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Ratgeber · Energieberatung

Energieberatung: Kosten 2026, BAFA-Zuschuss und Eigenanteil

Eine Energieberatung mit Sanierungsfahrplan kostet im Einfamilienhaus laut Ratgebern rund 650 bis 2.500 Euro. Das BAFA übernimmt die Hälfte, höchstens 650 Euro. Die Förderrichtlinie endet am 31. Dezember 2026. Hier finden Sie Honorare, Zuschüsse, Rechenbeispiele und günstige Wege zum Einstieg.

Stand: November 20266 Min. Lesezeit

650 €
höchster BAFA-Zuschuss im Ein- und Zweifamilienhaus (50 % des Honorars)
1.500–2.500 €
Honorar für einen Sanierungsfahrplan im Einfamilienhaus (Ratgeberwert 2026)
31.12.2026
Ende der Förderrichtlinie Energieberatung für Wohngebäude; Nachfolge noch offen
Inhalt
  1. 01Was kostet eine Energieberatung?
  2. 02Was das BAFA zur Beratung zahlt
  3. 03So viel zahlen Sie selbst
  4. 04Baubegleitung: eigener Zuschuss
  5. 05Lohnt sich der Sanierungsfahrplan?
  6. 06Energieausweis oder Energieberatung?
  7. 07Günstig einsteigen: Verbraucherzentrale
  8. 08Den richtigen Berater finden
  9. 09Worauf Sie achten sollten
  10. 10Häufige Fragen

Was kostet eine Energieberatung?

Feste Preise gibt es nicht. Das Honorar vereinbaren Sie mit dem Berater. Ratgeber nennen 2026 diese Werte vor Abzug der Förderung:

  • Erstberatung der Verbraucherzentrale: am Telefon, online und in der Beratungsstelle kostenlos; vor Ort bei Ihnen bis zu 40 Euro
  • Vor-Ort-Beratung ohne Sanierungsfahrplan: rund 300 bis 600 Euro; dafür gibt es kein Geld vom BAFA
  • Sanierungsfahrplan (iSFP), Einfamilienhaus: rund 1.500 bis 2.500 Euro; ein anderes Portal nennt 650 bis 2.150 Euro brutto, je nach Region und Zustand des Hauses
  • iSFP, Mehrfamilienhaus: rund 2.300 bis 4.000 Euro bei 3 bis 6 Wohnungen, 3.500 bis 5.000 Euro bei 7 bis 12, 5.000 bis 8.000 Euro ab 13 Wohnungen
  • Baubegleitung und Fachplanung: rund 2.000 bis 5.000 Euro, je nach Aufwand

Den Preis treiben vor allem Größe, Alter und Zustand des Hauses, die Dauer der Begehung und der Stundensatz. Genannt werden rund 100 Euro je Stunde. Extras kosten mehr, etwa eine Wärmebildaufnahme (400 bis 600 Euro) oder ein Luftdichtheitstest (200 bis 700 Euro).

Dafür bekommen Sie beim Fahrplan mehr als ein Gespräch: Der Berater nimmt das Haus vor Ort auf und schlägt für jedes Bauteil, das die gesetzlichen Werte nicht erreicht, eine Sanierung vor. Die Schritte bauen aufeinander auf. Für jeden Schritt stehen Energiebedarf und CO₂-Ausstoß im Bericht.

Was das BAFA zur Beratung zahlt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die „Energieberatung für Wohngebäude“, wenn am Ende ein Sanierungsfahrplan steht. Stand November 2026:

  • Ein- und Zweifamilienhaus: 50 % des Honorars, höchstens 650 Euro
  • Ab drei Wohnungen: 50 % des Honorars, höchstens 850 Euro
  • Eigentümergemeinschaft: einmalig bis zu 250 Euro extra, wenn der Berater die Ergebnisse in der Versammlung erläutert
  • Haus: Bauantrag mindestens zehn Jahre alt; überwiegend Wohnnutzung
  • Abstand: zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Haus mindestens vier Jahre; neue Eigentümer müssen nicht warten

Bis August 2024 lag der Zuschuss bei 80 % und höchstens 1.300 Euro. Seit der Änderung vom 6. August 2024 gelten die Beträge oben. Eine spätere Änderung nennt das BAFA nicht (Stand 03.11.2026).

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So viel zahlen Sie selbst

Der Zuschuss kommt erst nach dem Nachweis, und zwar an Sie. Sie zahlen das Honorar also zuerst voll. Beispiele:

  • Einfamilienhaus, 1.000 Euro Honorar: 500 Euro Zuschuss, Eigenanteil 500 Euro
  • Einfamilienhaus, 1.650 Euro Honorar: 650 Euro Zuschuss (Höchstbetrag), Eigenanteil 1.000 Euro
  • Haus mit 6 Wohnungen, 3.200 Euro Honorar: 850 Euro Zuschuss (Höchstbetrag), Eigenanteil 2.350 Euro

Ab 1.300 Euro Honorar im Einfamilienhaus und ab 1.700 Euro im Mehrfamilienhaus ist der Höchstzuschuss erreicht. Jeder Euro darüber geht voll zu Ihren Lasten.

Baubegleitung: eigener Zuschuss

Plant oder überwacht der Energieberater später die Arbeiten, fördert das BAFA das getrennt:

  • Ein- und Zweifamilienhaus: 50 % von höchstens 5.000 Euro Kosten, also bis 2.500 Euro Zuschuss
  • Mehrfamilienhaus: 50 % von höchstens 2.000 Euro je Wohnung, insgesamt höchstens 20.000 Euro Kosten
  • Bedingung: nur zusammen mit einer geförderten Einzelmaßnahme, etwa an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik (außer Heizung); Antrag mit einem Energieeffizienz-Experten

Beispiel: Kostet die Baubegleitung im Einfamilienhaus 4.000 Euro, gibt es 2.000 Euro Zuschuss. Bei 6.000 Euro bleibt es bei 2.500 Euro, weil höchstens 5.000 Euro Kosten zählen.

