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Ratgeber
In Nordrhein-Westfalen waren Ende 2025 rund 14,3 Gigawatt Photovoltaik installiert, 92 Prozent davon an Gebäuden. Seit 2026 greift die Solarpflicht auch bei der Dachsanierung – hier lesen Sie, was das Landesrecht verlangt. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.
Grundlage sind § 42a der Landesbauordnung (BauO NRW) und die Solaranlagen-Verordnung NRW. Erfasst sind Gebäude mit mehr als 50 m² Nutzfläche:
Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei, ausgenommen bei Hochhäusern. Bebauungsplan und Denkmalrecht gelten trotzdem.
Die Erfüllung der Solarpflicht weisen Sie der Bauaufsicht auf Verlangen nach, etwa mit der Bestätigung aus dem Marktstammdatenregister. Die Nachweise sind mindestens zehn Jahre aufzubewahren; die Behörden prüfen stichprobenartig.
Das Solarkataster NRW des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) zeigt für jedes Dach Fläche, mögliche Leistung und Ertrag – berechnet aus Laserscan- und DWD-Strahlungsdaten. Als geeignet gelten Flächen ab rund 814 kWh Einstrahlung pro m² und Jahr. Für rund elf Millionen Gebäude ergab sich ein Dachpotenzial von etwa 81 Gigawatt.
Das Landesprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik fördert 2026 weder PV-Anlagen noch Batteriespeicher; Privatpersonen sind dort nicht antragsberechtigt. Ob Ihre Stadt eigene Zuschüsse anbietet, erfahren Sie direkt bei ihr.
Ja, wenn die Dachhaut ab dem 1. Januar 2026 vollständig erneuert wird. Beim Ein- oder Zweifamilienhaus genügen 3 kWp oder 30 % der Nettodachfläche; Ausnahmen gelten etwa bei fehlender Wirtschaftlichkeit.
In der Regel nicht, Dach- und Fassadenanlagen sind verfahrensfrei. Bebauungsplan und Denkmalschutz gelten aber weiter.
Für Privatpersonen nicht: progres.nrw – Klimaschutztechnik fördert 2026 weder PV-Anlagen noch Speicher. Fragen Sie bei Ihrer Stadt nach kommunalen Programmen.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.