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Ratgeber
In Baden-Württemberg kann eine Energieberatung mehr als Orientierung geben: Der Sanierungsfahrplan BW zählt beim Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes. Hier lesen Sie, wie das funktioniert und wo Sie im Land neutral beraten werden. Kosten und BAFA-Zuschuss erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Energieberatung.
Wer in Baden-Württemberg die Heizung eines älteren Wohngebäudes erneuert, muss nach dem EWärmeG einen Teil der Wärme erneuerbar decken – die Grundregeln erklärt die Wärmepumpen-Seite für Baden-Württemberg. Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan BW (SFP BW) ist dabei eine eigene Erfüllungsoption:
Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen Sie nicht umsetzen. Einen eigenen Landeszuschuss für die Beratung nennt die Landes-Serviceseite nicht; sie verweist auf die Bundesförderung. Beachten Sie: Die Erleichterung gilt nur für das EWärmeG. Wo für Ihren Heizungstausch bereits die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes des Bundes greifen, erkennt dieses den Sanierungsfahrplan nicht an.
Erste Anlaufstelle ist Zukunft Altbau, das Informationsprogramm des Umweltministeriums, mit einem gebührenfreien Beratungstelefon. Vor Ort helfen die rund 35 regionalen Energie- und Klimaschutzagenturen, die in allen Land- und Stadtkreisen vertreten sind und meist kostenfreie Angebote machen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berät ebenfalls zu Heizung und Gebäudehülle und war 2025 gemeinsam mit den Agenturen auf 133 Messen und Aktionstagen im Land präsent.
Laut Zensus 2022 gibt es in Baden-Württemberg rund 2,57 Millionen Gebäude mit Wohnraum. Die meisten entstanden in den 1960er- und 1970er-Jahren, mit jeweils über 370.000 Gebäuden. Geheizt wird vor allem mit Gas (39,6 %) und Heizöl (33,3 %); in den vor 2000 gebauten Häusern liegt Öl mit 38,3 % fast gleichauf mit Gas. Gerade bei diesen Häusern lohnt ein Fahrplan, bevor der Ölkessel ersetzt werden muss.
Neben der Orientierung zählt er beim EWärmeG: Bei Wohngebäuden sinkt der Pflichtanteil erneuerbarer Wärme beim Heizungstausch von 15 auf 10 %.
Ja, er gilt als gleichwertig – sofern der Bericht beim Heizungstausch nicht älter als fünf Jahre ist.
Bei Zukunft Altbau, bei der regionalen Energieagentur Ihres Kreises und bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
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