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Ratgeber
Mecklenburg-Vorpommern gehört zu den sonnigsten Ländern Deutschlands und schreibt bislang keine Solaranlage aufs Dach vor. Hier lesen Sie, was die Landesbauordnung für Dach-, Garagen- und freistehende Anlagen erlaubt. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.
Mecklenburg-Vorpommern schreibt Photovoltaik weder beim Neubau noch bei der Dachsanierung vor; auch die Änderungen der Landesbauordnung von 2025 und 2026 enthalten keine Solarpflicht. Ab 2027 führt der Bund mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz schrittweise eine Pflicht ein – für neue Wohngebäude ab 2030, nicht für bestehende Häuser.
Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 3 der Landesbauordnung (LBauO M-V) verfahrensfrei, außer bei Hochhäusern. Freistehende Anlagen bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge brauchen ebenfalls keine Baugenehmigung; im Gebiet eines Bebauungsplans auch größere, wenn der Plan Standort und Größe regelt und die Anlage ihm entspricht. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Bebauungsplan, Brandschutz und Abstände gelten weiter.
Mit der Novelle der Landesbauordnung 2026 dürfen Solaranlagen auch auf Garagen und Nebengebäuden an der Grundstücksgrenze stehen, solange die mittlere Gesamthöhe 3 m nicht übersteigt. Freistehende Anlagen bis 3 m Höhe und 9 m Länge je Grundstücksgrenze sind in der Abstandsfläche zulässig.
Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, klären Sie Anlage und Gestaltung vorher mit der unteren Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Laut den Gebietsmitteln des Deutschen Wetterdienstes schien in Mecklenburg-Vorpommern von 1991 bis 2020 im Schnitt rund 1.720 Stunden pro Jahr die Sonne – mehr als im Bundesmittel (rund 1.665 Stunden) und nach Brandenburg und Baden-Württemberg der dritthöchste Wert unter den Flächenländern. 2025 waren es rund 1.970 Stunden.
Wie viel Strom Ihr Dach tatsächlich liefert, hängt dennoch vor allem von Ausrichtung, Neigung und Verschattung ab. Lassen Sie sich den erwarteten Jahresertrag deshalb für Ihr Dach berechnen, nicht aus dem Landesmittel ableiten.
Nach Landesrecht nicht. Der Bund führt ab 2027 schrittweise eine Pflicht ein; neue Wohngebäude sind ab 2030 betroffen.
Nein, Dachanlagen sind außer bei Hochhäusern verfahrensfrei. Bebauungsplan, Brandschutz und Denkmalschutz gelten aber weiter.
Mecklenburg-Vorpommern hatte 1991 bis 2020 im Mittel mehr Sonnenstunden als der Bundesdurchschnitt. Für Ihren Ertrag entscheidend sind aber Ausrichtung, Neigung und Verschattung des Dachs.
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