Sanierungsfahrplan in Baden-Württemberg: Was er beim Heizungstausch bringt
In Baden-Württemberg zählt ein Sanierungsfahrplan doppelt: Er senkt beim Heizungstausch die Pflicht zu erneuerbarer Wärme nach dem EWärmeG, und der Bund gibt damit mehr Förderung für Dämmung und Fenster. Hier lesen Sie, was das Land verlangt, was die Beratung kostet und was das BAFA dazugibt.
Stand: Oktober 20263 Min. Lesezeit
Inhalt
Was das EWärmeG beim Heizungstausch verlangt
Wer in einem vor 2009 gebauten Wohngebäude die Zentralheizung erneuert, muss nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes (EWärmeG) mindestens 15 % des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien decken oder Ersatzmaßnahmen nachweisen. Den Nachweis reichen Sie innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme bei der unteren Baurechtsbehörde ein. Der Bund hat seine 65-%-Vorgabe mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz zum 29. Juli 2026 gestrichen – das EWärmeG bleibt laut Umweltministerium bestehen.
Was der Sanierungsfahrplan dabei zählt
Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan BW (SFP BW) ist eine eigene Erfüllungsoption des EWärmeG:
- Wohngebäude: Legen Sie den Sanierungsfahrplan der unteren Baurechtsbehörde vor, sinkt der Pflichtanteil von 15 auf 10 %.
- Nichtwohngebäude: Hier kann der Sanierungsfahrplan die Vorgaben des EWärmeG vollständig erfüllen.
- iSFP des Bundes: Der individuelle Sanierungsfahrplan aus der BAFA-Beratung gilt als gleichwertig, wenn der Bericht beim Heizungstausch höchstens fünf Jahre alt ist.
- Umsetzung freiwillig: Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen Sie nicht umsetzen.
Einen eigenen Landeszuschuss für die Beratung nennt die Landes-Serviceseite nicht; sie verweist auf die Bundesförderung.
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Was die Beratung kostet und was das BAFA zahlt
Das Honorar vereinbaren Sie mit dem Energieberater; es hängt von Größe und Zustand des Gebäudes ab. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt einen Teil:
- Ein- und Zweifamilienhaus: 50 % des Honorars, höchstens 650 Euro – der Höchstbetrag ist ab 1.300 Euro Honorar erreicht
- Ab drei Wohneinheiten: 50 % des Honorars, höchstens 850 Euro
- Eigentümergemeinschaften: zusätzlich bis zu 250 Euro, wenn der Berater die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert
Seit April 2025 zahlt das BAFA den Zuschuss nur noch an Sie als Antragsteller aus. Planen Sie deshalb zunächst das volle Honorar ein.
Mehr Förderung für Dämmung und Fenster
Setzen Sie später Maßnahmen aus dem iSFP an der Gebäudehülle um, etwa die Dämmung von Dach oder Fassade oder neue Fenster, gilt beim BAFA:
- Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
- iSFP-Bonus: 5 % zusätzlich, seit Juli 2026 nur auf den Teil der Kosten über 30.000 Euro (eine Wohneinheit, je Antrag)
- Höchstgrenze: mit iSFP bis zu 60.000 Euro förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit statt 30.000 Euro
Beispiel Einfamilienhaus, Dämmung für 60.000 Euro: Ohne iSFP gibt es 4.500 Euro, mit iSFP 10.500 Euro (15 % auf 60.000 Euro plus 5 % auf die 30.000 Euro über der Schwelle).
Wer in Baden-Württemberg neutral berät
Erste Anlaufstelle ist Zukunft Altbau, das Informationsprogramm des Umweltministeriums, mit einem gebührenfreien Beratungstelefon. Vor Ort helfen die rund 35 regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen in den Land- und Stadtkreisen, meist mit kostenfreien Angeboten.
Worauf Sie achten sollten
- Fahrplan vor dem KesseltauschEin Sanierungsfahrplan, der schon vorliegt, senkt die EWärmeG-Pflicht – planen Sie ihn vor dem Heizungstausch.
- Antrag vor VertragDen BAFA-Antrag stellen Sie, bevor Sie den Beratungsvertrag verbindlich abschließen – oder der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der Förderzusage.
- Gelisteter BeraterGefördert wird nur, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste für Wohngebäude eingetragen ist.
- Bei der Behörde vorlegenDer Fahrplan wirkt beim EWärmeG erst, wenn Sie ihn der unteren Baurechtsbehörde vorlegen.
Häufige Fragen
Senkt ein Sanierungsfahrplan die Pflicht nach dem EWärmeG?
Ja. Bei Wohngebäuden sinkt der Pflichtanteil erneuerbarer Wärme von 15 auf 10 %, wenn Sie den Fahrplan der unteren Baurechtsbehörde vorlegen. Bei Nichtwohngebäuden kann er die Pflicht vollständig erfüllen.
Zählt der iSFP aus der BAFA-Beratung in Baden-Württemberg?
Ja, er gilt als gleichwertig – wenn der Bericht beim Heizungstausch höchstens fünf Jahre alt ist.
Gilt das EWärmeG nach dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz weiter?
Ja. Der Bund hat seine 65-%-Vorgabe zum 29. Juli 2026 gestrichen; das Landesgesetz bleibt laut Umweltministerium bestehen (Stand 09.09.2026).
Muss ich die Maßnahmen aus dem Fahrplan umsetzen?
Nein. Die Umsetzung ist freiwillig.
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Jetzt Angebote anfordernStand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen
- service-bw / Stadt Heidelberg: Gebäudeindividueller energetischer Sanierungsfahrplan (freigegeben vom Umweltministerium BW am 04.05.2026)
- Umweltministerium BW: Fragen und Antworten zum EWärmeG (Stand 09.09.2026)
- Umweltministerium BW: Merkblatt Erneuerbare-Wärme-Gesetz (August 2024)
- Bundesregierung: Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (29.07.2026)
- BAFA: Energieberatung für Wohngebäude
- BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fördersätze, iSFP-Bonus)
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