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Ratgeber

Badsanierung in Mecklenburg-Vorpommern: Landeszuschuss, Wohnberatung und Bauordnung

Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst den barrierearmen Umbau bestehender Wohnungen mit einem eigenen Landesprogramm mit klaren Vorgaben fürs Bad. Hier lesen Sie, was das Land fördert, wer kostenlos berät und was die Landesbauordnung sagt. Kosten, Pflegekasse und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Badsanierung.

4.500 €
Landeszuschuss je Wohnung höchstens (30 % von bis zu 15.000 €)
2 Mio. €
Landesmittel 2026 für den Abbau von Barrieren im Bestand
15 cm
muss der Duscheinstieg für die volle Förderung mindestens sinken

Landesprogramm: Barrieren im Bestand abbauen

Das Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand fördert bauliche Anpassungen wie den Umbau von Bädern oder breitere Türen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, die selbst in der Wohnung leben, und Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent von höchstens 15.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohnung – also bis zu 4.500 Euro. Zuständig ist das Landesförderinstitut (LFI).

Für 2026 stehen laut Bauministerium wieder zwei Millionen Euro bereit, und das LFI nimmt Anträge an. Das Budget ist begrenzt – fragen Sie vor dem Auftrag nach.

Was das Land beim Bad verlangt

Laut den FAQ des LFI wird eine neue Dusche nur dann voll gefördert, wenn der Einstieg um mindestens 15 Zentimeter niedriger wird; danach darf die Schwelle höchstens 2 Zentimeter hoch sein. Ein zusätzliches Bad ohne Ersatz des alten oder eine Dusche im Gäste-WC ohne Vollbad-Ausstattung fördert das Land nicht, und je Gebäude wird nur ein Bad bezuschusst.

Beginnen die Arbeiten – schon mit Demontage oder Fliesenentfernung –, bevor der Antrag gestellt ist und ohne Zustimmung des LFI, entfällt die Förderung. Angebote einholen und annehmen gilt noch nicht als Baubeginn.

Wohnberatung und Bauordnung

Seit 2024 gibt es die Landesfachstelle für Wohn- und Digitalisierungsberatung, getragen von der Universitätsmedizin Greifswald und vom Land finanziert; gestartet ist sie in Schwerin und Wolgast. Die Beratung ist laut Landesregierung unabhängig und kostenfrei und umfasst Umbau, Finanzierung und Anträge.

Für Neubauten gilt § 50 der Landesbauordnung (LBauO M-V): In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein, einschließlich Toilette und Badewanne oder Dusche. Seit der Änderung vom Mai 2026 gilt das nicht für Wohnungen aus Dachausbau, Aufstockung um bis zu zwei Geschosse oder Teilung. Den Umbau bestehender Bäder verlangt sie nicht.

Worauf Sie in Mecklenburg-Vorpommern achten sollten

  • Erst Antrag, dann UmbauAntrag beim LFI stellen, bevor Abbrucharbeiten beginnen.
  • Mittel erfragenDas Landesbudget ist begrenzt – fragen Sie vorab nach.
  • Dusche richtig planenDen Einstieg um mindestens 15 cm absenken.
  • Kostenlos beraten lassenDie Landesfachstelle für Wohnberatung hilft bei Planung und Anträgen.

Häufige Fragen

Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss für den Badumbau?

Ja, das Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren zahlt bis zu 4.500 Euro je Wohnung. Den Antrag stellen Sie beim Landesförderinstitut, bevor die Arbeiten beginnen.

Fördert das Land jede neue Dusche?

Nein. Voll gefördert wird nur, wenn der Einstieg um mindestens 15 Zentimeter sinkt und danach höchstens 2 Zentimeter beträgt.

Wo bekomme ich in Mecklenburg-Vorpommern eine kostenlose Wohnberatung?

Bei der vom Land finanzierten Landesfachstelle für Wohn- und Digitalisierungsberatung.

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Stand: Oktober 2026 · Quellen anzeigen

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