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Ratgeber
In Hamburg gilt seit 2023 eine Solarpflicht für Neubauten, seit 2024 auch bei größeren Dacharbeiten im Bestand. Hier lesen Sie, was das Hamburgische Klimaschutzgesetz verlangt, wann Sie eine Genehmigung brauchen und wo Sie neutral beraten werden. Kosten und Einspeisevergütung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.
Die Pflicht steht in § 16 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG); Einzelheiten regelt die Photovoltaikpflicht-Umsetzungsverordnung:
Solaranlagen auf Dächern sind in Hamburg verfahrensfrei (§ 60 mit Anlage 2 der Hamburgischen Bauordnung), ausgenommen Hochhäuser. Seit 2026 gilt das auch für Solaranlagen an den Fassaden kleinerer Gebäude. Brandschutz, Abstände und Bebauungsplan müssen trotzdem eingehalten werden.
Ist Ihr Haus ein Denkmal oder Teil eines geschützten Ensembles, beantragen Sie vorher eine Genehmigung beim Denkmalschutzamt. In Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungsverordnung entscheidet das Bezirksamt im Einzelfall. Der Leitfaden der Stadt empfiehlt dort zurückhaltende Lösungen, etwa Module auf der rückwärtigen Dachseite.
Laut Auswertung des Marktstammdatenregisters waren im Frühjahr 2026 in Hamburg rund 29.000 PV-Anlagen mit zusammen etwa 275 MWp in Betrieb. Der Senat will bis 2030 auf 500 bis 800 MWp kommen, bis 2035 auf 1 bis 1,5 GWp.
Die Hamburger Heizungsförderung der IFB schließt PV-Anlagen und Stromspeicher ausdrücklich aus. Wie viel Sonne Ihr Dach bekommt, zeigt der Solaratlas im Geoportal Hamburg. Unabhängige Energieberatung bieten die Hamburger Energielotsen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale – für Hamburger Haushalte kostenfrei.
Ja. Seit 2023 brauchen neue Gebäude ab 50 m² Bruttodachfläche PV auf mindestens 30 % der Bruttodachfläche. Ausnahmen gelten, wenn die Anlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Nur wenn das Dach wesentlich umgebaut wird. Dann sind seit 2024 mindestens 30 % der Nettodachfläche mit PV zu belegen.
In der Regel nicht, Dachanlagen sind verfahrensfrei. Bei Denkmälern und in Erhaltungsgebieten brauchen Sie aber eine Genehmigung.
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