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Ratgeber

Treppenlift in Nordrhein-Westfalen: Pflege zu Hause und Landesförderung

In Nordrhein-Westfalen waren 2023 rund 1,39 Millionen Menschen pflegebedürftig, fast neun von zehn wurden zu Hause versorgt. Hier lesen Sie, wie sich die Pflege im Land entwickelt, wo Sie Beratung finden und welche Landesmittel für den Abbau von Stufen infrage kommen. Kosten und den Zuschuss der Pflegekasse erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Treppenlift.

1,39 Mio.
Pflegebedürftige in NRW 2023 (2021: 1,19 Mio.)
87,8 %
von ihnen wurden zu Hause versorgt
> 240.000
Menschen wurden 2023 von ambulanten Pflegediensten versorgt

Pflege zu Hause in NRW

Laut Landesstatistik (IT.NRW) stieg die Zahl der Pflegebedürftigen in NRW von 1,19 Millionen im Jahr 2021 auf 1,39 Millionen im Jahr 2023. Der Anteil der zu Hause Versorgten wuchs von 86,0 auf 87,8 %; die Zahl derer, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, stieg um fast 25 %. Mehr als 169.000 Menschen lebten in vollstationärer Dauer- oder Kurzzeitpflege. Zahlen zum Stichtag Ende 2025 sollen voraussichtlich Ende November oder Anfang Dezember 2026 erscheinen.

Beratung vor Ort

Nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW müssen die Kreise und kreisfreien Städte eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur sicherstellen. Das Land unterstützt nach Angaben des Gesundheitsministeriums unter anderem die Wohnberatung und die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz. Ob es in Ihrer Kommune eine Pflege- oder Wohnberatungsstelle gibt, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung.

Landesförderung für Stufen und Schwellen

Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes (FRL öff Wohnen NRW 2026) fördert bei selbst genutztem Wohneigentum die Verbesserung der Barrierefreiheit; die Stadt Köln nennt dazu ausdrücklich die Reduzierung von Barrieren an Stufen und Schwellen. Treppenlift oder Aufzug führen die Merkblätter nicht einzeln auf – ob Ihr Vorhaben gefördert wird, entscheidet die Bewilligungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises.

Für Einkommensgruppe A sieht die Richtlinie einen zusätzlichen Tilgungsnachlass für „ein Mehr an barrierefreiem Wohnen“ vor (Nr. 4.5.4.2.2); seine Höhe nennt das Merkblatt des Kreises Warendorf nicht. Darlehenshöhe, Zins und den Nachlass bei Pflegegrad erklärt die Seite zur Badsanierung in NRW.

Worauf Sie in Nordrhein-Westfalen achten sollten

  • Kommunale Beratung nutzenFragen Sie bei Stadt oder Kreis nach Pflege- und Wohnberatung, bevor Sie Angebote einholen.
  • Förderfähigkeit klärenKlären Sie vor Auftrag und Baubeginn mit der Bewilligungsbehörde, ob Ihr Lift als Abbau von Barrieren anerkannt wird.
  • Einkommen ermitteln lassenDie Landesförderung hat Einkommensgrenzen; die Bewilligungsbehörde berechnet Ihr anrechenbares Einkommen.
  • Langfristig planenFast neun von zehn Pflegebedürftigen in NRW leben zu Hause – planen Sie den Lift so, dass er auch bei steigendem Pflegebedarf passt.

Häufige Fragen

Wie viele Pflegebedürftige gibt es in NRW?

Rund 1,39 Millionen im Jahr 2023; 87,8 % von ihnen wurden zu Hause versorgt.

Bezuschusst das Land NRW einen Treppenlift?

Einen eigenen Treppenlift-Zuschuss nennen die Förderübersichten nicht. Die öffentliche Wohnraumförderung finanziert aber den Abbau von Barrieren im selbst genutzten Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungsnachlass; ob ein Lift dazugehört, entscheidet die Bewilligungsbehörde.

Wo finde ich in NRW Beratung zur Wohnungsanpassung?

Bei Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis. Die Kommunen sind nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW für eine bedarfsgerechte pflegerische Angebotsstruktur verantwortlich, das Land unterstützt die Wohnberatung.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.