Nutzen Sie statt des Zuschusses den Steuerbonus nach § 35c EStG, mindern 50 % der Kosten des Energieberaters Ihre Einkommensteuer – wenn er beim BAFA für die Energieberatung zugelassen ist und die Maßnahme plant oder beaufsichtigt.

Lohnt sich der Sanierungsfahrplan?

Bei großen Vorhaben an der Gebäudehülle oft ja. Mit iSFP steigt die Grenze der förderfähigen Kosten für die erste Wohnung von 30.000 auf 60.000 Euro, und auf den Teil über 30.000 Euro gibt es 5 % mehr. Unter 30.000 Euro je Antrag bringt der Bonus nichts. Ein Rechenbeispiel steht im Ratgeber auf der Themenseite Energieberatung.

Energieausweis oder Energieberatung?

Beides hat einen anderen Zweck. Der Ausweis bewertet das Haus, die Beratung plant die Sanierung.

  • Energieausweis: Pflicht bei Verkauf und Vermietung; spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Verbrauchsausweis bis rund 250 Euro, Bedarfsausweis rund 300 bis 500 Euro. Gültig in der Regel zehn Jahre.
  • Energieberatung mit iSFP: freiwillig; zeigt Schritt für Schritt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind, und ist Grundlage für den iSFP-Bonus. Kosten siehe oben, mit BAFA-Zuschuss.
  • Beim Hauskauf: Wer ein Haus mit höchstens zwei Wohnungen kauft, muss nach Erhalt des Ausweises ein Beratungsgespräch dazu führen, wenn es kostenlos angeboten wird. Für den Fahrplan gilt als neuer Eigentümer keine Wartezeit.

Günstig einsteigen: Verbraucherzentrale

Die Energieberatung der Verbraucherzentralen wird vom Bundeswirtschaftsministerium gefördert. Am Telefon, online und in der Beratungsstelle ist sie kostenlos. Für die Beratung bei Ihnen zu Hause zahlen Sie bis zu 40 Euro, sie dauert bis zu zwei Stunden. Haushalte mit geringem Einkommen zahlen mit Nachweis nichts. Die kostenlose Hotline lautet 0800 809 802 400.

Für eine erste Einschätzung reicht das oft. Einen Sanierungsfahrplan ersetzt es nicht. Regionale Angebote stehen auf den Länderseiten unten.

Den richtigen Berater finden

Gefördert wird nur, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ steht. Die Liste führt die Deutsche Energie-Agentur (dena); Ende 2025 waren rund 22.800 Fachleute in allen Kategorien eingetragen. Die dena prüft ihre Qualifikation und stichprobenweise auch Ergebnisse. Ein Eintrag gilt drei Jahre und muss dann mit Fortbildung verlängert werden. Die Suche finden Sie auf energie-effizienz-experten.de.

Worauf Sie achten sollten

  • Noch 2026 beantragenDie Förderrichtlinie endet am 31.12.2026, eine Nachfolge war am 03.11.2026 nicht veröffentlicht. Stellen Sie den Antrag früh – und vor dem Beratungsvertrag.
  • Vier Jahre AbstandLiegt die Auszahlung einer früheren Beratungsförderung für das Haus weniger als vier Jahre zurück, gibt es keinen neuen Zuschuss – außer nach einem Eigentümerwechsel. Fragen Sie beim Kauf nach einem vorhandenen Fahrplan.
  • Leistungen ins AngebotLassen Sie Begehung, Sanierungsfahrplan, Extras wie Wärmebild und den Gesamtpreis schriftlich nennen. Ein Festpreis schützt vor Überraschungen.
  • Mehrere AngeboteDie Honorare liegen weit auseinander. Vergleichen Sie zwei oder drei gelistete Berater.
  • Baubegleitung mitdenkenPlanen Sie größere Arbeiten, fragen Sie gleich nach Kosten für Fachplanung und Baubegleitung – dafür gibt es einen eigenen Zuschuss.

Häufige Fragen

Was kostet eine Energieberatung für ein Einfamilienhaus?

Eine einfache Vor-Ort-Beratung rund 300 bis 600 Euro, ein Sanierungsfahrplan laut Ratgebern rund 1.500 bis 2.500 Euro, ein anderes Portal nennt 650 bis 2.150 Euro. Beim Fahrplan zahlt das BAFA 50 %, höchstens 650 Euro.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss zur Energieberatung 2026?

50 % des Honorars, höchstens 650 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohnungen. Eigentümergemeinschaften erhalten einmalig bis zu 250 Euro extra für die Erläuterung in der Versammlung.

Gibt es die Förderung für die Energieberatung 2027 noch?

Offen. Die Richtlinie endet am 31. Dezember 2026. Eine Verlängerung oder Nachfolge war am 3. November 2026 nicht veröffentlicht. Wer sichergehen will, beantragt noch 2026.

Energieausweis oder Energieberatung – was brauche ich?

Den Ausweis brauchen Sie bei Verkauf oder Vermietung, er kostet bis rund 250 Euro (Verbrauch) oder 300 bis 500 Euro (Bedarf). Wollen Sie sanieren, hilft die Beratung mit Sanierungsfahrplan; sie bringt außerdem mehr Förderung für große Maßnahmen an der Gebäudehülle.

Ist die Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenlos?

Am Telefon, online und in der Beratungsstelle ja. Vor Ort bei Ihnen kostet sie bis zu 40 Euro, für Haushalte mit geringem Einkommen mit Nachweis nichts.

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Stand: November 2026 · Quellen anzeigen

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