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Ratgeber
Baden-Württemberg schreibt Photovoltaik bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen verbindlich vor. Hier lesen Sie, was die Pflicht verlangt, wann der Denkmalschutz mitredet und welche Förderung es im Land gibt. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.
Rechtsgrundlage ist § 23 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG BW) mit der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung:
Seit der Reform der Landesbauordnung 2025 sind Solaranlagen verfahrensfrei – auf dem Dach ebenso wie freistehend. Örtliche Gestaltungsvorschriften dürfen Solarenergie nicht mehr ausschließen; widersprechende Regeln sind seit 28. September 2025 unwirksam. Bebauungsplan, Brandschutz und Denkmalschutz gelten weiter.
An Kulturdenkmalen brauchen Sie eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Nach den Leitlinien des Landes ist sie regelmäßig zu erteilen, wenn sich die Anlage der Dachfläche unterordnet, flächig angeordnet und farblich angepasst ist. Ausgenommen sind Denkmale im Bereich von UNESCO-Welterbestätten.
2025 schien in Baden-Württemberg laut Deutschem Wetterdienst rund 1.980 Stunden die Sonne; landesweit kamen mindestens 2.060 MW PV-Leistung hinzu.
Die L-Bank bietet mit „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“ ein zinsgünstiges Darlehen für PV-Anlage und Stromspeicher, wenn Sie mindestens eine Wohnung im Haus selbst nutzen und ein Fachbetrieb installiert; beantragt wird über die Hausbank. Zuschüsse geben einzelne Kommunen – Stuttgart etwa fördert seit Mai 2026 Begleitkosten wie Gerüst oder Statik mit bis zu 300 Euro je kW auf dem Dach.
Ja, seit 1. Januar 2023 bei grundlegender Sanierung, also wenn Abdichtung oder Eindeckung vollständig ausgetauscht wird. Reine Reparaturen lösen die Pflicht nicht aus; bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit ist eine Befreiung möglich.
Nein, Solaranlagen sind verfahrensfrei. An Kulturdenkmalen brauchen Sie aber eine denkmalrechtliche Genehmigung.
Ja, Solarthermie wird ersatzweise anerkannt; den Nachweis bestätigt dann eine sachverständige Person.
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