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Ratgeber

Badsanierung in Niedersachsen: NBank-Zuschuss und barrierefreies Bauen

Fast jeder dritte Mensch in Niedersachsen ist 60 oder älter. Für den barrierearmen Umbau des Bades bietet das Land eine Förderung der NBank. Kosten, Pflegekassen-Zuschuss und Steuerbonus erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Badsanierung.

31,7 %
der Menschen in Niedersachsen sind 60 Jahre oder älter (Ende 2025)
bis 6.000 €
NBank-Zuschuss für barrierereduzierende Umbauten bis 15.000 € Gesamtkosten
jede 8.
Wohnung in neuen Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen braucht ein rollstuhlgerechtes Bad

Barrierereduzierende Modernisierung: Förderung der NBank

Die NBank fördert Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung selbst bewohnen, wenn sie bestehende Hindernisse verringern oder beseitigen. Wie viel es gibt, hängt von den Kosten und Ihrer Einkommensgruppe ab:

  • Kosten bis 15.000 Euro: reiner Zuschuss – Gruppe A bis 40 %, höchstens 6.000 Euro; Gruppen B und C bis 30 %, höchstens 4.500 Euro
  • Kosten über 15.000 Euro: zinsfreies Darlehen plus Zuschuss, zum Beispiel bei Kosten bis 50.000 Euro in Gruppe A bis 27.500 Euro Darlehen und bis 17.500 Euro Zuschuss
  • Eigenmittel: 10 % der Kosten, bei Haushalten mit Menschen mit Behinderungen oder mit zwei und mehr Kindern 7,5 %
  • Nicht gefördert: Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen und Häuser, die nach dem 7. Dezember 2004 fertiggestellt wurden

Gruppe A entspricht der Einkommensgrenze des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes, Gruppe B liegt bis 40 % darüber. Den Antrag stellen Sie bei der Wohnraumförderstelle Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.

Was die Niedersächsische Bauordnung verlangt

Wird in Niedersachsen ein Gebäude mit mehr als vier Wohnungen errichtet, müssen nach § 49 Abs. 1 NBauO alle Wohnungen barrierefrei sein. In jeder achten Wohnung müssen zusätzlich unter anderem ein Toilettenraum und ein Raum mit Badewanne oder Dusche rollstuhlgerecht sein. Laut Wirtschaftsministerium gelten diese Anforderungen nur noch, wenn ein Gebäude errichtet wird – wer im Bestand sein Bad umbaut, muss sie nicht erfüllen.

Älter werden in Niedersachsen

Ende 2025 lebten in Niedersachsen rund 2,53 Millionen Menschen ab 60 Jahren, 570.608 davon waren 80 oder älter. Zum Zensus-Stichtag im Mai 2022 wohnten 566.830 Seniorinnen und Senioren allein, knapp 47 % von ihnen im Eigentum.

Worauf Sie in Niedersachsen achten sollten

  • Einkommensgruppe klärenDie Wohnraumförderstelle sagt Ihnen, in welche Gruppe Sie fallen – davon hängen Zuschuss und Darlehen ab.
  • Grenze von 15.000 EuroBis zu diesen Kosten gibt es einen reinen Zuschuss, darüber nur zusammen mit einem Darlehen samt Grundschuld.
  • Selbstnutzung einplanenMit reinem Zuschuss müssen Sie das Haus fünf Jahre selbst bewohnen, mit Darlehen 15 Jahre.
  • Förderungen abstimmenOb sich NBank-Förderung und Pflegekassen-Zuschuss kombinieren lassen, klären Sie vorher mit beiden Stellen.

Häufige Fragen

Gibt es in Niedersachsen einen Zuschuss für ein barrierefreies Bad?

Die NBank fördert barrierereduzierende Umbauten im selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhaus. Bei Kosten bis 15.000 Euro gibt es je nach Einkommen bis 40 % Zuschuss, höchstens 6.000 Euro.

Wo stelle ich in Niedersachsen den Antrag?

Bei der Wohnraumförderstelle des Landkreises, der Stadt oder Gemeinde, in der das Haus steht.

Muss mein Bad nach der NBauO barrierefrei sein?

Nicht bei einem Umbau im Bestand. Die Anforderungen nach § 49 NBauO gelten, wenn ein Gebäude mit mehr als vier Wohnungen errichtet wird.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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