In wenigen Minuten bis zu 3 Energieberatungs-Anbieter in Ihrer Region finden.
Um welches Gebäude handelt es sich?
- Kostenlos & unverbindlich
- Bis zu 3 Angebote aus Ihrer Region
- In 2 Minuten angefragt
- Daten DSGVO-konform
In wenigen Minuten bis zu 3 Energieberatungs-Anbieter in Ihrer Region finden.
Ratgeber
Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Juni 2026 per Gesetz ein Klimaziel gesetzt, und die Landesenergieagentur berät Bürger kostenlos. Hier lesen Sie, was das Gesetz vorsieht und wo Sie im Land neutrale Beratung und Förderhilfe bekommen. BAFA-Zuschuss und Sanierungsfahrplan erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Energieberatung.
Am 3. Juni 2026 hat der Landtag das Klimaverträglichkeitsgesetz beschlossen. Danach soll Mecklenburg-Vorpommern schrittweise bis 2045 weitgehend treibhausgasneutral werden. Die Emissionen sollen bis 2030 um 26 %, bis 2035 um 53 % und bis 2040 um 78 % unter dem Stand von 2018 liegen.
Konkrete Vorgaben betreffen vor allem das Land selbst: Die Landesverwaltung soll ihre Tätigkeit bis 2030 klimaneutral organisieren. Pflichten für private Hausbesitzer nennen die Berichte dazu nicht; für Ihre Heizung zählt vor allem der Wärmeplan Ihrer Gemeinde.
Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und sitzt in Stralsund, Schwerin und Neustrelitz. Ihr Bürgerservice ist kostenlos und anbieterneutral: Sie beantwortet Ihre Fragen oder vermittelt passende Ansprechpartner. 2025 führte sie 42 Bürgerberatungen, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr.
Welche Förderprogramme zu Ihrem Vorhaben passen, klärt die Förderberatung des Landeszentrums für erneuerbare Energien (Leea) in Neustrelitz, auch für Privathaushalte; telefonisch montags und mittwochs von 9 bis 11 Uhr. Zu Sanierung, Abrechnung und Tarif berät die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Rostock; für eine Beratung bei Ihnen zu Hause zahlen Sie bei den Verbraucherzentralen 40 Euro Eigenanteil.
Ein eigenes Landesprogramm für die Energieberatung von Privathaushalten nennt die Förderseite der LEKA MV derzeit nicht; sie verweist auf die Förderdatenbank des Bundes und auf das Landesförderinstitut. Den Zuschuss des Bundes zum Beraterhonorar erklärt der Ratgeber auf der Themenseite.
Das Gesetz von 2026 setzt Ziele für das Land und Vorgaben für die Landesverwaltung. Pflichten für private Hausbesitzer nennen die Berichte dazu nicht.
Bei der Landesenergieagentur LEKA MV (kostenloser Bürgerservice), bei der Förderberatung in Neustrelitz und bei der Verbraucherzentrale in Rostock.
Ein eigenes Landesprogramm für Privathaushalte nennt die Landesenergieagentur derzeit nicht. Den Zuschuss des Bundes erklärt der Ratgeber auf der Themenseite.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.