Heizungsförderung 2026: Was der Bund zahlt und was die Länder dazugeben
Wer 2026 die Heizung tauscht, bekommt das meiste Geld vom Bund: Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die KfW-Heizungsförderung. Einige Länder und Städte legen etwas drauf, oft als günstiges Darlehen. Hier lesen Sie, was es gibt, wie viel – und was in Ihrem Bundesland dazukommt.
Stand: Oktober 20264 Min. Lesezeit
Inhalt
Die Bundesförderung seit 21. Juli 2026
- Grundförderung: 30 % für eine Heizung mit erneuerbaren Energien, etwa eine Wärmepumpe
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen und eine Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- bzw. Biomasseheizung ersetzen. Ab 01.02.2027 sinkt der Bonus jedes halbe Jahr um 4 Prozentpunkte.
- Einkommensbonus: 10 bis 40 %, je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen
- Obergrenze: höchstens 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 %; gefördert werden bis 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit, ab Februar 2027 jedes halbe Jahr 750 Euro weniger
Beispiel: Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus (46 %) beträgt der Zuschuss auf 28.000 Euro förderfähige Kosten 12.880 Euro. Wer den Bonus nutzen will, sollte nicht zu lange warten – er sinkt ab Februar 2027 schrittweise.
Was die Bundesländer dazugeben
Einen eigenen Landeszuschuss zur Wärmepumpe im Eigenheim haben wir für 2026 nur in Hamburg gefunden. Andere Länder helfen mit günstigen Darlehen, oft nur bis zu einer Einkommensgrenze. Mehr zu Regeln, Lärmschutz und Wärmeplanung steht auf den Länderseiten unten.
- Hamburg: Die IFB Hamburg zahlt 20 % der förderfähigen Kosten, höchstens 9.000 Euro je Einfamilienhaus – aber nicht, wenn Sie einen Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus der KfW bekommen. Arbeiten erst nach der Bewilligung beginnen.
- Nordrhein-Westfalen: Kein allgemeiner Zuschuss im Eigenheim. Haushalte unter bestimmten Einkommensgrenzen erhalten Modernisierungsdarlehen der NRW.BANK bis 220.000 Euro, die ersten fünf Jahre zinsfrei.
- Rheinland-Pfalz: Zinsverbilligtes ISB-Darlehen für die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums, bis 100.000 Euro für Haushalte bis vier Personen, je nach Einkommen.
- Sachsen: Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“ der SAB für Heizungen in selbst bewohnten Häusern mit bis zu vier Wohnungen, ab 20.000 Euro, zinsvergünstigt.
- Sachsen-Anhalt: Darlehen „Sachsen-Anhalt MODERN – Energieeffizient Sanieren“ der Investitionsbank, unter anderem für Wärmepumpen, ab 10.000 Euro.
- Brandenburg: Die ILB fördert die umfassende Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums (in der Regel ab 500 Euro Baukosten je m² Wohnfläche) mit zinsfreiem Darlehen bis 230.000 Euro und 10.000 Euro Zuschuss, je nach Einkommen. Für den Heizungstausch allein ist das meist nicht gedacht – fragen Sie bei der ILB nach.
- Schleswig-Holstein: Kein Landeszuschuss – der Modernisierungszuschuss der Investitionsbank ist ausgeschöpft.
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Thüringen: Ein eigenes Landesprogramm für die Wärmepumpe im Eigenheim haben wir nicht gefunden; gefördert wird über den Bund, teils zusätzlich von Städten und Stadtwerken.
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Städte, die zusätzlich zahlen
- Stuttgart: seit Mai 2026 300 Euro je kW Wärmepumpenleistung, beantragt innerhalb von vier Wochen nach dem Bundesantrag
- München: Förderprogramm „Klimaneutrale Gebäude“; bei Erdwärme- und Grundwasser-Wärmepumpen übernimmt die Stadt zusätzlich 30 % der Kosten über der Bundes-Höchstgrenze
- Region Hannover (proKlima): in Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze bis 1.500 Euro für eine Luft-Wasser- und bis 2.500 Euro für eine Erdwärmepumpe im Ein- oder Zweifamilienhaus
Auch viele andere Städte und Stadtwerke haben eigene Programme. Fragen Sie vor dem Auftrag nach – fast überall gilt: erst beantragen, dann beauftragen.
