In wenigen Minuten bis zu 3 Photovoltaik-Anbieter in Ihrer Region finden.
Wo möchten Sie die Photovoltaik installieren?
- Kostenlos & unverbindlich
- Bis zu 3 Angebote aus Ihrer Region
- In 2 Minuten angefragt
- Daten DSGVO-konform
In wenigen Minuten bis zu 3 Photovoltaik-Anbieter in Ihrer Region finden.
Ratgeber
In Sachsen gibt es keine landesweite Solarpflicht – die Entscheidung für eine Photovoltaikanlage liegt bei Ihnen. Hier lesen Sie, was die Sächsische Bauordnung zur Genehmigung sagt, wie viel Sonne das Land abbekommt und welche Landesförderung es 2026 gibt. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.
Sachsen schreibt weder bei Neubauten noch bei einer Dachsanierung eine Solaranlage vor. Für die Genehmigung gilt § 61 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO):
Nach Auswertungen des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) lag die Globalstrahlung im Zeitraum 1961–1990 bei 953 kWh pro m² und Jahr; 1991–2020 kamen im Landesmittel 52 kWh/m² hinzu. Die Sonnenscheindauer stieg von 1.550 auf rund 1.700 Stunden pro Jahr.
Was Ihr eigenes Dach bringt, zeigt das Solarkataster Sachsen der Sächsischen Energieagentur (SAENA). Es rechnet Ertrag und Wirtschaftlichkeit für geeignete Dächer und kann Wärmepumpe, E-Auto und Speicher einbeziehen. Nicht erfasst sind u. a. stark verschattete Dächer und Gebäude, die nach der Laserscan-Erhebung entstanden sind.
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) finanziert im Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“ PV-Anlagen bis 30 kWp, energieeffiziente Heizungen und Dämmung – als zinsvergünstigtes Darlehen ab 20.000 Euro, nicht als Zuschuss. Voraussetzungen: selbst bewohnte Immobilie mit höchstens vier Wohnungen, mindestens fünf Jahre alt; Sie stehen seit mindestens zwei Jahren im Grundbuch. Den Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens; Bundesförderung geht vor und wird angerechnet.
Der Landeszuschuss von 300 Euro für Steckersolargeräte ist zum 30. Juni 2026 ausgelaufen; neue Anträge sind nicht mehr möglich.
Nein, Stand Oktober 2026 gibt es in Sachsen keine landesweite Solarpflicht für Wohngebäude – weder beim Neubau noch bei der Dachsanierung.
In der Regel nicht: Solaranlagen auf Dach und Fassade sind nach § 61 SächsBO verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern. Bebauungsplan und Denkmalschutz gelten trotzdem.
Ja, über den Sachsenkredit „Klimafreundlicher Wohnen“ der SAB – ein zinsvergünstigtes Darlehen für selbst bewohnte Häuser, beantragt vor Vorhabensbeginn. Einen Landeszuschuss für Dachanlagen gibt es nicht.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.