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Ratgeber

Photovoltaik in Brandenburg: Rechtslage, Solaratlas und Ausbau

Brandenburg hat mit rund 3,7 kW installierter Solarleistung je Einwohner den höchsten Wert aller Bundesländer. Hier lesen Sie, was nach der neuen Landesbauordnung gilt, wann Sie eine Genehmigung brauchen und wie Sie das Potenzial Ihres Dachs prüfen. Kosten und Einspeisevergütung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.

keine
Solarpflicht mehr: § 32a BbgBO ist mit der neuen Bauordnung seit 30.06.2026 entfallen
≈ 3,7 kW
installierte PV-Leistung je Einwohner, höchster Wert aller Länder (Frühjahr 2026)
rund 29 GWp
Dachpotenzial laut Solaratlas Brandenburg, davon rund 1 GWp genutzt (Stand 2022)

Solarpflicht in Brandenburg: abgeschafft

Seit 1. Juni 2024 verlangte § 32a der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) PV-Anlagen auf mindestens 50 % der Dachfläche – für überwiegend öffentlich oder gewerblich genutzte Gebäude ab 50 m² Dachfläche und für größere Parkplätze an Nichtwohngebäuden.

Mit der neuen Bauordnung, die seit 30. Juni 2026 gilt, ist diese Pflicht ersatzlos gestrichen. Eine landesrechtliche Pflicht, eine Solaranlage zu errichten, gibt es in Brandenburg damit nicht mehr.

Genehmigung und Gestaltung

Solaranlagen auf Dächern und an Außenwänden sind nach § 61 BbgBO verfahrensfrei, ausgenommen Hochhäuser. Abstandsflächen und Brandschutz gelten trotzdem.

Den allgemeinen Gestaltungsparagrafen hat die neue Bauordnung gestrichen; maßgeblich sind jetzt Bebauungspläne und kommunale Gestaltungssatzungen. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob für Ihr Grundstück solche Vorgaben gelten. Bei einem Baudenkmal klären Sie die Anlage zusätzlich mit der Denkmalschutzbehörde.

Ausbau und Solarpotenzial

Laut Auswertung des Marktstammdatenregisters waren im Frühjahr 2026 in Brandenburg rund 180.000 PV-Anlagen mit zusammen etwa 9,4 GWp in Betrieb – rund 3,7 kW je Einwohner und damit mehr als in jedem anderen Land.

Ob sich Ihr Dach eignet, zeigt der Solaratlas Brandenburg der Energieagentur des Landes: Nach Eingabe der Adresse sehen Sie für jedes Gebäude die mögliche Leistung in kWp und eine Eignungsbewertung. Die Analyse ergab ein Dachpotenzial von rund 29 GWp, von dem 2022 erst rund 1 GWp genutzt war.

Worauf Sie in Brandenburg achten sollten

  • Örtliche Vorgaben prüfenFragen Sie Ihre Gemeinde nach Bebauungsplan und Gestaltungssatzung.
  • Solaratlas nutzenEr bietet eine kostenlose Ersteinschätzung für jedes Gebäude im Land.
  • Denkmalschutz klärenBei Baudenkmälern die Anlage vor dem Auftrag mit der Denkmalschutzbehörde abstimmen.
  • Angebote vergleichbar machenHolen Sie Angebote mit gleicher Leistung und gleichem Leistungsumfang ein.

Häufige Fragen

Gibt es in Brandenburg eine Solarpflicht?

Nein, nicht mehr. Die Pflicht nach § 32a BbgBO für öffentliche und gewerbliche Gebäude ist mit der neuen Bauordnung seit 30. Juni 2026 entfallen.

Brauche ich in Brandenburg eine Baugenehmigung für PV auf dem Dach?

In der Regel nicht, Anlagen auf Dächern sind verfahrensfrei. Bebauungsplan, Gestaltungssatzungen und Denkmalschutz gelten aber weiter.

Wie finde ich heraus, ob mein Dach geeignet ist?

Der Solaratlas Brandenburg zeigt für jedes Gebäude die mögliche Leistung und eine Eignungsbewertung. Die genaue Planung übernimmt der Fachbetrieb vor Ort.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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