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Ratgeber
In Hamburg beraten die Energielotsen alle Haushalte kostenlos – auch bei Ihnen zu Hause. Für den Modernisierungsbonus der IFB Hamburg brauchen Sie zudem einen zugelassenen Energieberater. Wie die BAFA-Energieberatung und der Sanierungsfahrplan (iSFP) des Bundes funktionieren, erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Energieberatung.
Die Hamburger Energielotsen sind eine Kooperation von ZEBAU, Verbraucherzentrale Hamburg und Handwerkskammer Hamburg und werden von der Umweltbehörde finanziert. Beraten wird am Telefon, per Video, im persönlichen Gespräch oder bei Ihnen zu Hause. Für Hamburger Haushalte sind alle Angebote gratis; den Eigenanteil für die Beratung zu Hause übernimmt die Stadt.
Themen sind unter anderem Dämmung, Fenstertausch, Heizungsoptimierung, Wärmepumpe, Energieausweis, BAFA-Förderung und KfW-Kredit. Für Eigentümergemeinschaften gibt es eine eigene Beratung. Die Hotline erreichen Sie unter 040 24832-250.
Die IFB-Richtlinie „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ gilt seit 1. August 2026 und ist bis 30. Juni 2027 befristet. Wer Bauteile aus mehreren Gruppen gleichzeitig dämmt, erhält einen Aufschlag auf den Grundzuschuss:
Für den Bonus müssen Sie einen Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes beauftragen, der auch die vollständigen Bauteilflächen bestätigt. Das Beratungshonorar selbst bezuschusst die IFB nicht, einen eigenen iSFP-Bonus kennt die Richtlinie nicht.
Zum Antrag gehört eine U-Wert-Berechnung – erstellt von einem Energieberater, Sachverständigen oder dem Fachbetrieb. Bei Innendämmung und Flachdachdämmung ist eine Erklärung zur bauphysikalischen Unbedenklichkeit nötig. Die Luftdichtheitsmessung muss ein beim Fachverband Luftdichtheit zertifizierter Prüfer durchführen; die IFB zahlt dafür 260 Euro je Wohneinheit. Für den vorgeschriebenen hydraulischen Abgleich gibt es 75 % der Kosten, höchstens 2.500 Euro je Wohneinheit.
Die Beratung der Hamburger Energielotsen ist für Hamburger Haushalte kostenlos, auch bei Ihnen zu Hause. Eine ausführliche Energieberatung mit Sanierungsfahrplan rechnet der Energieberater ab; einen Teil bezuschusst das BAFA.
Für den Modernisierungsbonus ja: Sie müssen einen für die Bundesförderung zugelassenen Energieberater beauftragen. Die U-Wert-Berechnung für Einzelmaßnahmen kann auch ein Sachverständiger oder der Fachbetrieb erstellen.
Die IFB-Richtlinie „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ sieht keinen eigenen iSFP-Bonus vor. Den iSFP-Bonus des Bundes erklärt der Ratgeber auf der Themenseite.
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