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Ratgeber
Mehr als jeder vierte Mensch in Thüringen ist 65 Jahre oder älter. Hier lesen Sie, welches Landesdarlehen für die Modernisierung des eigenen Hauses infrage kommt, wo es Beratung zum Wohnen im Alter gibt und was die Bauordnung regelt. Kosten und den Zuschuss der Pflegekasse erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Badsanierung.
Laut Statistischem Jahrbuch 2024 des Thüringer Landesamts für Statistik ist der Anteil der Menschen ab 65 Jahren von 13,9 % im Jahr 1991 auf 27,4 % gestiegen; das Durchschnittsalter liegt bei 47,6 Jahren. Bis 2042 soll der Anteil der ab 80-Jährigen von 8,7 % (2021) auf 11,7 % wachsen. Wer das Bad ohnehin erneuert, plant es deshalb am besten gleich für Rollator und Pflege.
Einen Landeszuschuss speziell für das barrierefreie Bad nennt die Thüringer Aufbaubank derzeit nicht. Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es aber das Darlehen EigenheimPlus (Merkblatt 08/2026):
Über das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ) erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte Landesmittel. Die Richtlinie gilt bis Ende 2027 und nennt ausdrücklich Beratung und Konzepte für seniorengerechtes Wohnen. Welche Angebote es bei Ihnen gibt, sagt Ihnen die Kreis- oder Stadtverwaltung.
Seit 2024 gilt eine neue Thüringer Bauordnung (ThürBO vom 2. Juli 2024). Ihr § 53 regelt barrierefreies Bauen, vor allem für Neubauten: In Gebäuden mit Aufzugspflicht sind barrierefreie Wohnungen nun in zwei statt einem Geschoss vorgesehen.
Einen Landeszuschuss speziell für das Bad nennt die Thüringer Aufbaubank derzeit nicht. Für die Modernisierung selbst genutzten Eigentums gibt es das Darlehen EigenheimPlus (5.000 bis 250.000 €), beantragt vor Beginn über die Hausbank.
Beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt – über das Landesprogramm LSZ wird dort bis Ende 2027 auch Beratung zu seniorengerechtem Wohnen gefördert. Zu Pflegeleistungen beraten Pflegestützpunkte und Pflegekassen.
27,4 % der Einwohner sind 65 oder älter, das Durchschnittsalter liegt bei 47,6 Jahren.
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