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Ratgeber

Photovoltaik in Berlin: Solargesetz, Genehmigung und Förderung

Seit 2023 verlangt das Berliner Solargesetz Solaranlagen auf neuen Gebäuden und bei größeren Dachumbauten. Hier lesen Sie, was die Pflicht umfasst, was im Denkmal gilt und wie das Land mit SolarPLUS fördert. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.

30 %
der Dachfläche mit PV bei Neubau und wesentlichem Dachumbau (Solargesetz Berlin)
bis 4.750 €
Landeszuschuss SolarPLUS für einen Stromspeicher zusammen mit neuer PV-Anlage (2026)
≈ 2.020 h
Sonnenschein 2025 in Berlin (Mittel 1961–1990: 1.635 h, DWD vorläufig)

Solarpflicht in Berlin: Was gilt für Ihr Haus?

Die Pflicht steht im Solargesetz Berlin und trifft die Eigentümer – nicht die Mieter – privater Wohn- und Nichtwohngebäude mit mehr als 50 m² Nutzfläche:

  • Neubau: Bei Baubeginn ab 1. Januar 2023 sind mindestens 30 % der Bruttodachfläche mit Photovoltaik zu belegen.
  • Wesentlicher Dachumbau: Wird mehr als die Hälfte der Dachhaut erneuert – bei Ausbau, Aufstockung oder Sanierung –, gelten 30 % der Nettodachfläche. Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen erfüllen die Pflicht schon mit 2 kWp.
  • Alternativen: Solarthermie, PV an der Fassade oder die Verpachtung des Dachs an einen Betreiber.
  • Ausnahmen: u. a. reine Nordausrichtung oder technische Unmöglichkeit, per Formular dokumentiert. Bei unbilliger Härte ist eine Befreiung möglich; Verstöße kosten bis 50.000 Euro.

Genehmigung, Brandschutz und Denkmal

Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 61 der Bauordnung für Berlin verfahrensfrei. Zu Brandwänden, etwa bei Reihen- und Doppelhäusern, halten Module bis 30 cm über der Dachhaut mindestens 0,5 m Abstand, höher aufgeständerte 1,25 m.

Bei Baudenkmalen entscheidet die Untere Denkmalschutzbehörde Ihres Bezirks. Liegt ihre Genehmigung vor, fördert das Land denkmalgerechte PV-Anlagen über SolarPLUS mit bis zu 5.700 Euro.

Förderung und Beratung in Berlin

Das Landesprogramm SolarPLUS (Richtlinie ab 2. Januar 2026) unterstützt im Modul S Ein-, Zwei- und Reihenhäuser: Stromspeicher mit bis zu 4.750 Euro, nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage, neue Zählerschränke pauschal mit 750 Euro. Das Projekt darf nicht vor dem 2. Januar 2026 begonnen haben. Für Steckersolargeräte nimmt das Programm keine neuen Anträge an.

Anbieterunabhängig berät das vom Senat geförderte SolarZentrum Berlin, kostenlos und auch beim Prüfen von Angeboten. Laut Deutschem Wetterdienst schien 2025 in Berlin rund 2.020 Stunden die Sonne.

Worauf Sie in Berlin achten sollten

  • Dachumbau = SolarpflichtWird mehr als die Hälfte der Dachhaut erneuert, planen Sie die PV-Anlage gleich mit.
  • Nachweise aufbewahrenDas Erfüllungsformular zehn Jahre aufheben und auf Verlangen der Bauaufsicht vorlegen.
  • SolarPLUS vor dem Auftrag prüfenBedingungen der Richtlinie 2026 klären, bevor Sie den Auftrag vergeben.
  • Denkmal früh klärenDie Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde ist auch Voraussetzung für den Denkmal-Zuschuss.

Häufige Fragen

Muss ich in Berlin bei einer Dachsanierung eine Solaranlage bauen?

Ja, wenn mehr als die Hälfte der Dachhaut erneuert wird. Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen genügen dann 2 kWp; reine Instandhaltung löst die Pflicht nicht aus.

Brauche ich in Berlin eine Baugenehmigung für PV auf dem Dach?

Nein, Solaranlagen auf Dach und Fassade sind verfahrensfrei. Abstände zu Brandwänden und der Denkmalschutz gelten weiter.

Fördert Berlin Batteriespeicher?

Ja, über SolarPLUS mit bis zu 4.750 Euro – nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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