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Ratgeber

Photovoltaik in Sachsen-Anhalt: Genehmigung, Ausbau und Förderung

Sachsen-Anhalt zählte nach dem ersten Halbjahr 2026 gut 140.000 Photovoltaikanlagen – eine Solarpflicht gibt es im Land trotzdem nicht. Hier lesen Sie, was die Landesbauordnung erlaubt, was die Novelle von 2025 für Doppel- und Reihenhäuser ändert und welche Landesfinanzierung es gibt. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.

140.225
PV-Anlagen in Sachsen-Anhalt nach dem 1. Halbjahr 2026, zusammen 6,2 GW
1.687 h
Sonnenscheindauer pro Jahr im Landesmittel 1991–2020 (165 h mehr als 1961–1990)
keine
landesweite Solarpflicht für Wohngebäude (Stand Oktober 2026)

Keine Solarpflicht, Genehmigung meist nicht nötig

Sachsen-Anhalt schreibt Photovoltaik weder beim Neubau noch bei der Dachsanierung vor. Für die Genehmigung gilt § 60 der Bauordnung des Landes (BauO LSA):

  • Dach und Fassade: Solaranlagen auf Dach- und Außenwandflächen sind verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern.
  • Im Garten: Seit Februar 2024 sind auch freistehende Solaranlagen bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge verfahrensfrei.
  • Doppel- und Reihenhaus: Mit der im Dezember 2025 beschlossenen Novelle dürfen Solaranlagen auf Häusern der Gebäudeklassen 1 und 2 ohne Abstand zu Brandwänden stehen; die Brandwand selbst bleibt frei.

Ausbau und Sonne in Sachsen-Anhalt

Nach Angaben des Energieministeriums waren nach dem ersten Halbjahr 2026 rund 99.000 Anlagen auf Dächern und Fassaden, knapp 1.300 Freiflächenanlagen und rund 40.000 Balkonkraftwerke in Betrieb. Die Leistung stieg von 3,8 GW (2022) auf 6,2 GW; Photovoltaik hat die Windenergie bei der installierten Leistung überholt.

Die Sonne scheint im Landesmittel 1.687 Stunden im Jahr (1991–2020, Daten des Deutschen Wetterdienstes), knapp 11 % mehr als 1961–1990. Besonders im Frühjahr und Winter hat die Sonnenscheindauer zugenommen.

Förderung in Sachsen-Anhalt

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanziert im Programm „Sachsen-Anhalt MODERN – Energieeffizient Sanieren“ PV-Anlagen bis 30 kWp auf selbst genutzten Eigenheimen samt fest gekoppeltem Stromspeicher. Es handelt sich um ein Darlehen ab 10.000 Euro; das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Die aktuellen Zinssätze nennt die Investitionsbank auf ihrer Website.

Worauf Sie in Sachsen-Anhalt achten sollten

  • Brandwand freihaltenBeim Doppel- oder Reihenhaus darf die Anlage bis an die Brandwand reichen, aber nicht darüber.
  • Speicher mitplanenMODERN finanziert den Speicher nur, wenn er dauerhaft mit der PV-Anlage gekoppelt ist.
  • Bebauungsplan prüfenAuch verfahrensfreie Anlagen müssen örtliche Vorschriften einhalten.
  • Neutral beraten lassenDie Landesenergieagentur LENA berät produkt- und anbieterneutral, auch Verbraucher.

Häufige Fragen

Gibt es in Sachsen-Anhalt eine Solarpflicht?

Nein, Stand Oktober 2026 gibt es in Sachsen-Anhalt keine landesweite Solarpflicht für Wohngebäude.

Brauche ich in Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung für PV?

Für Anlagen auf Dach und Fassade in der Regel nicht, sie sind nach § 60 BauO LSA verfahrensfrei. Freistehende Anlagen sind bis 3 m Höhe und 9 m Länge ebenfalls verfahrensfrei.

Wie fördert das Land Sachsen-Anhalt Photovoltaik?

Über das Darlehensprogramm Sachsen-Anhalt MODERN der Investitionsbank: PV bis 30 kWp auf selbst genutzten Eigenheimen, mit gekoppeltem Speicher, ab 10.000 Euro.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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