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Ratgeber

Badsanierung in Hessen: Landeszuschuss für den barrierefreien Umbau

Hessen bezuschusst den barrierefreien Umbau selbst genutzter Wohnungen mit einem eigenen Landesprogramm – für das Bad mit bis zu 5.500 Euro. Hier lesen Sie, wer den Zuschuss bekommt, wie der Antrag läuft und was die Hessische Bauordnung für Bäder in neuen Mehrfamilienhäusern verlangt. Kosten, Pflegekasse und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Badsanierung.

5.500 €
höchster Landeszuschuss für den barrierefreien Um- oder Einbau eines Bads
GdB 50 / PG 2
Voraussetzung: Schwerbehinderung oder mindestens Pflegegrad 2 im Haushalt
ab 1.500 €
förderfähige Kosten je Wohnung – kleinere Maßnahmen fördert das Land nicht

Landeszuschuss: Behindertengerechter Umbau von Wohneigentum

Das Land fördert Umbauten in selbst genutzten Häusern und Eigentumswohnungen, wenn ein Haushaltsmitglied einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat oder mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Selbst genutzt heißt: Eigentümer, Ehe- oder Lebenspartner oder nahe Angehörige wohnen dort.

  • Zuschuss: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten; gefördert werden 1.500 bis 30.000 Euro je Wohnung, also höchstens 15.000 Euro
  • Bad: barrierefreier oder barrierereduzierender Um- oder Einbau: höchstens 5.500 Euro
  • Weitere Maßnahmen: Küche bis 5.500 Euro; Einzelmaßnahmen wie Türverbreiterung, Schwellenbeseitigung oder Haltegriffe je bis 3.000 Euro
  • Anrechnung: Andere öffentliche Zuschüsse für dieselbe Maßnahme mindern den Landeszuschuss; Eigenleistungen werden nicht gefördert.

So läuft der Antrag

Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten beim Kreisausschuss, beim Magistrat Ihrer kreisfreien Stadt oder einer Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern; bewilligt wird von der WIBank. Maßnahmen, die vor der Bewilligung begonnen wurden, sind ausgeschlossen. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Nicht gefördert werden Umbauten im Zusammenhang mit einem Kauf bis drei Jahre danach – außer, die Behinderung ist erst später eingetreten. Das neue Bad soll möglichst der DIN 18040-2 entsprechen.

Barrierefreie Bäder im Neubau

Für neue Mehrfamilienhäuser verlangt § 54 der Hessischen Bauordnung barrierefreie Wohnungen: In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen muss ein Teil der Wohnungen barrierefrei erreichbar sein. Darin sind unter anderem eine Toilette und ein Bad so herzustellen, dass sie sich leicht barrierefrei einrichten lassen.

Worauf Sie in Hessen achten sollten

  • Erst Antrag, dann AuftragBeantragen Sie den Landeszuschuss bei Kreis oder Stadt und warten Sie die Bewilligung ab, bevor der Betrieb beginnt.
  • Nachweis beilegenSchwerbehindertenausweis (GdB 50) oder Pflegegrad-Bescheid (ab Grad 2) gehören zum Antrag.
  • Zuschüsse abstimmenAndere öffentliche Zuschüsse werden angerechnet – klären Sie das vorab mit der Förderstelle.
  • DIN 18040-2 ansprechenLassen Sie sich im Angebot bestätigen, dass das Bad möglichst nach DIN 18040-2 geplant ist.

Häufige Fragen

Gibt es in Hessen einen Zuschuss für das barrierefreie Bad?

Ja. Das Land zahlt bis zu 50 % der Kosten, für das Bad höchstens 5.500 Euro, wenn die Wohnung selbst genutzt wird und im Haushalt jemand mit GdB 50 oder mindestens Pflegegrad 2 lebt.

Wo beantrage ich den hessischen Landeszuschuss?

Beim Kreisausschuss oder beim Magistrat der kreisfreien Stadt bzw. einer Stadt über 50.000 Einwohner – vor Beginn der Arbeiten. Bewilligungsstelle ist die WIBank.

Kann ich den Landeszuschuss mit anderen Zuschüssen kombinieren?

Andere öffentliche Zuschüsse für dieselbe Maßnahme mindern den Landeszuschuss. Wie ein Zuschuss der Pflegekasse berücksichtigt wird, klären Sie vorab mit der Förderstelle.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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