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Ratgeber
Nordrhein-Westfalen hat die Aufstellung von Wärmepumpen in der Landesbauordnung erleichtert. Hier lesen Sie, was in NRW für Abstand, Genehmigung, Erdwärme und Förderung gilt. Die KfW-Förderung des Bundes erklärt der Ratgeber auf der Themenseite.
Nach § 6 Abs. 8 der Landesbauordnung (BauO NRW) sind Wärmepumpen samt Einhausung ohne eigene Abstandsflächen zulässig – einen festen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze gibt die Bauordnung nicht vor. Zusammen mit Garagen und ähnlichen Bauten darf diese Bebauung je Nachbargrenze aber höchstens 9 m lang sein, insgesamt 18 m.
Wärmepumpen für die Haustechnik sind nach § 62 BauO NRW verfahrensfrei. Der Bebauungsplan gilt trotzdem; außerhalb der Baugrenzen kann eine Befreiung nötig sein. Bei Denkmälern und in Denkmalbereichen brauchen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis.
Entscheidend bleibt der Schall: Nach der TA Lärm gelten nachts am Nachbarhaus 40 dB(A) im allgemeinen und 35 dB(A) im reinen Wohngebiet. Der Kreis Paderborn empfiehlt, diese Werte um mindestens 6 dB(A) zu unterschreiten.
Ob sich Ihr Grundstück für Erdwärmesonden oder -kollektoren eignet, zeigt der kostenlose Standortcheck des Geologischen Dienstes NRW unter geothermie.nrw.de. Für Sonden, Kollektoren und Grundwasser-Wärmepumpen brauchen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde; Bohrungen über 100 m fallen zusätzlich unter das Bergrecht.
Das Landesprogramm progres.nrw – Klimaschutztechnik sieht 2026 keinen allgemeinen Zuschuss für den Wärmepumpentausch im Einfamilienhaus vor. Gefördert werden u. a. Erdwärme-Bohrungen an bestehenden Mehrfamilienhäusern ab drei Wohnungen: 30 Euro je Bohrmeter, höchstens 15.000 Euro.
Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen erhalten Landesdarlehen der NRW.BANK für die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums, auch für energetische Maßnahmen: bis 220.000 Euro, die ersten fünf Jahre zinsfrei. Antrag bei der Wohnraumförderung von Stadt oder Kreis.
Städte über 100.000 Einwohner mussten bis 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen, alle übrigen Gemeinden folgen bis 30. Juni 2028. Der Plan verpflichtet Sie zu nichts, zeigt aber, ob in Ihrer Straße ein Wärmenetz geplant ist – ein Blick hinein lohnt sich vor der Entscheidung.
Einen festen Mindestabstand schreibt die Landesbauordnung nicht vor; begrenzt ist nur die Länge der Grenzbebauung. Maßgeblich ist der Lärmschutz nach TA Lärm.
Nein, sie ist verfahrensfrei. Bebauungsplan und Denkmalschutz gelten aber weiter; für Erdwärme brauchen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Einen allgemeinen Landeszuschuss fürs Einfamilienhaus gibt es 2026 nicht. Je nach Einkommen kommt ein NRW.BANK-Darlehen in Frage; die Hauptförderung kommt vom Bund.
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