In wenigen Minuten bis zu 3 Photovoltaik-Anbieter in Ihrer Region finden.
Wo möchten Sie die Photovoltaik installieren?
- Kostenlos & unverbindlich
- Bis zu 3 Angebote aus Ihrer Region
- In 2 Minuten angefragt
- Daten DSGVO-konform
In wenigen Minuten bis zu 3 Photovoltaik-Anbieter in Ihrer Region finden.
Ratgeber
Das Land Bremen hat mit dem Bremischen Solargesetz (BremSolarG) eine eigene PV-Pflicht – bei grundlegender Dachsanierung seit Juli 2024, für Neubauten seit Juli 2025. Hier lesen Sie, was gilt, wann Ausnahmen greifen und wo Sie neutral beraten werden. Kosten und Einspeisevergütung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.
Das Gesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude in Bremen und Bremerhaven:
Ausgenommen sind Gebäude mit insgesamt weniger als 50 m² Dachfläche und reine Nordseiten mit mindestens 20 Grad Neigung. Bleibt nach Abzug ungeeigneter Flächen, etwa stark verschatteter Teile, zu wenig übrig – beim Neubau unter 50 m², im Bestand unter 25 m² –, entfällt die Pflicht ebenfalls; im Bestand auch bei fehlender Tragfähigkeit.
Bei unbilliger Härte, etwa wenn die Kosten über die Nutzungsdauer unangemessen sind, kann die Umweltbehörde auf formlosen, begründeten Antrag ganz oder teilweise befreien.
Solaranlagen auf Dächern sind nach der Bremischen Landesbauordnung verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern und wo örtliche Bauvorschriften gelten. Bei Baudenkmälern ist die Anlage genehmigungspflichtig und mit dem Landesamt für Denkmalpflege abzustimmen. Auf neuen Flachdächern gelten Solar- und Gründachpflicht in der Regel nebeneinander.
Für die Finanzierung verweist das Land auf Kredite der Bremer Aufbau-Bank („PV nach Plan“). Eine kostenlose, unabhängige PV-Erstberatung bietet die Klimaschutzagentur energiekonsens; auch die Verbraucherzentrale Bremen berät zu Photovoltaik.
Ja, wenn ab 1. Juli 2024 mindestens 80 % der Dachfläche grundlegend saniert werden. Dann ist innerhalb von zwei Jahren eine Anlage mit mindestens 1 kW zu installieren, sofern keine Ausnahme greift.
Ein einzelnes Gerät nicht, weil es höchstens 800 VA einspeisen darf. Mehrere Geräte hinter verschiedenen Zählern sind zulässig.
In der Regel nicht, Dachanlagen sind verfahrensfrei. Bei Baudenkmälern ist die Anlage aber genehmigungspflichtig.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.