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Ratgeber

Photovoltaik in Schleswig-Holstein: Solarpflicht, Genehmigung und Förderung

Schleswig-Holstein schreibt Photovoltaik inzwischen auch auf neuen Wohnhäusern vor. Hier lesen Sie, was das Energiewende- und Klimaschutzgesetz verlangt, wann Bauordnung und Denkmalschutz mitreden und wie sonnig der Norden wirklich ist. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.

Muss
Solarpflicht für neue Wohngebäude – die Übergangsfrist ist am 29.03.2026 abgelaufen
ca. 4,6 GW
installierte PV-Leistung in Schleswig-Holstein Ende 2025
Ø 1.657 h
Sonnenstunden pro Jahr im Landesmittel 1991–2020 (Deutschland: 1.665 h)

Solarpflicht in Schleswig-Holstein: Was gilt für Ihr Haus?

Die Regeln stehen im Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG), das der Landtag im Januar 2025 neu gefasst hat:

  • Neue Wohngebäude: Beim Neubau ist die geeignete Dachfläche mit PV zu belegen. Für Wohngebäude galt ein Jahr Übergang; seit dem 29. März 2026 greift die Pflicht für neue Bauvorhaben.
  • Bestehende Wohnhäuser: Bei einer Dachsanierung am Wohnhaus besteht keine Pflicht. Bei Nichtwohngebäuden greift sie, wenn mehr als 10 % der Dachfläche erneuert werden.
  • Alternativen: Statt auf dem Dach kann die Pflicht auch mit PV an anderen Außenflächen, in der näheren Umgebung oder mit Solarthermie erfüllt werden.
  • Befreiung: Bei unbilliger Härte – etwa wenn sich die Anlage über ihre Nutzungsdauer nicht trägt – oder bei rechtlicher bzw. tatsächlicher Unmöglichkeit. Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.

Genehmigung und Denkmalschutz

Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 61 der Landesbauordnung verfahrensfrei, ausgenommen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5. Für Ein- und Zweifamilienhäuser brauchen Sie also in der Regel keinen Bauantrag.

Anders bei Kulturdenkmalen und in Denkmalbereichen: Hier ist eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz nötig, zuständig ist die untere Denkmalschutzbehörde von Kreis oder Stadt. Nach dem Leitfaden des Landesamts für Denkmalpflege sind etwa nicht einsehbare Anlagen in der Regel genehmigungsfähig, auf Reetdächern dagegen meist nicht vertretbar.

Ertrag und Förderung in Schleswig-Holstein

Der Norden ist sonniger als sein Ruf: Laut Deutschem Wetterdienst kam Schleswig-Holstein von 1991 bis 2020 auf durchschnittlich rund 1.657 Sonnenstunden pro Jahr – fast genau der Bundesschnitt von 1.665 Stunden. 2025 waren es rund 1.848 Stunden.

Einen Landeszuschuss für private PV-Anlagen oder Speicher bietet die Investitionsbank Schleswig-Holstein derzeit nicht an. Fragen Sie bei Gemeinde, Kreis oder Stadtwerken nach eigenen Programmen.

Worauf Sie in Schleswig-Holstein achten sollten

  • Neubau: PV mit einplanenKlären Sie früh, welche Dachfläche geeignet ist und belegt werden muss.
  • Reetdach? Früh fragenBei Reetdächern und Denkmalen sprechen Sie vor dem Auftrag mit der unteren Denkmalschutzbehörde.
  • Befreiung belegenWer eine Befreiung braucht, sollte Gründe wie Verschattung oder Statik mit Unterlagen nachweisen können.
  • Neutrale BeratungDie Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berät am Telefon und in den Beratungsstellen kostenlos.

Häufige Fragen

Muss ich in Schleswig-Holstein auf meinen Neubau eine Solaranlage setzen?

Ja, für neue Wohngebäude gilt seit Ablauf der Übergangsfrist am 29. März 2026 eine Pflicht. Alternativ sind Solarthermie oder andere Flächen möglich; bei unbilliger Härte gibt es eine Befreiung.

Gilt die Solarpflicht auch, wenn ich mein Dach saniere?

Bei Wohngebäuden nicht. Die Pflicht bei Dachsanierung betrifft Nichtwohngebäude, wenn mehr als 10 % der Dachfläche erneuert werden.

Brauche ich in Schleswig-Holstein eine Baugenehmigung für PV auf dem Dach?

Beim Ein- oder Zweifamilienhaus in der Regel nicht. Bei Kulturdenkmalen und in Denkmalbereichen brauchen Sie aber eine denkmalrechtliche Genehmigung.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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