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Ratgeber
Die Bremische Landesbauordnung erleichtert die Aufstellung von Wärmepumpen, und für die Stadt Bremen hat der Senat 2026 einen Wärmeplan beschlossen. Hier lesen Sie, was in Bremen und Bremerhaven für Abstand, Lärm, Erdwärme und Beratung gilt. Die KfW-Förderung des Bundes erklärt der Ratgeber auf der Themenseite.
Nach § 6 Abs. 8 der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) sind Wärmepumpen, Geothermieanlagen und andere Anlagen zur erneuerbaren Wärmeversorgung des Gebäudes samt Fundament und Einhausung ohne eigene Abstandsflächen zulässig – bis 2 m Höhe und 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze.
Bebauungsplan und Denkmalschutz gelten trotzdem. Für die Nachbarn entscheidend ist der Schall: Maßgeblich sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm am Nachbarhaus. Planen Sie Aufstellort und Gerät so, dass diese Werte sicher eingehalten werden.
Für Erdwärmesonden brauchen Sie in Bremen eine wasserrechtliche Erlaubnis nach dem Wasserhaushaltsgesetz, weil Bohrung und Betrieb das Grundwasser berühren können. Die Erlaubnis kann Auflagen für Bau und Betrieb enthalten. Klären Sie deshalb früh mit der Wasserbehörde, ob und unter welchen Bedingungen an Ihrem Standort gebohrt werden darf.
Eine Landesverordnung (BremWPGV) überträgt die Wärmeplanung auf die Städte Bremen und Bremerhaven. Der Senat hat den Wärmeplan der Stadt Bremen am 7. April 2026 beschlossen; die interaktiven Karten stehen im Geoportal Bremen. Einklagbare Rechte oder Pflichten für Eigentümer begründet der Plan nicht, er zeigt aber die voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete.
Kostenlose Beratung zu Gebäudeenergie und Heizung bietet das Klima Bau Zentrum in Bremen. Die Hauptförderung für Wärmepumpen kommt vom Bund.
Bis 2 m Höhe und 3 m Länge je Grenze braucht sie keine eigene Abstandsfläche. Maßgeblich ist der Lärmschutz nach TA Lärm.
Nein. Er begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten, zeigt aber, wie Ihr Gebiet voraussichtlich mit Wärme versorgt werden soll.
Ja, für Erdwärmesonden ist eine wasserrechtliche Erlaubnis nötig. Klären Sie das, bevor Sie den Auftrag vergeben.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen – Fachbetriebe aus Ihrer Region melden sich bei Ihnen. Kostenlos und unverbindlich.
Jetzt Angebote anfordernAlle Angaben ohne Gewähr. Förderbedingungen und Vergütungssätze können sich ändern; maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Stelle.