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Ratgeber

Photovoltaik in Rheinland-Pfalz: Solargesetz, Genehmigung und Ausbau

In Rheinland-Pfalz geht im Schnitt alle zehn Minuten eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb. Eine Solarpflicht für private Wohnhäuser gibt es nicht, wohl aber Vorgaben für Neubauten. Hier lesen Sie, was Landessolargesetz und Landesbauordnung verlangen. Kosten und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Photovoltaik.

5.952 MW
installierte PV-Leistung Ende 2025, davon 815 MW Zubau im Jahr 2025
148.000
Batteriespeicher im Land (Mai 2026), zusammen über 1.000 MW
PV-ready
statt Solarpflicht: neue Gebäude ab 50 m² Dachfläche müssen statisch für PV vorbereitet sein

Landessolargesetz: Was gilt für Ihr Haus?

Das Landessolargesetz (LSolarG) unterscheidet nach Gebäudeart:

  • Private Wohngebäude: Keine Pflicht zur Installation. Bei Neubauten mit mindestens 50 m² Dachfläche und Bauantrag ab 1. Januar 2024 muss die Tragkonstruktion aber so bemessen sein, dass später auf allen Dachflächen PV möglich ist (§ 4a LSolarG).
  • Gewerbliche Neubauten und Parkplätze: Seit 2023 Pflicht bei gewerblichen Neubauten mit mehr als 100 m² Nutzfläche und bei neuen gewerblichen Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen.
  • Öffentliche Gebäude: Seit 2024 gilt die Pflicht auch für Neubauten von Land und Kommunen, bei grundlegender Dachsanierung öffentlicher Gebäude und für neue öffentliche Parkplätze.

Genehmigung und Denkmalschutz

Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen sind nach § 62 der Landesbauordnung (LBauO) verfahrensfrei, ausgenommen bei Hochhäusern. Nicht verfahrensfrei sind Anlagen auf oder an Kulturdenkmälern sowie in der Umgebung von Kultur- und Naturdenkmälern – hier klären Sie die Genehmigung vorab mit der Bauaufsicht.

Neu seit der Novelle von 2025: Regelt eine kommunale Satzung Zulässigkeit, Standort und Größe von Solaranlagen, sind Anlagen, die diesen Vorgaben entsprechen, ebenfalls verfahrensfrei.

Ausbau und Solarkataster

Laut Energieatlas Rheinland-Pfalz kamen 2025 rund 55.200 PV-Anlagen mit zusammen 815 MW hinzu; die Gesamtleistung stieg auf 5.952 MW. Dazu kommen rund 92.000 Balkonkraftwerke und über 148.000 Batteriespeicher.

Ob Ihr Dach geeignet ist, zeigt das Solarkataster der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz – berechnet für jedes Gebäude im Land. Als geeignet gelten Flächen ab etwa 857 kWh Einstrahlung pro m² und Jahr, das entspricht rund 700 kWh Ertrag je kWp.

Worauf Sie in Rheinland-Pfalz achten sollten

  • Neubau: Statik mitplanenLassen Sie die PV-Lastreserve gleich in die Tragwerksplanung aufnehmen.
  • Denkmal-Nähe prüfenAuf und nahe Kulturdenkmälern entfällt die Verfahrensfreiheit – klären Sie das vor dem Auftrag.
  • Solarkataster nutzenEignung und Ertrag Ihres Dachs zeigt der Energieatlas Rheinland-Pfalz.
  • Örtliche Satzungen beachtenBebauungs- und Gestaltungspläne Ihrer Gemeinde können Vorgaben zu Solaranlagen enthalten.

Häufige Fragen

Gibt es in Rheinland-Pfalz eine Solarpflicht für Einfamilienhäuser?

Nein. Neue Gebäude ab 50 m² Dachfläche müssen seit 2024 lediglich statisch für eine spätere PV-Anlage vorbereitet sein; eine Pflicht zur Installation besteht für private Wohnhäuser nicht.

Brauche ich in Rheinland-Pfalz eine Baugenehmigung für PV auf dem Dach?

In der Regel nicht. Anders bei Kulturdenkmälern und in ihrer Umgebung: Dort ist die Anlage nicht verfahrensfrei.

Wo finde ich neutrale Informationen zu meinem Dach?

Im Energieatlas Rheinland-Pfalz der Landesenergieagentur: Dort finden Sie das Solarkataster und aktuelle Ausbauzahlen für Ihre Region.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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