Worauf Sie achten sollten
- Erst Antrag, dann BauDen KfW-Zuschuss beantragen Sie, bevor die Arbeiten beginnen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.
- Bonus-Fristen beachtenKlimageschwindigkeitsbonus und förderfähige Kosten sinken ab Februar 2027 jedes halbe Jahr.
- Programme kombinierenPrüfen Sie, ob sich Landes- oder Stadtgeld mit der KfW verträgt – in Hamburg etwa schließen sich Zuschuss und KfW-Bonus aus.
- Angebote vergleichenLassen Sie sich mehrere Angebote mit Heizlast und erwarteter Jahresarbeitszahl machen.
Häufige Fragen
Wie viel Förderung gibt es 2026 für eine Wärmepumpe?
30 % Grundförderung, dazu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für Selbstnutzer, die eine alte fossile Heizung ersetzen, und 10 bis 40 % Einkommensbonus. Insgesamt höchstens 70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 %, auf bis 28.000 Euro Kosten für die erste Wohneinheit.
Welches Bundesland zahlt zusätzlich zur KfW?
Einen eigenen Landeszuschuss für die Wärmepumpe im Eigenheim haben wir für 2026 nur in Hamburg gefunden (IFB, bis 9.000 Euro, nicht zusammen mit KfW-Boni). Mehrere Länder bieten günstige Darlehen, etwa NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Ändert sich die Förderung 2027?
Ja. Ab 1. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus jedes halbe Jahr um 4 Prozentpunkte und die förderfähigen Kosten um 750 Euro.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Beginn der Arbeiten. Bei Landes- und Stadtprogrammen gilt meist dasselbe – stimmen Sie den Zeitplan mit Ihrem Fachbetrieb ab.
Mehr im Ratgeber
- Wallbox-Förderung 2026: Was Bund, Länder und Städte noch zahlen
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- Wärmepumpe: Kosten 2026 für Anschaffung, Einbau und Betrieb
- Fenster austauschen: Kosten 2026, Förderung und Steuerbonus
- Energieberatung: Kosten 2026, BAFA-Zuschuss und Eigenanteil
- Wallbox: Kosten 2026 mit Installation, Anmeldung und Stromkosten
Regeln und Förderung in Ihrem Bundesland
Weitere Themen
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Jetzt Angebote anfordernStand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen
- KfW: Pressemitteilung zur Heizungsförderung (08.07.2026)
- ADAC: Wärmepumpe Förderung
- IFB Hamburg: Hamburger Heizungsförderung – Erneuerbare Wärme
- Stadt Dortmund: Modernisierungsförderung für Wohneigentum (Landesförderung über NRW.BANK)
- Bezirksregierung Arnsberg: Förderübersicht progres.nrw – Klimaschutztechnik 2026 (Stand 01.09.2026)
- Förderdatenbank des Bundes: ISB-Darlehen Modernisierung (Rheinland-Pfalz)
- Sächsische Aufbaubank: Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt: Merkblatt MODERN – Energieeffizient Sanieren (Stand 15.10.2025)
- Land Brandenburg: Wohneigentumförderrichtlinie 2026 (vom 13.02.2026, gültig bis 31.12.2028)
- Investitionsbank Schleswig-Holstein: Modernisierungszuschuss (keine Antragstellung mehr)
- Landeshauptstadt Stuttgart: Neue Förderregeln für Sanierung, Heizung und Solar (23.04.2026)
- Landeshauptstadt München: Förderung für Wärmepumpen (Klimaneutrale Gebäude)
- proKlima Hannover: Förderrichtlinie 2026
- Verbraucherzentrale Saarland: Förderprogramme
- IBB Business Team: Förderangebote (Stand Oktober 2026)
Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.