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Ratgeber

Badsanierung in Brandenburg: Landeszuschuss, ILB-Darlehen und Bauordnung

Brandenburg fördert den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohnungen – auch im Bad – mit einem eigenen Zuschuss über die Investitionsbank des Landes (ILB). Hier lesen Sie, wer ihn bekommt, wann das Wohneigentumsprogramm passt und was die neue Bauordnung verlangt. Kosten, Pflegekasse und KfW erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Badsanierung.

bis 12.000 €
Landeszuschuss je Wohnung für den Abbau von Barrieren, etwa im Bad (2026–2028)
GdB 80
Grad der Behinderung, den das Land für den Zuschuss grundsätzlich voraussetzt
10.000 €
zusätzliches zinsfreies Baudarlehen bei schwerbehinderten Angehörigen im ILB-Wohneigentumsprogramm

Landeszuschuss für den barrierefreien Umbau

Die WohnraumanpassungsR des Landes gilt seit 1. Januar 2026 bis Ende 2028. Gefördert werden bauliche Anpassungen nach DIN 18040-2 – ausdrücklich auch Veränderungen in Küche und Bad, breitere Türen, entfernte Schwellen sowie Halte- und Stützvorrichtungen.

  • Wer: Selbst nutzende Eigentümer, Vermieter und Mieter – Mieter mit Verpflichtungserklärung des Vermieters.
  • Voraussetzung: Im Haushalt lebt eine schwerbehinderte Person, grundsätzlich mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80; in begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. Die Behindertenberatung des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bestätigt, dass der Umbau angemessen und dringlich ist.
  • Höhe: Zuschuss bis 12.000 Euro je Wohnung; mindestens 10 % tragen Sie selbst.
  • Kombination: Möglich mit anderen Landesprogrammen und KfW „Altersgerecht Umbauen“ – nicht, wenn Dritte die Maßnahme vollständig bezahlen.

Größere Modernisierung: ILB-Wohneigentumsförderung

Wird das Bad im Zuge einer umfassenden Modernisierung des selbst genutzten Hauses erneuert, kommt die WohneigentumförderR von 2026 in Betracht. Sie fördert Modernisierungen, die eine altersgerechte Anpassung oder eine energetische Sanierung erreichen, mit einem 20 Jahre zinsfreien Baudarlehen und einem Zuschuss. Voraussetzung sind Baukosten von in der Regel mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche – bei 120 m² also mindestens 60.000 Euro. Es gelten Einkommensgrenzen; nach dem 1. Oktober 2009 errichtete Gebäude sind grundsätzlich ausgeschlossen. Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen erhalten zusätzlich einmalig bis zu 10.000 Euro Baudarlehen, wenn der Umbau wegen der Behinderung nötig ist.

Was die Brandenburgische Bauordnung verlangt

Nach § 50 BbgBO müssen in Mehrfamilienhäusern die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein; in diesen Wohnungen müssen unter anderem Toilette, Bad und Küche barrierefrei sein. Ab wie vielen Wohnungen das gilt, hat die Novelle vom Juni 2026 neu geregelt – im Zweifel bestätigt Ihnen die Bauaufsicht den aktuellen Stand. Die Regel betrifft Neubauten – eine Pflicht, ein bestehendes Bad nachzurüsten, ergibt sich daraus nicht.

Worauf Sie in Brandenburg achten sollten

  • Erst Bescheid, dann AuftragEin unterschriebener Handwerkervertrag gilt als Beginn – davor muss der Förderbescheid vorliegen.
  • Behindertenberatung einbindenIhre Bestätigung gehört zum Antrag; vereinbaren Sie den Termin beim Landkreis früh.
  • Kostenvoranschläge sammelnDie ILB verlangt sie mit dem Antrag.
  • Nachweis nicht vergessenBelege und Fotos reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Bewilligung ein.

Häufige Fragen

Gibt es in Brandenburg einen Zuschuss für den barrierefreien Badumbau?

Ja, nach der WohnraumanpassungsR bis 12.000 Euro je Wohnung, wenn im Haushalt eine schwerbehinderte Person lebt (grundsätzlich GdB ab 80). Bewilligungsstelle ist die ILB.

Können Mieter in Brandenburg den Zuschuss beantragen?

Ja. Dem Antrag liegen dann die Verpflichtungserklärung und eine vom Eigentümer unterschriebene Vereinbarung über die Maßnahme bei.

Wer bestätigt in Brandenburg, dass der Umbau nötig ist?

Die Behindertenberatung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Sie prüft Angemessenheit und Dringlichkeit der Maßnahme.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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