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Ratgeber

Badsanierung in Hamburg: IFB-Zuschuss für das barrierefreie Bad

Hamburg bezuschusst den barrierefreien Umbau selbstgenutzter Häuser und Eigentumswohnungen mit einem eigenen Landesprogramm der IFB Hamburg. Hier lesen Sie, was es für das Bad gibt, für wen es gilt und wie der Antrag abläuft. Kosten und den Zuschuss der Pflegekasse erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Badsanierung.

bis 13.240 €
IFB-Zuschuss für ein rollstuhlgerechtes Bad im selbstgenutzten Eigentum (Richtlinie 2025)
bis 20.000 €
Zuschüsse insgesamt je Wohnung für barrierefreie Umbauten
+70 %
so weit darf das Einkommen die Grenze des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes für die volle Förderung übersteigen

Was die IFB im Bad bezuschusst

Die Förderrichtlinie „Barrierefreier Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum“ (gültig ab 1. Januar 2025) zahlt feste Höchstbeträge je Baustein:

  • Barrierereduziertes Bad: Duschfläche mindestens 1,0 m², Duschwanne höchstens 5 cm hoch: bis 7.260 Euro
  • Barrierefreies Bad: schwellenlose Duschfläche ab 1,2 m² und mindestens 90 cm breit: bis 8.400 Euro
  • Rollstuhlgerechtes Bad: bis 13.240 Euro

Mit weiteren Bausteinen wie Türen oder Bodenbelägen sind zusammen bis 20.000 Euro je Wohnung möglich; unter 3.000 Euro Gesamtzuschuss wird nicht gefördert. Den KfW-Kredit 159 können Sie laut IFB ergänzend nutzen.

Wer den Zuschuss bekommt

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte, die selbst dort wohnen – gedacht für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Rollstuhlnutzer. Maßgeblich ist die Einkommensgrenze nach § 8 des Hamburgischen Wohnraumförderungsgesetzes: Liegt das Haushaltseinkommen bis zu 70 % darüber, gibt es die vollen Beträge, bei mehr als 70 bis 100 % darüber höchstens 70 % davon.

Für Mietwohnungen gibt es ein eigenes IFB-Programm, das der Vermieter beantragt. Ein barrierefreies Bad bezuschusst es 2026 mit bis zu 8.650 Euro, verbunden mit einer zehnjährigen Mietpreis- und Belegungsbindung.

So läuft der Antrag

Mit dem Antrag reichen Sie unter anderem Fotos, einen Kostenvoranschlag, einen vermaßten Grundriss, einen Grundbuchauszug und Einkommensnachweise ein, je nach Fall auch ein ärztliches Attest oder einen Schwerbehindertennachweis. Wurde mit den Arbeiten schon begonnen, ist die Förderung ausgeschlossen. Ziehen Sie den Antrag nach der Zusage zurück, berechnet die IFB 1 % der bewilligten Mittel.

Worauf Sie in Hamburg achten sollten

  • Angebot nach BausteinenLassen Sie das Angebot nach den IFB-Bausteinen aufschlüsseln – die Rechnung muss jeden Baustein einzeln ausweisen.
  • Duschmaße beachtenFür die höhere Stufe braucht die Dusche mindestens 1,2 m² und 90 cm Breite ohne Schwelle.
  • Erst Zusage, dann UmbauOhne schriftliche Zustimmung der IFB darf nicht begonnen werden.
  • Einkommen vorab prüfenKlären Sie früh, ob Ihr Haushalt unter der Grenze nach § 8 HmbWoFG plus 70 bzw. 100 % liegt.

Häufige Fragen

Gibt es in Hamburg einen Zuschuss für eine bodengleiche Dusche?

Ja. Für selbstgenutztes Eigentum zahlt die IFB Hamburg bis 8.400 Euro, wenn die schwellenlose Duschfläche mindestens 1,2 m² groß und 90 cm breit ist – abhängig vom Haushaltseinkommen.

Kann ich den IFB-Zuschuss mit einem Kredit kombinieren?

Laut IFB ist die Förderung mit dem KfW-Kredit 159 „Altersgerecht umbauen“ kombinierbar.

Bekomme ich als Mieter in Hamburg Geld für ein barrierefreies Bad?

Den Antrag stellt der Vermieter: Die IFB zahlt ihm bis 8.650 Euro je Bad, wenn er dafür Mietbindungen eingeht. Die betroffenen Mieter müssen zustimmen.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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