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Ratgeber
In Hessen brauchen Treppenlifte keine Baugenehmigung, und das Land bezuschusst Lifte im selbst genutzten Eigentum. Hier lesen Sie, was die Hessische Bauordnung regelt, wann der Landeszuschuss greift und wo Sie kostenlos beraten werden. Kosten und Pflegekassen-Zuschuss erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Treppenlift.
Treppenaufzüge stehen in der Liste der baugenehmigungsfreien Vorhaben (Anlage zu § 63 HBO, Abschnitt I Nr. 13.11). Auch der Einbau eines Personenaufzugs in oder an einem Ein- oder Zweifamilienhaus braucht keine Baugenehmigung. Vorher muss aber eine nach der HBO berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit feststellen und Ihnen bescheinigen (Abschnitt II Nr. 6).
Bei Kulturdenkmälern ist jede Veränderung genehmigungspflichtig, die Substanz oder Wirkung des Denkmals betrifft. Das ist vor allem bei einem Lift an der Fassade zu bedenken; zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde.
Das Landesprogramm „Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum“ fördert auch Aufzüge; als Beispiele nennt es Plattformlift und Treppenschrägaufzug. Für einen Lift gibt es bis zu 50 % der Kosten, höchstens 6.500 Euro. Anbauten fördert das Land sonst nicht – der Einbau eines Aufzugs ist ausdrücklich ausgenommen.
Voraussetzung ist selbst genutztes Eigentum und ein Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung ab 50 oder mindestens Pflegegrad 2. Der Antrag läuft vor Beginn über Kreis oder Stadt an die WIBank; die weiteren Bedingungen erklärt der Ratgeber zur Badsanierung in Hessen.
Ob ein Treppenlift die beste Lösung ist oder ein anderer Umbau, klärt eine Wohnberatung. Die Hessische Fachstelle für Wohnberatung schult dafür Ehrenamtliche mit dem Ziel, älteren Menschen in ganz Hessen eine kostenlose Wohnberatung zu ermöglichen. Ein Beispiel ist das Netzwerk Wohnen Rheingau-Taunus, das seit 2014 ehrenamtlich, kostenlos und neutral berät. Auch Pflegestützpunkte, etwa im Main-Taunus-Kreis, sind Anlaufstelle für Fragen zur Finanzierung.
Eine Baugenehmigung nicht – Treppenaufzüge sind nach der Hessischen Bauordnung genehmigungsfrei. Bei Kulturdenkmälern kann eine denkmalrechtliche Genehmigung nötig sein.
Im selbst genutzten Eigentum ja, wenn ein Grad der Behinderung ab 50 oder mindestens Pflegegrad 2 vorliegt: bis zu 50 % der Kosten, für Lift oder Aufzug höchstens 6.500 Euro. Der Antrag muss vor Beginn gestellt werden.
Wohnberatungsstellen, die oft ehrenamtlich arbeiten und von der Hessischen Fachstelle für Wohnberatung geschult werden, sowie die Pflegestützpunkte.
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