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Ratgeber

Energieberatung in Rheinland-Pfalz: Klimaziel 2040 und kostenlose Beratung vor Ort

Rheinland-Pfalz will nach seinem Landesklimaschutzgesetz bis 2040 treibhausgasneutral werden. Hier lesen Sie, was das für Ihr Haus bedeutet, wo Sie im Land kostenlos neutrale Beratung bekommen und wie das Land eine Modernisierung mitfinanziert. BAFA-Zuschuss und Sanierungsfahrplan erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Energieberatung.

2040
Ziel Treibhausgasneutralität nach dem Landesklimaschutzgesetz vom 9. Juli 2025
über 70
Standorte, an denen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zu Energiefragen berät
0 €
für Beratungssprechstunde und Energietelefon der Verbraucherzentrale

Landesklimaschutzgesetz: die Ziele des Landes

Das Landesklimaschutzgesetz (LKSG) vom 9. Juli 2025 setzt das Ziel, Rheinland-Pfalz bis 2040 treibhausgasneutral zu machen. Bis 2035 sollen die Emissionen um mindestens 83 % unter dem Stand von 1990 liegen, und bis 2030 soll der Stromverbrauch bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Landesbehörden und Hochschulen sollen schon bis 2030 bilanziell treibhausgasneutral arbeiten.

Welche Anforderungen beim Heizungstausch in Ihrem Haus gelten, regelt das Gebäudeenergiegesetz des Bundes. Eine Energieberatung zeigt Ihnen, welche Schritte für Ihr Gebäude sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge.

Kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beantwortet Fragen zu Heizung, Dämmung und Energiesparen an über 70 Standorten im Land – unabhängig und kostenlos in einer Sprechstunde nach Terminvereinbarung. Erste Fragen klären Sie am kostenfreien Energietelefon unter 0800 60 75 600.

Haben Sie bereits Angebote für eine Wärmepumpe vorliegen, bietet die Verbraucherzentrale außerdem einen kostenlosen Angebots-Check an. Die Sprechstunde ersetzt keinen Sanierungsfahrplan, hilft aber bei der Entscheidung, ob Sie einen brauchen.

Modernisierung finanzieren: Landesdarlehen der ISB

Folgt auf die Beratung eine Modernisierung, können Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen ein zinsverbilligtes Darlehen der Investitions- und Strukturbank (ISB) für selbst genutztes Wohneigentum erhalten – auch für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Die Konditionen erklärt der Ratgeber zur Badsanierung in Rheinland-Pfalz.

Worauf Sie in Rheinland-Pfalz achten sollten

  • Sprechstunde zuerstKlären Sie in der kostenlosen Sprechstunde der Verbraucherzentrale, ob für Ihr Haus ein vollständiger Sanierungsfahrplan sinnvoll ist.
  • Angebote prüfen lassenLiegen Wärmepumpen-Angebote vor, nutzen Sie den kostenlosen Angebots-Check der Verbraucherzentrale.
  • Wärmeplan einbeziehenFragen Sie bei Stadt oder Verbandsgemeinde nach dem Stand der Wärmeplanung, bevor Sie die Heizung festlegen.
  • ISB-Antrag vor dem AuftragBegonnene Vorhaben sind von der Landesförderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Was bedeutet das Landesklimaschutzgesetz für mein Haus?

Das Gesetz legt Klimaziele für das Land fest, vor allem Treibhausgasneutralität bis 2040. Welche Anforderungen beim Heizungstausch gelten, ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz des Bundes; eine Energieberatung zeigt, was davon Ihr Haus betrifft.

Wo bekomme ich in Rheinland-Pfalz eine kostenlose Energieberatung?

Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz an über 70 Standorten nach Terminvereinbarung sowie am kostenfreien Energietelefon 0800 60 75 600.

Gibt es in Rheinland-Pfalz Geld vom Land für die Sanierung?

Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen können das zinsverbilligte Modernisierungsdarlehen der ISB nutzen. Den Bundeszuschuss zur Energieberatung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.