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Ratgeber
Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst den barrierearmen Umbau bestehender Wohnungen mit einem eigenen Landesprogramm mit klaren Vorgaben fürs Bad. Hier lesen Sie, was das Land fördert, wer kostenlos berät und was die Landesbauordnung sagt. Kosten, Pflegekasse und Bundesförderung erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Badsanierung.
Das Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand fördert bauliche Anpassungen wie den Umbau von Bädern oder breitere Türen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, die selbst in der Wohnung leben, und Mieter mit Zustimmung des Vermieters. Der Zuschuss beträgt 30 Prozent von höchstens 15.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohnung – also bis zu 4.500 Euro. Zuständig ist das Landesförderinstitut (LFI).
Für 2026 stehen laut Bauministerium wieder zwei Millionen Euro bereit, und das LFI nimmt Anträge an. Das Budget ist begrenzt – fragen Sie vor dem Auftrag nach.
Laut den FAQ des LFI wird eine neue Dusche nur dann voll gefördert, wenn der Einstieg um mindestens 15 Zentimeter niedriger wird; danach darf die Schwelle höchstens 2 Zentimeter hoch sein. Ein zusätzliches Bad ohne Ersatz des alten oder eine Dusche im Gäste-WC ohne Vollbad-Ausstattung fördert das Land nicht, und je Gebäude wird nur ein Bad bezuschusst.
Beginnen die Arbeiten – schon mit Demontage oder Fliesenentfernung –, bevor der Antrag gestellt ist und ohne Zustimmung des LFI, entfällt die Förderung. Angebote einholen und annehmen gilt noch nicht als Baubeginn.
Seit 2024 gibt es die Landesfachstelle für Wohn- und Digitalisierungsberatung, getragen von der Universitätsmedizin Greifswald und vom Land finanziert; gestartet ist sie in Schwerin und Wolgast. Die Beratung ist laut Landesregierung unabhängig und kostenfrei und umfasst Umbau, Finanzierung und Anträge.
Für Neubauten gilt § 50 der Landesbauordnung (LBauO M-V): In Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein, einschließlich Toilette und Badewanne oder Dusche. Seit der Änderung vom Mai 2026 gilt das nicht für Wohnungen aus Dachausbau, Aufstockung um bis zu zwei Geschosse oder Teilung. Den Umbau bestehender Bäder verlangt sie nicht.
Ja, das Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren zahlt bis zu 4.500 Euro je Wohnung. Den Antrag stellen Sie beim Landesförderinstitut, bevor die Arbeiten beginnen.
Nein. Voll gefördert wird nur, wenn der Einstieg um mindestens 15 Zentimeter sinkt und danach höchstens 2 Zentimeter beträgt.
Bei der vom Land finanzierten Landesfachstelle für Wohn- und Digitalisierungsberatung.
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Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.