leadwerkeFachbetriebe finden

In wenigen Minuten bis zu 3 Photovoltaik-Anbieter in Ihrer Region finden.

Frage 1 von 70 %

Wo möchten Sie die Photovoltaik installieren?

  • Kostenlos & unverbindlich
  • Bis zu 3 Angebote aus Ihrer Region
  • In 2 Minuten angefragt
  • Daten DSGVO-konform

Ratgeber

Photovoltaik in Bremen: Solarpflicht, Ausnahmen und Beratung

Das Land Bremen hat mit dem Bremischen Solargesetz (BremSolarG) eine eigene PV-Pflicht – bei grundlegender Dachsanierung seit Juli 2024, für Neubauten seit Juli 2025. Hier lesen Sie, was gilt, wann Ausnahmen greifen und wo Sie neutral beraten werden. Kosten und Einspeisevergütung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.

50 %
der Dachfläche: PV-Pflicht für Neubauten (Bauantrag ab 1. Juli 2025)
1 kW
Mindestleistung bei grundlegender Dachsanierung (Beginn ab 1. Juli 2024)
2 Jahre
Frist für die Installation nach Abschluss der Dachsanierung

Solarpflicht in Bremen: Was gilt für Ihr Haus?

Das Gesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude in Bremen und Bremerhaven:

  • Neubau: Bei Bauanträgen ab 1. Juli 2025 müssen Module mindestens 50 % der Dachfläche belegen. Die Anlage ist in Betrieb zu nehmen, sobald das Gebäude genutzt wird.
  • Dachsanierung: Werden ab 1. Juli 2024 auf mindestens 80 % der Dachfläche die schützenden Schichten erneuert, ist innerhalb von zwei Jahren eine Anlage mit mindestens 1 kW Modul- und 1.000 VA Wechselrichterleistung zu installieren.
  • Balkonkraftwerk und Solarthermie: Ein einzelnes Steckersolargerät erreicht wegen der Grenze von 800 VA die 1 kW nicht. Solarthermie allein erfüllt die Pflicht nicht, wird aber angerechnet.
  • Nachweis: Nur auf Verlangen der Behörde, etwa mit einem Auszug aus dem Marktstammdatenregister.

Ausnahmen und Befreiung

Ausgenommen sind Gebäude mit insgesamt weniger als 50 m² Dachfläche und reine Nordseiten mit mindestens 20 Grad Neigung. Bleibt nach Abzug ungeeigneter Flächen, etwa stark verschatteter Teile, zu wenig übrig – beim Neubau unter 50 m², im Bestand unter 25 m² –, entfällt die Pflicht ebenfalls; im Bestand auch bei fehlender Tragfähigkeit.

Bei unbilliger Härte, etwa wenn die Kosten über die Nutzungsdauer unangemessen sind, kann die Umweltbehörde auf formlosen, begründeten Antrag ganz oder teilweise befreien.

Genehmigung, Denkmal und Beratung

Solaranlagen auf Dächern sind nach der Bremischen Landesbauordnung verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern und wo örtliche Bauvorschriften gelten. Bei Baudenkmälern ist die Anlage genehmigungspflichtig und mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. Auf neuen Flachdächern gelten Solar- und Gründachpflicht in der Regel nebeneinander.

Für die Finanzierung verweist das Land auf Kredite der Bremer Aufbau-Bank („PV nach Plan“). Eine kostenlose, unabhängige PV-Erstberatung bietet die Klimaschutzagentur energiekonsens; auch die Verbraucherzentrale Bremen berät zu Photovoltaik.

Worauf Sie in Bremen achten sollten

  • Sanierung mit PV planenNach einer grundlegenden Dachsanierung läuft eine Zwei-Jahres-Frist – Anschlüsse gleich mit vorsehen.
  • Nutzbare Fläche ermittelnLassen Sie die Dachfläche nach Abzügen berechnen, um Bagatellgrenzen zu prüfen.
  • Denkmal früh klärenStimmen Sie die Anlage vor dem Auftrag mit dem Landesamt für Denkmalpflege ab.
  • Neutrale Erstberatungenergiekonsens berät kostenlos zu Photovoltaik in Bremen.

Häufige Fragen

Muss ich in Bremen bei einer Dachsanierung eine PV-Anlage bauen?

Ja, wenn ab 1. Juli 2024 mindestens 80 % der Dachfläche grundlegend saniert werden. Dann ist innerhalb von zwei Jahren eine Anlage mit mindestens 1 kW zu installieren, sofern keine Ausnahme greift.

Reicht in Bremen ein Balkonkraftwerk?

Ein einzelnes Gerät nicht, weil es höchstens 800 VA einspeisen darf. Mehrere Geräte hinter verschiedenen Zählern sind zulässig.

Brauche ich in Bremen eine Baugenehmigung für PV auf dem Dach?

In der Regel nicht, Dachanlagen sind verfahrensfrei. Bei Baudenkmälern ist die Anlage aber genehmigungspflichtig.

Bis zu 3 kostenlose Angebote vergleichen

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.

Jetzt Angebote anfordern
Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.