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Ratgeber
Der Freistaat Bayern fördert den Einbau eines Treppenlifts für Menschen mit Behinderung mit einem leistungsfreien Darlehen. Hier lesen Sie, wie Sie es beantragen, wo Sie neutral beraten werden und was die Bayerische Bauordnung für Treppen im Mehrfamilienhaus vorgibt. Kosten und den Zuschuss der Pflegekasse erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Treppenlift.
Ob ein Treppenlift, ein Plattformlift oder ein anderer Umbau passt, klärt die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer in einer kostenfreien Erstberatung. Sie berät an 18 Standorten, darunter Augsburg, München, Nürnberg und Würzburg, dazu an Beratungstagen etwa in Hof, Tirschenreuth und Bad Windsheim. Die Fachleute arbeiten freiberuflich und neutral.
Treppenlifte nennt die Bayerische Bauordnung nicht ausdrücklich. Die nutzbare Breite notwendiger Treppen muss aber für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen (Art. 32 Abs. 5 BayBO), und in Gebäuden mit mehr als zwei nicht stufenlos erreichbaren Wohnungen sind Handläufe auf beiden Seiten vorgeschrieben. Klären Sie im Mehrfamilienhaus mit Verwaltung und Fachbetrieb, wie viel Breite bei geparktem Lift bleibt und wie die Fahrschiene an den Handläufen vorbeigeführt wird.
Wer ein Baudenkmal verändern will, braucht eine Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG. Lifte gehören nicht zu den Maßnahmen, die das Gesetz seit 2026 ausdrücklich erlaubnisfrei stellt – stimmen Sie einen Außenlift deshalb vorab mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ab.
Menschen mit Behinderung, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben und unter den Einkommensgrenzen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes liegen – mit bis zu 10.000 Euro.
Beim Landratsamt oder bei Ihrer kreisfreien Stadt. Die Darlehenszusage kommt von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt.
Bei der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer – kostenfreie Erstberatung an 18 Standorten im Land.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.