Treppenlift: Kosten und Zuschuss 2026 – Pflegekasse, KfW und Bundesländer
Ein Treppenlift kostet je nach Treppe etwa 3.500 bis 15.000 Euro. Die Pflegekasse gibt bis zu 4.180 Euro dazu, der KfW-Zuschuss ist seit Ende Juli 2026 gestoppt. Einige Bundesländer helfen zusätzlich. Hier finden Sie Kosten, Zuschüsse und was in Ihrem Bundesland gilt.
Stand: Oktober 20264 Min. Lesezeit
Inhalt
Was kostet ein Treppenlift?
Der Preis hängt vor allem von Ihrer Treppe ab: Wie lang ist sie, verläuft sie gerade oder um die Kurve, und welcher Lifttyp passt? Ein Sitzlift eignet sich für Menschen mit Gehbehinderung, ein Plattformlift oft für Rollstuhlfahrer. Die Verbraucherzentrale nennt diese Richtwerte:
- Einbau: etwa 3.500 bis 15.000 Euro; auch dasselbe Modell kann je nach Anbieter unterschiedlich viel kosten
- Wartung und Service: etwa 200 bis 300 Euro im Jahr, dazu mögliche Reparaturen
- Gebrauchte Lifte: Die Schienen sind meist maßgefertigt und müssen deshalb in der Regel neu angefertigt werden.
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Zuschuss von Pflegekasse und KfW
- Pflegekasse: Mit Pflegegrad 1 bis 5 zahlt sie auf Antrag bis zu 4.180 Euro für Maßnahmen, die die Wohnung an die Pflege anpassen – dazu gehört ein fest eingebauter Treppenlift. Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind bis zu 16.720 Euro möglich.
- Erst Antrag, dann Einbau: Reichen Sie den Kostenvoranschlag vor dem Umbau ein und beginnen Sie erst nach der Bewilligung. Die Kasse entscheidet in der Regel innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von fünf Wochen.
- KfW-Zuschuss 455-B: seit Ende Juli 2026 gestoppt, weil die Mittel für 2026 ausgeschöpft sind
- KfW-Kredit 159: weiterhin möglich: zinsgünstiger Kredit bis 50.000 Euro je Wohnung für Barrierereduzierung, Antrag über Ihre Bank
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Was die Bundesländer dazugeben
Die Landesprogramme sind meist an Einkommen, Behinderung oder Pflegegrad gebunden, und der Antrag muss vor dem Auftrag gestellt sein. Mehr zu Bauordnung, Treppenhaus und Beratung steht auf den Länderseiten unten.
- Hamburg: Die IFB zahlt für selbst genutztes Eigentum feste Beträge: bei gerader Treppe bis 6.050 Euro für ein Geschoss, bei gewendelter Treppe bis 16.000 Euro; zusammen mit anderen Umbauten höchstens 20.000 Euro je Wohnung. Es gelten Einkommensgrenzen.
- Hessen: Das Landesprogramm „Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum“ zahlt für Plattformlift oder Treppenschrägaufzug bis zu 50 % der Kosten, höchstens 6.500 Euro – bei einem Haushaltsmitglied mit Grad der Behinderung ab 50 oder mindestens Pflegegrad 2.
- Bayern: Menschen mit Behinderung erhalten für den Treppenlift im eigenen Haus ein leistungsfreies Baudarlehen bis 10.000 Euro, wenn sie unter den Einkommensgrenzen liegen. Antrag beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt.
- Brandenburg: Zuschuss bis 14.000 Euro je Wohnung für Rampen sowie Senkrecht- oder Schrägaufzüge, grundsätzlich bei einer schwerbehinderten Person mit Grad der Behinderung ab 80. Einen Treppensitzlift nennt die Richtlinie nicht – klären Sie das vorher mit der ILB.
- Mecklenburg-Vorpommern: Das Landesprogramm „Personenaufzüge und Lifte, barrierearmes Wohnen“ gibt einen Zuschuss für Innen- und Außenlifte in selbst genutzten Wohnungen, auch für den Ersatz eines defekten Treppenlifts. Antrag beim Landesförderinstitut vor dem Einbau.
- Niedersachsen: Für barrierereduzierende Umbauten über 15.000 Euro kombiniert die NBank ein zinsfreies Darlehen mit einem Zuschuss. Den Treppenlift nennt sie nicht ausdrücklich – fragen Sie bei der Wohnraumförderstelle nach.
- Nordrhein-Westfalen, Sachsen: Die Landesförderung für Barrierefreiheit im Wohneigentum führt Treppenlifte nicht einzeln auf. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet in NRW die Bewilligungsbehörde, in Sachsen die regionale Fachstelle.
