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Ratgeber
Rheinland-Pfalz will nach seinem Landesklimaschutzgesetz bis 2040 treibhausgasneutral werden. Hier lesen Sie, was das für Ihr Haus bedeutet, wo Sie im Land kostenlos neutrale Beratung bekommen und wie das Land eine Modernisierung mitfinanziert. BAFA-Zuschuss und Sanierungsfahrplan erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Energieberatung.
Das Landesklimaschutzgesetz (LKSG) vom 9. Juli 2025 setzt das Ziel, Rheinland-Pfalz bis 2040 treibhausgasneutral zu machen. Bis 2035 sollen die Emissionen um mindestens 83 % unter dem Stand von 1990 liegen, und bis 2030 soll der Stromverbrauch bilanziell vollständig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Landesbehörden und Hochschulen sollen schon bis 2030 bilanziell treibhausgasneutral arbeiten.
Welche Anforderungen beim Heizungstausch in Ihrem Haus gelten, regelt das Gebäudeenergiegesetz des Bundes. Eine Energieberatung zeigt Ihnen, welche Schritte für Ihr Gebäude sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beantwortet Fragen zu Heizung, Dämmung und Energiesparen an über 70 Standorten im Land – unabhängig und kostenlos in einer Sprechstunde nach Terminvereinbarung. Erste Fragen klären Sie am kostenfreien Energietelefon unter 0800 60 75 600.
Haben Sie bereits Angebote für eine Wärmepumpe vorliegen, bietet die Verbraucherzentrale außerdem einen kostenlosen Angebots-Check an. Die Sprechstunde ersetzt keinen Sanierungsfahrplan, hilft aber bei der Entscheidung, ob Sie einen brauchen.
Folgt auf die Beratung eine Modernisierung, können Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen ein zinsverbilligtes Darlehen der Investitions- und Strukturbank (ISB) für selbst genutztes Wohneigentum erhalten – auch für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Die Konditionen erklärt der Ratgeber zur Badsanierung in Rheinland-Pfalz.
Das Gesetz legt Klimaziele für das Land fest, vor allem Treibhausgasneutralität bis 2040. Welche Anforderungen beim Heizungstausch gelten, ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz des Bundes; eine Energieberatung zeigt, was davon Ihr Haus betrifft.
Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz an über 70 Standorten nach Terminvereinbarung sowie am kostenfreien Energietelefon 0800 60 75 600.
Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen können das zinsverbilligte Modernisierungsdarlehen der ISB nutzen. Den Bundeszuschuss zur Energieberatung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.