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Ratgeber

Treppenlift in Sachsen-Anhalt: Pflegeberatung, Aufzüge und Denkmalschutz

In Sachsen-Anhalt ist fast jeder zehnte Einwohner pflegebedürftig – drei von vier werden zu Hause versorgt. Hier lesen Sie, wo Sie im Land kostenlos beraten werden, was die neue Bauordnung für Aufzüge ändert und was am Baudenkmal gilt. Kosten und Pflegekassen-Zuschuss erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Treppenlift.

204.236
Pflegebedürftige in Sachsen-Anhalt Ende 2023 (2021: 166.348)
95,2
Pflegebedürftige je 1.000 Einwohner
74,3 %
davon zu Hause versorgt (151.865 Menschen)

Pflege zu Hause in Sachsen-Anhalt

Laut Statistischem Landesamt waren Ende 2023 in Sachsen-Anhalt 204.236 Menschen pflegebedürftig, fast 23 % mehr als 2021. 151.865 lebten zu Hause, 104.853 von ihnen wurden allein von Angehörigen gepflegt. Gerade dort entscheidet oft die Treppe, ob das Leben im eigenen Haus weiter möglich ist.

Vernetzte Pflegeberatung statt Pflegestützpunkte

Sachsen-Anhalt setzt auf die „Vernetzte Pflegeberatung“ als Alternative zu Pflegestützpunkten: Pflegeberater der Kassen und der Kommunen arbeiten eng zusammen. Versicherte zahlen für die Beratung nichts zu. In Halle (Saale) etwa berät der Fachbereich Soziales unabhängig von der Krankenkasse – persönlich, am Telefon oder auf Wunsch zu Hause. Ansprechpartner im Land nennt das Portal pflegeberatung-sachsen-anhalt.de.

Aufzug, Lift und Denkmalschutz

Mit der im Dezember 2025 beschlossenen Novelle der Bauordnung sind Aufzüge im Rahmen der technischen Gebäudeausrüstung verfahrensfrei. Ob das auch für einen Außenaufzug oder Plattformlift an Ihrem Haus gilt, klärt im Zweifel das Bauordnungsamt.

Am Kulturdenkmal brauchen dagegen alle Maßnahmen an der Fassade eine schriftliche Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde (§ 14 DenkmSchG LSA). Das „Aufzugsprogramm 2024“ der Investitionsbank richtet sich an private und gewerbliche Vermieter, die eine Wohnimmobilie mit einem Aufzug nachrüsten; ein Landesprogramm für Treppenlifte im Eigenheim nennt die Förderübersicht derzeit nicht.

Worauf Sie in Sachsen-Anhalt achten sollten

  • Erst beraten lassenDie Vernetzte Pflegeberatung hilft kassenunabhängig bei Pflegegrad und Antrag.
  • Vermieter ansprechenIn Mietshäusern kann der Vermieter für einen Aufzug Landesmittel der Investitionsbank prüfen.
  • Bauamt fragenBei Außenliften vorab klären, ob die Anlage verfahrensfrei ist.
  • Denkmal beachtenAm Baudenkmal erst nach Zustellung der Genehmigung bauen.

Häufige Fragen

Gibt es in Sachsen-Anhalt Pflegestützpunkte?

Das Land setzt auf die Vernetzte Pflegeberatung als Alternative: Pflegeberater von Kassen und Kommunen arbeiten zusammen, Versicherte zahlen nichts zu.

Brauche ich in Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung für einen Aufzug?

Seit der Bauordnungsnovelle 2025 sind Aufzüge im Rahmen der technischen Gebäudeausrüstung verfahrensfrei. Bei Außenanlagen und Denkmalen fragen Sie vorab bei Bauordnungs- bzw. Denkmalschutzbehörde nach.

Fördert das Land Sachsen-Anhalt Treppenlifte?

Ein Landesprogramm für Treppenlifte im Eigenheim nennt die Investitionsbank derzeit nicht. Ihr Aufzugsprogramm richtet sich an Vermieter. Die wichtigste Hilfe bleibt die Pflegekasse.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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