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Ratgeber

Badsanierung im Saarland: Landesdarlehen der SIKB für den altersgerechten Umbau

Das Saarland fördert die Modernisierung der eigenen vier Wände mit einem zinsgünstigen Darlehen der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) – ausdrücklich auch neue Sanitäreinrichtungen und den Umbau für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen. Hier lesen Sie, welche Konditionen gelten, wer es bekommt und wann Sie den Antrag stellen. Kosten, Pflegekasse und KfW erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Badsanierung.

1,0 %
Zins im SIKB-Darlehen, fest über die gesamte Laufzeit von bis zu 30 Jahren
ab 10.000 €
Investitionskosten je Wohnung – darunter fördert das Land keine Modernisierung
32.100 €
Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt, 48.200 € für zwei Personen (Wohnraumförderungsgesetz Saarland)

Was das Land fördert

Die Saarländische Wohnraumförderung unterstützt neben Neubau und Kauf auch die Modernisierung bestehender Wohnungen. Bewilligungsstelle ist die SIKB. Förderfähig sind laut Merkblatt unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung

  • Sanitäreinrichtungen: Verbesserung der sanitären Einrichtungen
  • Barrierefreiheit: Eignung der Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen
  • Wohnung und Gebäude: Wohnungszuschnitt, Schall- und Feuchtigkeitsschutz, Energie- und Wasserversorgung

Gefördert wird mit einem Darlehen, eine Barauszahlung gibt es nicht. Die voraussichtlichen Kosten müssen Sie mit einem fachkundig erstellten Kostenvoranschlag belegen.

Konditionen im Überblick

  • Darlehen: bis 200.000 Euro je Wohneinheit; Vorhaben unter 10.000 Euro Investitionskosten je Wohnung sind ausgeschlossen
  • Zins und Laufzeit: 1,0 % nominal, fest über die gesamte Laufzeit von höchstens 30 Jahren, davon drei tilgungsfreie Anlaufjahre
  • Tilgungszuschüsse: mindern das Darlehen: laut Merkblatt 5 % je Kind (höchstens 20 %) sowie 15 %, wenn die Wohnung nach der Modernisierung den Standard Effizienzhaus 55 erreicht
  • Eigenleistung: mindestens 15 % der Kosten, bei mehr als zwei Kindern 10 %

Wer das Darlehen bekommt

Die Förderung richtet sich an Haushalte mit Förderbedarf. Das Jahreseinkommen nach dem saarländischen Wohnraumförderungsgesetz darf 32.100 Euro (eine Person) bzw. 48.200 Euro (zwei Personen) nicht übersteigen; für jede weitere Person kommen 7.900 Euro hinzu, je Kind 1.400 Euro.

Den Antrag reichen Sie direkt bei der SIKB ein – vor Beginn des Vorhabens. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags. Planung und Kostenvoranschläge sind vorher erlaubt.

Worauf Sie im Saarland achten sollten

  • Erst Antrag, dann VertragUnterschreiben Sie den Auftrag erst nach dem Antrag; ausnahmsweise sind Verträge mit Rücktrittsrecht für den Fall einer Ablehnung möglich.
  • Einkommen vorab prüfenKlären Sie mit der SIKB, ob Ihr Haushalt unter die Einkommensgrenzen fällt.
  • Kostenvoranschlag aufschlüsselnLassen Sie Sanitär-, Fliesen- und Elektroarbeiten getrennt ausweisen – das erleichtert die Prüfung der förderfähigen Kosten.
  • Mindestbetrag beachtenKleine Umbauten unter 10.000 Euro je Wohnung fördert das Land nicht.

Häufige Fragen

Fördert das Saarland den barrierefreien Badumbau?

Ja, über das Modernisierungsdarlehen der Saarländischen Wohnraumförderung. Gefördert werden unter anderem bessere Sanitäreinrichtungen und die Eignung der Wohnung für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen – mit 1,0 % Zins, fest bis zu 30 Jahre.

Wo stelle ich im Saarland den Antrag?

Direkt bei der SIKB auf den vorgesehenen Vordrucken, und zwar bevor Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen.

Gibt es vom Land einen Zuschuss statt eines Kredits?

Eine Barauszahlung sieht das Merkblatt nicht vor. Tilgungszuschüsse mindern aber unter bestimmten Voraussetzungen das Darlehen. Den Zuschuss der Pflegekasse erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Badsanierung.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.