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Ratgeber

Photovoltaik in Bayern: Solarpflicht, Genehmigung und Förderung

In Bayern waren Ende 2025 rund 1,3 Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb. Hier lesen Sie, was die Bayerische Bauordnung vorsieht, wann der Denkmalschutz mitredet und welche Förderung es gibt. Kosten und Einspeisevergütung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.

ca. 1,3 Mio.
PV-Anlagen in Bayern Ende 2025, zusammen rund 31,6 GW
≈ 1.150 kWh/m²
nutzbare Strahlung pro Jahr auf geneigte Module (Mittel 1997–2016, DWD-Stationen in Bayern)
Soll
statt Muss: PV auf neuen Wohngebäuden und bei neuer Dachhaut seit 2025

Solarpflicht in Bayern: Was gilt für Ihr Haus?

Die Regeln stehen in Art. 44a der Bayerischen Bauordnung (BayBO):

  • Neue Wohngebäude: Bei Bauanträgen ab dem 1. Januar 2025 sollen Eigentümer auf geeigneten Dächern eine PV-Anlage vorsehen. Das ist eine Soll-Vorschrift, keine strikte Pflicht.
  • Dachsanierung: Wird die Dachhaut ab dem 1. Januar 2025 vollständig erneuert, gilt dieselbe Regel – bei Wohngebäuden ebenfalls als Soll-Vorschrift.
  • Nichtwohngebäude: Hier besteht eine echte Pflicht: für Gewerbe- und Industriegebäude bei Bauanträgen ab 1. März 2023, für sonstige Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2023.
  • Ausnahmen: u. a. Dachflächen bis 50 m², Garagen, Carports und Schuppen; außerdem bei entgegenstehenden Vorschriften, technischer Unmöglichkeit oder fehlender Wirtschaftlichkeit.

Genehmigung und Denkmalschutz

Solaranlagen in, auf und an Dach- und Außenwandflächen sind in Bayern verfahrensfrei (Art. 57 BayBO) – ein Bauantrag ist nicht nötig. Bebauungsplan und örtliche Gestaltungssatzungen gelten trotzdem.

Für Baudenkmäler, Gebäude im Ensemble und Anlagen nahe einem Baudenkmal brauchen Sie eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde. Seit Juli 2023 steht der Denkmalschutz Solaranlagen nicht mehr grundsätzlich entgegen; Umfang und Gestaltung werden im Einzelfall abgestimmt. Ob Ihr Haus betroffen ist, zeigt der Bayerische Denkmal-Atlas.

Ertrag und Förderung in Bayern

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat DWD-Messdaten von fünf bayerischen Stationen ausgewertet: Geneigte Module erreichten im Mittel rund 1.150 kWh pro m² und Jahr, ein Süddach mit 30 Grad Neigung bis rund 1.220 kWh/m², Nordseiten knapp 1.000 kWh/m².

Ein Landesprogramm mit Zuschüssen für private PV-Anlagen oder Batteriespeicher gibt es in Bayern derzeit nicht. Einzelne Kommunen fördern selbst – Regensburg etwa mit 100 Euro pro kWp, höchstens 1.500 Euro, Antrag vor der Montage. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis nach.

Worauf Sie in Bayern achten sollten

  • Denkmal-Atlas prüfenLiegt Ihr Haus im Ensemble oder nahe einem Baudenkmal, klären Sie die Erlaubnis vor dem Auftrag.
  • Dachsanierung mitdenkenBei komplett neuer Dachhaut sieht die BayBO eine PV-Anlage vor – planen Sie beides zusammen.
  • Kommunale Förderung zuerstProgramme wie in Regensburg verlangen den Antrag vor der Montage.
  • Energie-Atlas BayernDas Portal der Staatsregierung bietet neutrale Informationen und Karten zur Solarenergie.

Häufige Fragen

Muss ich in Bayern auf meinen Neubau eine Solaranlage setzen?

Für Bauanträge ab 1. Januar 2025 gilt bei Wohngebäuden eine Soll-Vorschrift: Eine PV-Anlage ist vorgesehen, aber nicht strikt vorgeschrieben. Ausnahmen gelten etwa bei fehlender Wirtschaftlichkeit.

Brauche ich in Bayern eine Baugenehmigung für PV auf dem Dach?

In der Regel nicht, Dachanlagen sind verfahrensfrei. Bei Baudenkmälern, im Ensemble und in deren Nähe brauchen Sie aber eine denkmalrechtliche Erlaubnis.

Fördert der Freistaat Bayern Batteriespeicher?

Ein Landesprogramm für private Speicher gibt es derzeit nicht. Ob Ihre Kommune Solaranlagen bezuschusst, erfahren Sie bei Stadt oder Landkreis.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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