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Ratgeber

Badsanierung in Nordrhein-Westfalen: Landesdarlehen mit Tilgungsnachlass

Nordrhein-Westfalen fördert den Abbau von Barrieren im selbst genutzten Haus oder in der eigenen Wohnung mit zinsgünstigen Darlehen – bei Pflegegrad oder Schwerbehinderung mit besonders hohem Tilgungsnachlass. Hier lesen Sie Bedingungen und Ansprechpartner. Kosten, den Zuschuss der Pflegekasse und den Steuerbonus erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Badsanierung.

50 %
Tilgungsnachlass auf Maßnahmen bei Pflegegrad oder Schwerbehinderung (GdB ab 50)
0,0 %
Zins in den ersten fünf Jahren, danach 0,5 %
bis 220.000 €
Landesdarlehen, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Modernisierungsförderung des Landes

Grundlage ist die Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land NRW 2026 (FRL öff Wohnen NRW 2026). Bei selbst genutztem Wohneigentum fördert sie unter anderem den Abbau von Barrieren, die Anpassung von Sanitärräumen und Umbauten wegen Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit. Die Konditionen laut Bewilligungsbehörden:

  • Darlehen: bis 100 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten, höchstens 220.000 Euro, mindestens 5.000 Euro
  • Zins und Tilgung: 0,0 % in den ersten fünf Jahren, danach 0,5 % bis zum Ende der Zinsbindung; Tilgung 2 % im Jahr
  • Tilgungsnachlass: mindestens 25 % für Einkommensgruppe A; 50 % auf den Anteil individueller Maßnahmen bei Schwerbehinderung (GdB ab 50) oder Pflegegrad

Wer gefördert wird und wo Sie den Antrag stellen

Es gelten Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz NRW, abhängig von der Haushaltsgröße. Liegt Ihr Einkommen bis zu 40 % darüber, ist ein Darlehen ohne Tilgungsnachlass möglich; in Stadterneuerungsgebieten entfällt die Grenze.

Zuständig ist die Bewilligungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises, etwa das Amt für Wohnen in Dortmund oder das Amt für Wohnungswesen in Köln. Mit den Arbeiten dürfen Sie erst nach der Förderzusage beginnen; Liefer- und Leistungsverträge dürfen laut Stadt Dortmund schon vorher geschlossen werden.

Wenn das Einkommen zu hoch ist

Ohne Einkommensgrenze finanziert die NRW.BANK mit „NRW.BANK.Gebäudesanierung“ auch Barrierereduzierung im selbst genutzten Wohneigentum – zu Marktzinsen und ohne Tilgungsnachlass, Antrag über die Hausbank. Das Gesundheitsministerium nennt die Wohnberatung ausdrücklich als Baustein, mit dem das Land die Pflege zu Hause unterstützt; fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis nach einer Beratungsstelle.

Worauf Sie in Nordrhein-Westfalen achten sollten

  • Bescheide bereithaltenDer höhere Tilgungsnachlass hängt am Pflegegrad oder an einer Schwerbehinderung mit GdB ab 50 – legen Sie die Bescheide dem Antrag bei.
  • Erst Zusage, dann BaubeginnVerträge dürfen Sie vorher schließen, mit den Arbeiten aber erst nach der Förderzusage beginnen.
  • Kosten belegenDie Bewilligungsbehörde prüft die Kosten anhand von Kostenvoranschlägen oder einer qualifizierten Kostenaufstellung.
  • Kein RechtsanspruchGefördert wird im Rahmen der verfügbaren Mittel – stellen Sie den Antrag frühzeitig.

Häufige Fragen

Fördert NRW den barrierefreien Badumbau?

Ja, über die öffentliche Wohnraumförderung: zinsgünstige Darlehen für selbst genutztes Wohneigentum mit Tilgungsnachlass, bei Pflegegrad oder Schwerbehinderung 50 % auf den Anteil der individuellen Maßnahmen. Es gelten Einkommensgrenzen.

Wo beantrage ich die Förderung in NRW?

Bei der Bewilligungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises – vor Beginn der Arbeiten.

Was gilt, wenn mein Einkommen über der Grenze liegt?

Bis 40 % darüber gibt es das Landesdarlehen ohne Tilgungsnachlass. Darüber hinaus bleibt NRW.BANK.Gebäudesanierung zu Marktkonditionen.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.