Energieberatung-Rechner
Wie viel zahlt das BAFA für Ihre Energieberatung, was bleibt für Sie, und wie viel mehr Förderung bringt der Sanierungsfahrplan bei einer späteren Sanierung? Das Ergebnis erscheint sofort. Ihre Angaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert.
Ihr Ergebnis
Energieberatung: Ihr Zuschuss
- bis 650 €BAFA-Zuschuss zur Beratung (50 % des Honorars)
- 1.300 €Ab diesem Honorar ist der höchste Zuschuss erreicht
- bis 60.000 €förderfähige Kosten für Dämmung oder Fenster mit Sanierungsfahrplan statt 30.000 €
- +5 %iSFP-Bonus, nur auf den Teil der Kosten über 30.000 €
Wichtig: Antrag vor Abschluss des Beratungsvertrags stellen, Bauantrag mindestens 10 Jahre her, Vor-Ort-Termin ist Pflicht. Die Förderrichtlinie endet zum 31.12.2026.
Jetzt bis zu 3 kostenlose Angebote anfragenGrobe Schätzung ohne Gewähr, keine Förderzusage und kein Angebot. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet das BAFA auf Antrag. Was die Beratung kostet, zeigt erst das Angebot des Energieberaters.
So rechnet der Rechner
- Zuschuss zur Beratung: 50 % des Honorars aus Ihrem Angebot, höchstens 650 € im Ein- und Zweifamilienhaus bzw. 850 € ab drei Wohneinheiten (BAFA). Ein Durchschnittshonorar rechnet der Rechner bewusst nicht ein – dafür gibt es keine aktuelle, belegte Zahl.
- Eigenanteil: Honorar minus Zuschuss. Das BAFA zahlt den Zuschuss an Sie aus; planen Sie zunächst das volle Honorar ein.
- Ausblick Sanierung: 15 % Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle. Förderfähig sind ohne Sanierungsfahrplan höchstens 30.000 € für die erste Wohneinheit (15.000 € für die 2. bis 6., 8.000 € ab der 7.), mit Sanierungsfahrplan 60.000 € (30.000 € bzw. 15.000 €). Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt seit 21.07.2026 nur für den Teil der Kosten über der Grenze ohne Sanierungsfahrplan.
- Nicht enthalten: der Zusatz für Eigentümergemeinschaften (bis 250 €), Förderung für Heizung, Fachplanung und Baubegleitung, der Einkommensbonus sowie Hilfen von Ländern und Kommunen.
Worauf Sie bei Antrag, Berater und Fristen achten sollten, lesen Sie in unserem Ratgeber Energieberatung.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt das BAFA für die Energieberatung?
50 % des förderfähigen Honorars, höchstens 650 Euro im Ein- und Zweifamilienhaus und 850 Euro ab drei Wohneinheiten. Eigentümergemeinschaften erhalten einmalig bis zu 250 Euro zusätzlich, wenn der Berater die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung erläutert.
Was bringt der Sanierungsfahrplan (iSFP) bei der Sanierung?
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) gibt es 15 % Zuschuss. Mit iSFP steigen die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 60.000 Euro, und seit 21.07.2026 gibt es 5 Prozentpunkte mehr nur auf den Teil der Kosten über 30.000 Euro. Beispiel Einfamilienhaus mit 60.000 Euro Kosten: ohne iSFP 4.500 Euro, mit iSFP 10.500 Euro.
Welche Voraussetzungen gelten für die geförderte Beratung?
Der Bauantrag muss mindestens 10 Jahre zurückliegen, und der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt sein. Eine Begehung vor Ort ist Pflicht. Zwischen zwei geförderten Beratungen für dasselbe Gebäude müssen mindestens 4 Jahre liegen; ein neuer Eigentümer kann ohne Wartezeit eine Beratung nutzen.
Wie lange gibt es die Förderung noch?
Die Förderrichtlinie für die Energieberatung für Wohngebäude endet laut Bundesanzeiger zum 31.12.2026. Wer die Förderung nutzen möchte, sollte den Antrag deshalb rechtzeitig stellen.
Quellen
- BAFA: Energieberatung für Wohngebäude (Fördersatz und Höchstbeträge)
- Richtlinie Energieberatung für Wohngebäude vom 31.05.2023, BAnz AT 21.06.2023 B1 (Geltungsdauer bis 31.12.2026)
- Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 (Gebäudehülle, iSFP-Bonus), Kopie der Bundesingenieurkammer
Stand: Oktober 2026. Die Förderrichtlinie Energieberatung endet zum 31.12.2026.