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Ratgeber

Energieberatung in Brandenburg: ILB-Förderung, Heizungsbestand und Klimaplan

In Brandenburg lässt sich die Beratung gut mit einer Landesförderung verbinden: Die Investitionsbank des Landes unterstützt die energetische Modernisierung selbst genutzter Häuser mit zinsfreiem Darlehen und Zuschuss. Hier lesen Sie die Bedingungen und was den Gebäudebestand im Land prägt. Kosten, BAFA-Zuschuss und Sanierungsfahrplan erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Energieberatung.

230.000 €
ILB-Baudarlehen, 20 Jahre zinsfrei, plus 10.000 € Zuschuss für die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums (2026–2028)
80 %
der Wohnungen in Brandenburger Wohngebäuden heizen mit Gas oder Fernwärme, etwa jede zehnte mit Heizöl (Zensus 2022)
2045
Ziel der Klimaneutralität im Klimaplan der Landesregierung mit 103 Maßnahmen (März 2024)

Landesförderung für die energetische Modernisierung

Die WohneigentumförderR gilt vom 1. Januar 2026 bis Ende 2028. Sie fördert Modernisierungen selbst genutzter Häuser und Wohnungen, die eine energetische Sanierung nach den Maßgaben des Gebäudeenergiegesetzes oder eine altersgerechte Anpassung erreichen. Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB):

  • Höhe: Baudarlehen von 230.000 Euro, 20 Jahre zinsfrei, und 10.000 Euro Zuschuss; je Kind weitere Hilfen. Zusammen höchstens 50 % der anerkannten Kosten.
  • Gebäude: grundsätzlich vor dem 1. Oktober 2009 errichtet; Baukosten in der Regel mindestens 500 Euro je m² Wohnfläche. Modernisierungen sind auch außerhalb der Stadtkern- und Vorranggebiete förderfähig.
  • Einkommen: Die Grenzen nach § 22 des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes dürfen um bis zu 100 % überschritten werden.
  • Ausschluss: Heizkessel, die eigenständig mit fossilen Brennstoffen laufen, fördert das Land nicht.

Einen Sanierungsfahrplan verlangt die Richtlinie nicht; er hilft aber, Maßnahmen sinnvoll zu bündeln.

Wie Brandenburg heizt

Laut Zensus 2022 wurden in Brandenburger Wohngebäuden rund 734.000 Wohnungen mit Gas, 378.000 mit Fernwärme und 120.000 mit Heizöl beheizt – zusammen 80 % mit Gas oder Fernwärme. Wärmepumpen, Solarthermie und Geothermie kamen auf 3,2 % – mehr als im Bund mit 2,7 %, im Berliner Umland sogar auf 4,5 %. Wer mit Öl oder Gas heizt, klärt in der Beratung, welche Dämmung vor dem Heizungswechsel sinnvoll ist.

Den Rahmen setzt der Klimaplan, den die Landesregierung im März 2024 beschlossen hat: Klimaneutralität bis 2045, für Gebäude weniger Energieverbrauch durch Sanierung und ein schrittweiser Wechsel zu Wärmepumpen und Fernwärme. Die Wärmewende im Gebäude selbst regelt nach Angaben der Landesregierung das Bundesrecht.

Worauf Sie in Brandenburg achten sollten

  • Erst Zusage, dann AuftragEin verbindlicher Vertrag gilt als Baubeginn – außer mit kostenfreiem Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Förderung ausbleibt.
  • Einkommensgrenze prüfenDie erhöhte Grenze gilt bis Ende 2027; ab 2028 setzt das Land neue Werte fest.
  • Keine fossilen Kessel einplanenEin neuer Öl- oder Gaskessel ist von der Landesförderung ausgeschlossen.
  • Mindestumfang beachtenUnter 500 Euro Baukosten je m² Wohnfläche wird es in der Regel nichts – Maßnahmen bündeln.

Häufige Fragen

Fördert Brandenburg die energetische Sanierung meines Hauses?

Ja, über die WohneigentumförderR der ILB mit zinsfreiem Darlehen und Zuschuss – für selbst genutztes Wohneigentum und innerhalb der Einkommensgrenzen.

Kann ich mit der Landesförderung eine neue Gasheizung einbauen?

Nein. Heizkessel, die eigenständig mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, fördert die Richtlinie nicht.

Gilt die Förderung nur in Stadtkernen?

Kauf und Neubau werden nur in bestimmten Gebieten gefördert. Modernisierungen sind auch außerhalb dieser Gebiete förderfähig.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.