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Ratgeber
Hessen schreibt privaten Hausbesitzern keine Solaranlage vor, fördert sie aber mit einem zinsverbilligten Landesdarlehen. Hier lesen Sie, was die Hessische Bauordnung vorsieht, wann der Denkmalschutz mitredet und was beim Darlehen gilt. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es in Hessen derzeit keine Solarpflicht – weder beim Neubau noch bei einer Dachsanierung. Das Hessische Energiegesetz (HEG) schreibt Photovoltaik nur für landeseigene Gebäude und für neue offene Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen vor, wenn der Bauantrag nach dem 29. November 2023 eingegangen ist.
Der Bund führt ab 2027 schrittweise eine Solarpflicht ein; neue Wohngebäude sind ab 2030 erfasst.
Solaranlagen auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 63 der Hessischen Bauordnung (HBO) baugenehmigungsfrei, außer bei Hochhäusern; freistehende Anlagen bis 3 m Höhe ebenfalls. Brandschutz und Bebauungsplan gelten trotzdem – zur Brandwand eines Reihenhauses je nach Bauart 0,50 m bis 1,25 m Abstand. Auf Asbestzementdächern ist die Montage nicht erlaubt.
Für Kulturdenkmäler brauchen Sie eine Genehmigung nach § 18 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes. Nach einer Landesrichtlinie vom Oktober 2022 ist sie regelmäßig zu erteilen und darf nur bei erheblicher Beeinträchtigung des Denkmals versagt werden. Ausgenommen sind u. a. Denkmäler im Schutzbereich einer UNESCO-Welterbestätte.
Laut Deutschem Wetterdienst schien in Hessen 1991 bis 2020 im Schnitt rund 1.590 Stunden pro Jahr die Sonne, etwas weniger als im Bundesmittel (1.665); 2025 waren es rund 1.860. Der Ausbau läuft trotzdem kräftig: 2024 kamen laut Monitoringbericht des Landes rund 900 MW Photovoltaik hinzu.
Das Land fördert mit dem PV-Anlagen-Darlehen der WIBank: für selbst genutztes Wohneigentum, Anlagen bis 20 kW, auch mit Speicher. Möglich sind 10.000 bis 50.000 Euro, höchstens 90 % der Kosten; das Land verbilligt den Zins zehn Jahre lang um 1,5 Prozentpunkte. Antrag vor Beginn der Installation; befristet zunächst bis Ende 2028.
Nein. Hessen hat keine Solarpflicht für private Wohngebäude. Landesrechtliche Pflichten gibt es nur für Landesgebäude und neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen.
In der Regel nicht, Dachanlagen sind nach der Hessischen Bauordnung genehmigungsfrei. Bei Kulturdenkmälern brauchen Sie aber eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
Ja, als Darlehen: Die WIBank vergibt für selbst genutzte Wohnhäuser zinsverbilligte Kredite von 10.000 bis 50.000 Euro für PV-Anlage und Speicher. Der Antrag muss vor der Installation gestellt werden.
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