leadwerkeFachbetriebe finden

In wenigen Minuten bis zu 3 Treppenlift-Anbieter in Ihrer Region finden.

Frage 1 von 60 %

Was für einen Lift suchen Sie?

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Bis zu 3 Angebote aus Ihrer Region
  • In 2 Minuten angefragt
  • Daten DSGVO-konform

Ratgeber

Treppenlift in Hamburg: IFB-Zuschuss für Eigenheim und Mietshaus

Wer in Hamburg einen Treppenlift einbauen lässt, kann einen Zuschuss der IFB Hamburg nutzen – für selbstgenutzte Häuser und Wohnungen ebenso wie für Mietwohnungen. Hier lesen Sie, welche Beträge gelten und was im Mietshaus zu beachten ist. Kosten und den Zuschuss der Pflegekasse erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Treppenlift.

bis 16.000 €
IFB-Zuschuss für einen Lift an gewendelter Treppe über ein Geschoss (Eigentum, Richtlinie 2025)
bis 12.000 €
für einen Treppenlift mit Plattform an den Eingangsstufen
10 Jahre
Mietbindung, wenn Vermieter den IFB-Zuschuss für Mietwohnungen nutzen

Zuschuss für selbstgenutztes Eigentum

Die IFB-Richtlinie für selbstgenutztes Wohneigentum (gültig ab 1. Januar 2025) zahlt für Lifte feste Höchstbeträge:

  • Gerade Treppe: bis 6.050 Euro für ein Geschoss, je weiteres Geschoss bis 3.010 Euro
  • Gewendelte Treppe: bis 16.000 Euro für ein Geschoss, je weiteres Geschoss bis 5.930 Euro
  • Am Hauseingang: Hebebühne unter 100 cm Hubhöhe bis 7.980 Euro, ab 100 cm bis 11.700 Euro; Treppenlift mit Plattform bis 12.000 Euro

Zusammen mit anderen Bausteinen sind höchstens 20.000 Euro je Wohnung möglich. Der Zuschuss ist an Einkommensgrenzen nach dem Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetz gebunden.

Treppenlift im Mietshaus

Für Mietwohnungen beantragt der Eigentümer den Zuschuss. Nach der Richtlinie 2026 zahlt die IFB für einen Treppenlift im Haus bis 6.230 Euro an einer geraden und bis 16.480 Euro an einer gewendelten Treppe für das erste Geschoss, für jedes weitere bis 3.100 bzw. 6.110 Euro.

Der Vermieter wählt zwischen vollem Zuschuss mit Mietpreis- und Belegungsbindung und halbem Zuschuss nur mit Mietpreisbindung, jeweils für zehn Jahre. Die betroffenen Mieter müssen zustimmen. Bei einer Modernisierungsmieterhöhung sind die Zuschüsse abzuziehen. Aufzüge fördert dieses Programm nicht; dafür verweist die IFB auf ihre Modernisierungsförderung für Mietwohnungen.

Antrag und Beratung

Den Antrag stellen Sie vor Baubeginn bei der IFB; Arbeiten, die vor ihrer schriftlichen Zustimmung beginnen, werden nicht gefördert. Dem Antrag für Eigentümer können Sie einen Bericht des Hamburger Beratungszentrums für technische Hilfen beilegen. Im Eigentumsprogramm führt die IFB neben Liften auch Aufzugsanlagen als eigenen Baustein.

Worauf Sie in Hamburg achten sollten

  • Treppenform klärenOb gerade oder gewendelt, entscheidet über den IFB-Höchstbetrag – lassen Sie das im Angebot ausweisen.
  • Eingang mitdenkenStufen vor der Haustür lassen sich mit Hebebühne oder Plattformlift überwinden; auch das bezuschusst die IFB.
  • Im Mietshaus früh fragenSprechen Sie Ihren Vermieter an – nur er kann den IFB-Zuschuss für Mietwohnungen beantragen.
  • Bewilligung abwartenVergeben Sie den Auftrag erst nach der schriftlichen Zustimmung der IFB.

Häufige Fragen

Wie viel gibt die IFB Hamburg für einen Treppenlift?

Für selbstgenutztes Eigentum bis 6.050 Euro an einer geraden und bis 16.000 Euro an einer gewendelten Treppe für ein Geschoss, abhängig vom Haushaltseinkommen.

Ich wohne in Hamburg zur Miete – gibt es trotzdem Förderung?

Ja, über Ihren Vermieter. Er kann bei der IFB bis 16.480 Euro für einen Lift an einer gewendelten Treppe beantragen und geht dafür Mietbindungen ein. Ihre Zustimmung ist Voraussetzung.

Fördert die IFB auch Lifte am Hauseingang?

Ja. Für selbstgenutztes Eigentum gibt es für Hebebühnen bis 11.700 Euro und für einen Treppenlift mit Plattform bis 12.000 Euro.

Bis zu 3 kostenlose Angebote vergleichen

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt Angebote anfordern
Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.