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Ratgeber
Rheinland-Pfalz unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Bad barrierefrei umbauen, mit einem zinsverbilligten Darlehen der Investitions- und Strukturbank (ISB). Hier lesen Sie, wer es bekommt, welche Konditionen gelten und wie der Antrag über Stadt- oder Kreisverwaltung läuft. Kosten, Pflegekasse und KfW erklärt der Ratgeber auf der Themenseite Badsanierung.
Das Programm „Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum“ der sozialen Wohnraumförderung richtet sich an Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte, die selbst im Haus oder in der Wohnung leben. Förderfähig sind unter anderem:
Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
Erste Anlaufstelle ist Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung: Sie erteilt eine Förderbestätigung und leitet den Antrag an die ISB weiter. Mit dem Umbau dürfen Sie grundsätzlich erst nach der Zusage beginnen; nur bei objektiver Dringlichkeit lässt die Richtlinie einen Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Beginn zu.
Für die Planung hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein eigenes Merkblatt zu barrierefreien Duschen herausgegeben.
Ja, über ein zinsverbilligtes Darlehen der ISB für selbst genutztes Wohneigentum. Haushalte mit geringerem Einkommen können zusätzlich einen Tilgungszuschuss erhalten.
Bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, und zwar vor Beginn des Umbaus. Sie leitet den Antrag an die ISB weiter.
Nein. Das Programm richtet sich an Eigentümer und dinglich Nutzungsberechtigte, die selbst in der Wohnung leben.
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Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.