- Berlin, Bremen: Darlehen statt Zuschuss: Die Investitionsbank Berlin finanziert mit „IBB Wohnraum modernisieren“ auch Treppenlifte, bis 100.000 Euro je Wohneinheit. Die Bremer Aufbau-Bank zählt Treppenlifte zum Kredit „Rund ums Haus“, bis zehn Jahre Laufzeit ohne Grundschuld.
- Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein: In Rheinland-Pfalz nennt das ISB-Modernisierungsdarlehen auch einen Anbau für einen Aufzug. Für den Lift im gemeinsamen Treppenhaus gibt es Darlehen für Eigentümergemeinschaften: im Saarland von der SIKB, in Schleswig-Holstein IB.SH WEGfinanz mit 5.000 bis 35.000 Euro je Eigentümer.
- Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen: Ein Landesprogramm für den Treppenlift im Eigenheim haben wir nicht gefunden; es bleiben Pflegekasse und KfW-Kredit. Fragen Sie bei Stadt oder Landkreis nach örtlichen Hilfen.
Worauf Sie achten sollten
- Mehrere AngeboteHolen Sie mehrere kostenlose Kostenvoranschläge ein und lassen Sie sich beim Hausbesuch nicht drängen. Am besten ist eine vertraute Person dabei.
- Festpreis vereinbarenBei einem bloßen Kostenvoranschlag kann der Preis um bis zu 20 Prozent steigen, ohne dass der Anbieter das vorher ankündigen muss.
- SicherheitDer Lift sollte sich ohne fremde Hilfe bedienen lassen und einen Notfallalarm sowie eine selbst auslösbare Notabsenkung haben.
- Erst zahlen, wenn alles passtZahlen Sie erst, wenn der Lift eingebaut, funktionstüchtig und mängelfrei ist und alle Unterlagen vorliegen.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Treppenlift?
Bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt bis zu 16.720 Euro. Stellen Sie den Antrag vor dem Einbau.
Gibt es noch den KfW-Zuschuss für den Treppenlift?
Nein, der Zuschuss 455-B ist seit Ende Juli 2026 gestoppt. Weiterhin möglich ist der KfW-Kredit 159.
Welches Bundesland gibt Geld für den Treppenlift dazu?
Einen Zuschuss für den Lift haben wir in Hamburg, Hessen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gefunden – jeweils mit Bedingungen zu Einkommen, Behinderung oder Pflegegrad. Bayern, Berlin und Bremen helfen mit Darlehen.
Kann ich einen Treppenlift-Vertrag widerrufen?
Wenn Sie den Vertrag zu Hause oder am Telefon abschließen, haben Sie 14 Tage Widerrufsrecht – laut Bundesgerichtshof auch bei Verkauf mit Montage.
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Regeln und Förderung in Ihrem Bundesland
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Jetzt Angebote anfordernStand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen
- Verbraucherzentrale: Treppenlifte – Planung und Umsetzung (Stand 20.01.2026)
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- KfW: Antragsstopp für Zuschüsse Barrierereduzierung 455-B (31.07.2026)
- KfW: Produktinformation Altersgerecht Umbauen – Kredit 159
- IFB Hamburg: Förderrichtlinie Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum (gültig ab 01.01.2025)
- Förderdatenbank des Bundes: Hessen – Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum, behindertengerechter Umbau
- BayernPortal (StMB): Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung – Förderung der Anpassung (Stand 31.07.2026)
- Land Brandenburg (MIL): WohnraumanpassungsR vom 13.02.2026, gültig 01.01.2026–31.12.2028
- Landesförderinstitut M-V: FAQ zur Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand
- NBank: Produktinformation Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum (Stand 10.07.2026)
- MHKBD NRW: Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen 2026
- Bauen und Wohnen in Sachsen: Wohnraumanpassung – Förderung und Fachstellen (geändert 02.10.2026)
- Förderdatenbank des Bundes: ISB-Darlehen Modernisierung (Rheinland-Pfalz)
- SIKB: Merkblatt WEG-Finanzierung (Stand April 2025)
- co2online Fördermittelcheck: Land Berlin – IBB Wohnraum modernisieren
- Bremer Aufbau-Bank (BAB): Rund ums Haus – Kredite für Privatpersonen (Meldung vom 12.08.2026)
- Investitionsbank Schleswig-Holstein: IB.SH WEGfinanz
- L-Bank: Konditionenübersicht Wohnen (Stand 09.10.2026)
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