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Ratgeber
In Bayern waren Ende 2025 rund 1,3 Millionen Photovoltaikanlagen in Betrieb. Hier lesen Sie, was die Bayerische Bauordnung vorsieht, wann der Denkmalschutz mitredet und welche Förderung es gibt. Kosten und Einspeisevergütung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.
Die Regeln stehen in Art. 44a der Bayerischen Bauordnung (BayBO):
Solaranlagen in, auf und an Dach- und Außenwandflächen sind in Bayern verfahrensfrei (Art. 57 BayBO) – ein Bauantrag ist nicht nötig. Bebauungsplan und örtliche Gestaltungssatzungen gelten trotzdem.
Für Baudenkmäler, Gebäude im Ensemble und Anlagen nahe einem Baudenkmal brauchen Sie eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde. Seit Juli 2023 steht der Denkmalschutz Solaranlagen nicht mehr grundsätzlich entgegen; Umfang und Gestaltung werden im Einzelfall abgestimmt. Ob Ihr Haus betroffen ist, zeigt der Bayerische Denkmal-Atlas.
Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat DWD-Messdaten von fünf bayerischen Stationen ausgewertet: Geneigte Module erreichten im Mittel rund 1.150 kWh pro m² und Jahr, ein Süddach mit 30 Grad Neigung bis rund 1.220 kWh/m², Nordseiten knapp 1.000 kWh/m².
Ein Landesprogramm mit Zuschüssen für private PV-Anlagen oder Batteriespeicher gibt es in Bayern derzeit nicht. Einzelne Kommunen fördern selbst – Regensburg etwa mit 100 Euro pro kWp, höchstens 1.500 Euro, Antrag vor der Montage. Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis nach.
Für Bauanträge ab 1. Januar 2025 gilt bei Wohngebäuden eine Soll-Vorschrift: Eine PV-Anlage ist vorgesehen, aber nicht strikt vorgeschrieben. Ausnahmen gelten etwa bei fehlender Wirtschaftlichkeit.
In der Regel nicht, Dachanlagen sind verfahrensfrei. Bei Baudenkmälern, im Ensemble und in deren Nähe brauchen Sie aber eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
Ein Landesprogramm für private Speicher gibt es derzeit nicht. Ob Ihre Kommune Solaranlagen bezuschusst, erfahren Sie bei Stadt oder Landkreis.
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