und Ortung beraten.
Häufige Fragen
Was kostet ein Hausnotruf im Monat?
Als Selbstzahler meist 27 bis 40 Euro für den Basistarif, dazu bei manchen Anbietern eine einmalige Anschlussgebühr von etwa 10 bis 50 Euro. Mit Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse den Basis-Hausnotruf.
Wie viel zahlt die Pflegekasse für den Hausnotruf?
Sie zahlt dem Anbieter seit 1. April 2026 für den Basis-Hausnotruf 27 Euro im Monat zuzüglich Umsatzsteuer. Extras wie Schlüsselhinterlegung zahlen Sie selbst.
Bekomme ich einen Hausnotruf ohne Pflegegrad?
Ja, Sie zahlen ihn dann aber selbst. Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt helfen.
Was kostet ein mobiler Notruf?
Er ist meist eine Zusatzleistung. Zusammen mit anderen Extras können laut Verbraucherzentrale 30 bis 80 Euro im Monat dazukommen. Ob die Pflegekasse etwas übernimmt, klären Sie vorher mit ihr.
Kann ich den Hausnotruf von der Steuer absetzen?
In der Regel nicht. Laut Bundesfinanzhof ist ein Hausnotruf, der nur die Verbindung zur Notrufzentrale herstellt, keine haushaltsnahe Dienstleistung.
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Jetzt Angebote anfordernStand: November 2026 · Quellen anzeigen
- gesund.bund.de (Bundesgesundheitsministerium): Hausnotruf – schnelle Hilfe auf Knopfdruck (Kosten Stand April 2026)
- GKV-Spitzenverband: Hilfsmittelverzeichnis, Fortschreibung Produktgruppe 52 – Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung (30.01.2025)
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- Sozialgesetzbuch XI § 40 (Pflegehilfsmittel)
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- Stiftung Warentest: Hausnotruf – Hilfe auf Knopfdruck (18.09.2024)
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